Sterbehilfe war in Deutschland über Jahrzehnte ein Tabu, für Ärzte, aber auch für Juristen. Jeder Arzt stand mit einem Bein vor Gericht, wenn er weitere medizinische Behandlungen ablehnte. Das hatte einen Grund: das Euthanasieprogramm der Nationalsozialisten. Niemand sollte sich mehr zu der Entscheidung aufschwingen dürfen, wie lange ein Leben lebenswert sei.
In den 80er Jahren erreichte dann ein tragischer Fall den Bundesgerichtshof (BGH). Eine ältere Witwe, nach dem Tod ihres Mannes krank und lebensmüde geworden, hatte Schlaftabletten genommen. In ihrer Hand war ein Zettel für ihren Hausarzt: "Keine Hilfe, ich will zu meinem Peter", stand darauf. Der Arzt setzte sich zu der Sterbenden und holte keinen Notarzt. Er kam vor Gericht.
Der BGH sprach ihn letztlich frei. Selbst bei Einsatz von Brechmitteln und Beatmung hätte man die Frau nicht mehr ins Leben zurückholen können. Damals prägte der BGH den Satz, dass passive Sterbehilfe straflos bleiben könne, wenn der Sterbeprozess bereits irreversibel eingesetzt hat. Umgekehrt gesagt war aber jeder Arzt potenziell strafbar, wenn er davor die Behandlung abbrach oder vermied.
1994 ging der Erste Strafsenat des BGH einen Schritt weiter im Fall eines Komapatienten. Wenn der Sterbeprozess noch nicht eingesetzt habe, dürfe Sterbehilfe ausnahmsweise straffrei bleiben, wenn der Patient keine weitere Lebensverlängerung mehr wolle. Damals stellte der Erste Strafsenat strenge Anforderungen an die Ermittlung des Patientenwillens. Das Betreuungsgericht musste eingeschaltet werden und den Abbruch genehmigen. Ein Zivilsenat des BGH, der sich später mit der Reichweite von Patientenverfügungen befasste, kam dann zu der Auffassung, dass bei einer eindeutigen Patientenverfügung nicht stets das Gericht eingeschaltet werden müsse. In der Praxis sorgten diese voneinander abweichenden Urteile für Verunsicherungen.
Mehrere Bundesjustizministerinnen machten Anläufe, um die Reichweite von Patientenverfügungen im Gesetz zu verankern. Unter der Großen Koalition gelang es schließlich. Am 1. September 2009 trat das von der damaligen Justizministerin Brigitte Zypries (SPD) auf den Weg gebrachte Recht zur Patientenverfügung in Kraft. Diese Reform ist jetzt auch Grundlage der neuen BGH-Rechtsprechung, wonach der Abbruch einer lebenserhaltenden Behandlung bei entsprechendem Patientenwillen straflos bleibt. Auch die sogenannte Dissenslösung wurde übernommen. Nur wenn sich behandelnder Arzt und der Betreuer eines bewusstlosen Patienten über den Behandlungsabbruch uneins sind, muss das Gericht eingeschaltet werden.
Aber müssen Mediziner in Zukunft nun auch den Willen eines Zeugen Jehovas beachten, die oftmals zum Beispiel Bluttransfusionen ablehnen? Die meisten Ärzte werden hier wohl ein Gericht einschalten.
Man sieht: Behandlungsabbruch ist ein komplexes Thema, und es wird diese Gesellschaft weiter beschäftigen. (ukn)
Aufsehenerregende Fälle
Bettina Schardt nahm sich mit einer tödlichen Dosis von Medikamenten das Leben und wurde dabei vom ehemaligen Hamburger Innensenator Roger Kusch unterstützt, einem Befürworter der Sterbehilfe. Am 29. Juni 2008 machte Kusch öffentlich, dass er der 79-jährigen Frau tags zuvor beim Suizid assistiert hatte. Wie die Frau in einem Video erklärte, litt sie nicht an einer unheilbaren Krankheit, sondern wollte nicht in ein Pflegeheim überwiesen werden. Gegen Kusch wurde ermittelt, das Verfahren aber eingestellt.
Zwei Männer aus Bayern und Baden-Württemberg, 50 und 65 Jahre alt, begehen im November 2008 mit Medikamenten auf einem Parkplatz im Kanton Zürich Suizid. Organisiert hatte dies die Schweizer Sterbehilfeorganisation Dignitas. Ein Mann stirbt in einem Lieferwagen, ein anderer in einem Behindertenfahrzeug. Politiker verurteilen die "menschenunwürdige" Behandlung.
Der Australier Bob Dent war 1996 weltweit der Erste, der sein Leben durch legale Sterbehilfe beendete. Der 66-jährige Schreiner litt an einem unheilbaren schmerzhaften Prostatakrebs. Getötet wurde Dent durch eine von einem Arzt und einem Computerfachmann konstruierte Maschine, die ihm einen Drogencocktail injizierte. Dent betätigte den Auslöser selbst. Er starb am 22. September 1996. Am 1. Juli 2006 war ein Gesetz in Kraft getreten, dass die Sterbehilfe legalisierte.
Der Spanier Ramón Sampedro war nach einem Unfall vom Hals ab gelähmt. Vor Gerichten kämpfte er vergeblich darum, sterben zu dürfen. Eine Freundin stellte ihm am 12. Januar 1998 eine Zyankali-Lösung bereit, die der 55-Jährige mit einem Strohhalm trank. Der Fall wurde unter dem Titel "Mar adventro" ("Das Meer in mir") verfilmt. Der Film bekam einen Oscar.
Der Franzose Vincent Humbert war nach einen Autounfall im Alter von 19 Jahren vollständig gelähmt, blind und stumm. Seiner Bitte um die Erlaubnis der Sterbehilfe, die seine Mutter überbracht hat, gewährte der französische Präsidenten Jacques Chirac nicht. Die Mutter spritzte ihm im September 2003 ein sehr starkes Schlafmittel. Humbert fiel in ein Koma. Seine Ärzte stellten danach die lebenserhaltenden Geräten ab. Das Verfahren gegen sie und die Mutter wurden eingestellt.
Die US-Amerikanerin Terri Schiavo lag nach einem Zusammenbruch 15 Jahre lang im Wachkoma. Ihr Ehemann erstritt, gegen den Willen der Eltern von Terri Schiavo, vor einem Gericht das Beenden der künstlichen Ernährung. Terri Schiavo starb am 31. März 2005.
Der Italiener Piergiorgio Welby litt unter einer fortschreitenden Muskelschwäche. Der 60-Jährige war fast komplett gelähmt, konnte nicht mehr sprechen und brauchte ein Beatmungsgerät, als er im September 2006 bat, sterben zu dürfen. Er zog vor Gericht in Rom und schrieb einen offenen Brief an Staatspräsident Giorgio Napolitano. Napolitano rief zu einer Debatte über das Thema auf. Das Gericht lehnte den Antrag auf passive Sterbehilfe ab. Ein Arzt verabreichte Welby dennoch ein Betäubungsmittel und stellte die Beatmung ab. Piergiogio Welby starb am 20. Dezember 2006. Die Mordanklage gegen den Arzt wurde fallengelassen. wow
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