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Peter Schaar kritisiert: Behörden fragen immer öfter Kontodaten ab

Im vergangenen Jahr haben die Finanz- und Sozialbehörden in rund 58.000 Fällen Kontostammdaten von Bürgern abgefragt. Die Zahl der Anfragen habe sich in fünf Jahren um gigantische 560 Prozent erhöht, sagt der Bundesdatenschutzbeauftragten.

Im vergangenen Jahr haben die Finanz- und Sozialbehörden in rund 58 000 Fällen Kontostammdaten von Bürgern abgefragt.
Im vergangenen Jahr haben die Finanz- und Sozialbehörden in rund 58 000 Fällen Kontostammdaten von Bürgern abgefragt.

Finanzämter und Sozialbehörden in Deutschland überprüfen nach einem Zeitungsbericht immer öfter Konten. Das geht aus den aktuellen Zahlen des Bundesdatenschutzbeauftragten Peter Schaar hervor, wie die Neue Osnabrücker Zeitung schreibt.

Schaar sagte dem Blatt: «Im vergangenen Jahr haben die Finanz- und Sozialbehörden in rund 58.000 Fällen Kontostammdaten von Bürgern abgefragt.» Im Vergleich zu den 44.000 Kontrollen im Jahr 2009 sei das ein Anstieg um etwa ein Drittel. Der Datenschutzbeauftragte forderte die Bundesregierung zum Eingreifen auf.

Allein im Dezember 2010 seien pro Arbeitstag 230 Kontenabrufe gestartet worden. Schaar: «Als das automatisierte Abrufverfahren für Stammdaten wie Name, Geburtsdatum oder Adresse der Bankkunden 2005 eingeführt wurde, lag die Zahl der Abfragen noch bei deutlich unter 9000.» Die Zahl der jährlichen Anfragen habe sich in gerade mal fünf Jahren um gigantische 560 Prozent erhöht, sagte der Datenschützer.

Schaar führt den sprunghaften Anstieg darauf zurück, dass die Kontrollbefugnisse der Behörden massiv ausgeweitet worden seien. «Waren Kontenabrufe anfangs nur zur Abwehr von Terrorismus und Geldwäsche erlaubt, dürfen heute Finanzämter und Sozialbehörden sowie alle möglichen anderen Behörden ohne konkreten Anhaltspunkt für einen Gesetzesverstoß die Konten der Bürger abklopfen.» Im Bereich der Strafverfolgung genüge der Anfangsverdacht einer Straftat, erklärte Schaar. Hinzu komme, dass der Zahlungsverkehr zunehmend bargeldlos über Konten abgewickelt werde.

«Es ist dringend erforderlich, die Befugnisse für die Behörden deutlich zu beschränken», sagte Schaar. «Abfragen sollten nur noch infrage kommen, wenn Anhaltspunkte für Steuerhinterziehung, Sozialbetrug oder erhebliche Straftaten vorliegen. Alles andere widerspräche dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit.» (dpa)

Datum:  17 | 1 | 2011
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