Die Polizei wird wahrscheinlich Berufung gegen eine Entscheidung des Berliner Verwaltungsgerichtes einlegen, die ihr verbietet, friedliche Demonstrationen zu filmen. Das Filmen stelle einen Eingriff in die Versammlungsfreiheit und in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung dar, hatten die Richter in einem am Dienstag veröffentlichten Beschluss befunden.
„Wir teilen die Rechtsauffassung des Verwaltungsgerichts nicht“, sagte der Berliner Innensenator Ehrhart Körting (SPD) laut Berliner Zeitung. „Nach unserer Auffassung ist bei allen Großveranstaltungen eine Live-Beobachtung durch die Einsatzleitung der Polizei aus Gründen der Gefahrenabwehr notwendig.“ Er kündigte eine Gesetzesänderung des Landes an, sollte das Urteil in zweiter Instanz bestätigt werden.
Polizeipräsident Dieter Glietsch teilte auf Anfrage lediglich mit, das Urteil werde zurzeit geprüft.“ (FR)
Az.: VG 1 K 905.09
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