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Persönliche Daten: Kein Handel ohne Zustimmung

Das Kabinett beschließt neue Datenschutzregelungen: Die Weitergabe persönlicher Daten ohne Zustimmung der Betroffenen soll künftig verboten sein. Für die Grünen reicht das nicht.

Berlin. Das Bundeskabinett hat am Mittwoch neue Datenschutzregelungen beschlossen. Der Gesetzentwurf von Innenminister Wolfgang Schäuble (CDU) verbietet unter anderem grundsätzlich die Weitergabe persönlicher Daten ohne Zustimmung der Betroffenen.

Bisher können private Daten wie Adresse, Alter oder Kontonummern verkauft werden, wenn die Betroffenen nicht widersprechen.

In Zukunft soll es auch nicht mehr erlaubt sein, Geschäfte im Internet nur dann abzuschließen, wenn der Käufer die Weitergabe seiner Daten erlaubt. Zudem werde der Bußgeldrahmen erweitert, sagte Schäuble. Gewinne aus unerlaubter Verwendung von persönlichen Daten könnten künftig abgeschöpft werden.

Die Grünen bezeichneten das Gesetz als "löchrig wie ein Schweizer Käse". Der Entwurf aus dem Haus von Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) tue nichts, "um die Durchsetzung des Datenschutzes gegenüber der Privatwirtschaft faktisch zu verbessern", erklärte die Fraktionsvorsitzende Renate Künast am Mittwoch in Berlin.

"Der Minister, der sowieso erst unter dem Druck immer neuer Missbrauchs-Skandale scheinbar zum Datenschützer mutierte, ist offenbar vor dem Druck der Lobbyisten und des Wirtschaftsministers eingeknickt", kritisierte Künast. Das Recht auf die eigenen Daten werde zwar verankert, aber durch zahlreiche Ausnahmeregeln gleich wieder ad absurdum geführt.

"Es gibt keine Kennzeichnungspflicht. Wenn man aber nicht weiß, woher die gehandelten Daten stammen, kann man auch das Vorliegen einer Einwilligung nicht überprüfen", sagte Künast. Die geplante Übergangsfrist von drei Jahren mache das Gesetz faktisch schon jetzt zur Makulatur. "Diese Frist ist nichts anderes als eine Schonfrist für die Lobbyisten aus der Werbewirtschaft", sagte Künast.

Der Innenminister indes sagte, der Einfluss des Bürgers auf die Weitergabe seiner Daten werde gestärkt. Zudem solle mehr Transparenz beim Umgang mit Daten geschaffen werden. Unternehmen könnten ein sogenanntes Datenschutzauditsiegel erwerben, wenn sie sich einem regelmäßigen datenschutzrechtlichen Kontrollverfahren anschlössen und Richtlinien zur Verbesserung des Datenschutzes und der Datensicherheit erfüllten. Die Unternehmen bekommen laut Schäuble zur Umstellung ihres Werbeverhaltens drei Jahre Zeit. (dpa/ap)

Datum:  10 | 12 | 2008
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