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Online-Durchsuchung: BKA-Gesetz beschlossen

Der Bundestag stimmt dem lange umstrittenen BKA-Gesetz zur Abwehr von Terrorgefahren mit großer Mehrheit zu - trotz der harten Oppositions-Kritik.

Nun dürfen Fahnder des BKA die Computer Verdächtiger durchsuchen.
Nun dürfen Fahnder des BKA die Computer Verdächtiger durchsuchen.
Foto: dpa

Berlin. Gegen den erbitterten Widerstand der Opposition hat der Bundestag die Online-Durchsuchung und weitere neue Befugnisse für das Bundeskriminalamt (BKA) beschlossen. Nach jahrelangem Streit verabschiedete das Parlament mit den Stimmen der Koalition das BKA-Gesetz. 375 Parlamentarier stimmten dafür, 168 dagegen, 6 enthielten sich. Das Gesetz erlaubt der Behörde bei akuter Terrorgefahr erstmals die heimliche Durchsuchung privater Computer sowie das Abhören und die Videoüberwachung von Privatwohnungen.

Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) verteidigte das Gesetz als nötig und angemessen. Vertreter von FDP, Linken und Grünen warnten in hitziger Debatte vor der Verletzung von Grundrechten und Privatsphäre. FDP und Grüne wollen vor dem Bundesverfassungsgericht klagen.

Ihre Zustimmung verweigerten auch 26 SPD-Abgeordnete: 20 stimmten mit Nein, 6 enthielten sich. Ein entsprechender Bericht der "Braunschweiger Zeitung" (Donnerstag) deckt sich mit Angaben des Bundestags. Die Unionsfraktion votierte geschlossen dafür, die Opposition geschlossen dagegen.

Der Bundesrat soll voraussichtlich noch vor Weihnachten über das Gesetz entscheiden, damit es 2009 in Kraft treten kann. Es erlaubt dem BKA erstmals nicht nur die Verfolgung einer bereits begangenen Straftat, sondern bereits die Abwehr terroristischer Gefahren. Die zusätzlichen Kompetenzen waren 2006 mit der Föderalismusreform vereinbart worden. Das Bundesverfassungsgericht hatte den Schutz der Privatsphäre zur Bedingung gemacht.

Schäuble warnte vor einer "Diffamierungskampagne": "Freiheit und Sicherheit sind zwei Seiten einer Medaille, und dieses Gesetz wird dem gerecht." Man dürfe dem BKA zur Abwehr des internationalen Terrorismus nicht weniger Befugnisse zugestehen, als sie jede Landesbehörde habe. "Wir reagieren auf neue technologische Entwicklungen - mit der Bewahrung unserer freiheitlichen Grundrechte." Das BKA dürfe ausschließlich gegen die eng eingegrenzten Terrorgefahren vorbeugend vorgehen. Er sehe einer Verfassungsbeschwerde "mit großer Gelassenheit" entgegen.

Die Opposition kritisierte den Gesetzentwurf heftig. Er sei getragen von einer "Geringschätzung des Kernbereichs der privaten Lebensführung", sagte die innenpolitische Sprecherin der FDP- Fraktion, Gisela Piltz. Wolfgang Wieland von den Grünen kritisierte, die Polizei werde ihr eigener Geheimdienst. Es entstehe eine "Art Monsterbehörde" ohne ausreichende parlamentarische Kontrolle. Die Linke-Innenexpertin Ulla Jelpke sagte: "Dieses Gesetz atmet den Geist eines Obrigkeitsstaates." Das Gesetz sei eine "Lizenz zur Willkür". Der Vize-Vorsitzende des Innenausschusses, Max Stadler (FDP), bemängelte, das Gesetz sei ein weiterer Schritt in Richtung ausufernder Präventionsstaat.

Der Innenexperte der Unionsfraktion, Hans-Peter Uhl (CSU), entgegnete, das Gesetz entspreche "Punkt für Punkt" den Vorgaben des Verfassungsgerichts. Es gehe um den Schutz vieler Menschen vor einem Terroranschlag. Der SPD-Innenpolitiker Dieter Wiefelspütz erklärte: "Hier wird eine Lücke geschlossen in unserer Sicherheitsarchitektur."

Letzte offene Streitfragen hatte die große Koalition erst vergangene Woche beigelegt. Danach wird die Online-Durchsuchung bis Ende 2020 befristet. Die Untersuchung muss von einem Richter angeordnet werden. Auf Druck der SPD soll außer zwei BKA-Beamten aber zusätzlich auch der unabhängige Datenschutzbeauftragte der Behörde prüfen, ob die gesichteten Daten den Kernbereich privater Lebensgestaltung berühren. Die Opposition bemängelte dies als völlig unzureichend.

Erbitterter Widerstand kommt nicht nur von der Opposition. Auch viele Rechtsexperten äußerten vor der Bundestagsentscheidung Bedenken. Scharfer Protest kam vom Bundesverband Informationswirtschaft BITKOM und unter anderem auch vom Verband Deutscher Zeitschriftenverleger, dem Deutschen Anwaltverein und der Bundesärztekammer. Sie bemängelten im Kern eine Aufweichung des Zeugnisverweigerungsrechts ihrer Klientel. (dpa)

Datum:  12 | 11 | 2008
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