Bundesregierung, Kinderschützer und kirchliche Verbände haben die neuen Regeln der Bischöfe zum Vorgehen bei sexuellem Missbrauch grundsätzlich begrüßt − zugleich aber weitergehende Schritte angemahnt.
Der Vorsitzende des Deutschen Kinderschutzbundes, Heinz Hilgers, lobte im Gespräch mit der FR, in der Erklärung gebe es Fortschritte. So erweiterten die Bischöfe den Begriff des sexuellen Missbrauchs auf „Grenzüberschreitungen“ gegenüber Kindern und Jugendlichen, böten Opfern auch dann Hilfe, wenn der Fall verjährt oder der Täter gestorben sei. Zudem wollten sie auch kirchenintern um Fälle kümmern, die strafrechtlich nicht aufgeklärt weden konnten, und gegebenfalls eigene Konsequenzen ziehen.
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Allerdings müsse die Kirche deutlich mehr für die Prävention tun. Andere Institutionen seien bei der Frage, wie man Missbrauchsfälle erkenne und verhindere, deutlich weiter. Die Kirche wirke hier noch „hilflos“. Die Bischöfe wollen zu dem Thema eine eigene Rahmenordnung entwicklen.
Hilgers bemängelte auch, dass die Ansprechpartner in der Kirche nicht unabhängig seien. Dies sei für die Opfer von zentraler Bedeutung. Laut der Leitlinien soll ein Beauftragter des Bistums die Plausibilität der Vorwürfe bewerten. Der Beauftragter darf Kirchenmitarbeiter sein, soll aber „nicht zur Leitung des Bistums gehören“.
Diesen Punkt bemängelte auch Christian Weisner von der Kirchenvolksbewegung Wir sind Kirche. Nur ein wirklich unabhängiger Beauftragter stelle sicher, dass nicht wieder gemauschelt werde. Weisner kritisiert im Gespräch mit der FR weiter, dass die Entschädigungsfragen ausgeklammert worden seien, und wertete dies als „Drückebergertum“. Die Bischöfe sollten sich klar zur ihrer Entschädigungspflicht bekennen.
Ministerin noch unzufrieden
Spezielle Regelungen über Hilfen für die Opfer enthalten die neuen Leitlinien nicht, diese sollen sich am „jeweiligen Einzelfall“ orientieren, heißt es dort. Das Thema finanzielle Entschädigungen sparten die Bischöfe ausdrücklich aus. Dies soll der Runde Tisch der Bundesregierung übereinstimmend regeln, um „neue Ungerechtigkeiten“ zu vermeiden. Opferverbände hatten mehrfach an die Bischöfe appelliert, bei der Entschädigung mit gutem Beispiel voranzugehen.
Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP), die mit ihrer Kritik an den alten Leitlinien die Neuregelungen befeuert hatte, lobte die Bereitschaft der Bischöfe, mit den Staatsanwaltschaften zu kooperieren, wies aber auf Unklarheiten hin.
So sei ungewiss, wie die Kirche mit Fällen umgehen wolle, in denen das mutmaßliche Opfer der Einschaltung der Staatsanwaltschaft ausdrücklich widerspreche. Außerdem bleibe unklar, ob innerkirchliche Voruntersuchungen ausgesetzt werden sollten, um Ermittlungen der Staatsanwaltschaftlich nicht zu behindern.
Von kirchlichen Verbänden kam Zustimmung: Das Zentralkomitee der deutschen Katholiken wertete das Papier als „ein klares Signal gegen Vertuschung und Verschleierung.“ Der Bund der Deutschen Katholischen Jugend (BDKJ) sieht nun einen „besseren Schutz für junge Menschen“.
Diese Regeln, die die Bischöfe beschlossen gelten nicht nur für Priester und Ordensleute, sondern auch für andere hauptamtliche und ehrenamtliche Mitarbeiter der katholischen Kirche. Zu Prävention sollen künftig alle Mitarbeiter der Kinder- und Jugendarbeit en erweiteres polizeiliches Führungszeugnis vorlegen.
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