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Präimplantationsdiagnostik: Urteil zu Gentests spaltet Koalition

Nach dem Urteil des Bundesgerichtshofs über Gentests an künstlich befruchteten Eizellen verlangen Lebensschützer ein klares Verbot dieser Methode. Die FDP dagegen will die Präimplantationsdiagnostik im Grundsatz erlauben. Von Katja Tichomirowa, Timot Szent-Ivanyi und Joachim Frank

Nach dem Urteil des Bundesgerichtshofs über Gentests an künstlich befruchteten Eizellen verlangen Lebensschützer ein klares Verbot dieser Methode. "Die Präimplantationsdiagnostik muss jetzt ausdrücklich verboten werden", sagte der Beauftragte der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen, Hubert Hüppe (CDU), gestern der FR. Dagegen will die FDP im Bundestag einen neuen Anlauf unternehmen, die PID unter strengen Auflagen zuzulassen. Damit zeichnet sich ein neuer Koalitionsstreit ab.

Der Bundesgerichtshof hatte am Dienstag den Freispruch eines 47-jährigen Gynäkologen bestätigt, der PID in seiner Praxis angewandt hatte. Er untersuchte befruchtete Eizellen auf schwerwiegende genetische Defekte, weil die Eltern entsprechend vorbelastet waren. Anschließend übertrug er der Mutter nur die gesunden Embryonen. Die übrigen ließ er absterben. Um Rechtssicherheit zu erreichen, hatte sich der Mediziner selbst angezeigt.

Die FDP begrüßte im Gegensatz zu Hüppe das Urteil. Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger sagte, die PID könne Paaren in schwierigen Konfliktlagen helfen, späte Schwangerschaftsabbrüche oder Fehlgeburten zu vermeiden. Die FDP will nun versuchen, die PID gemeinsam mit der Union gesetzlich zu regeln.

Die stellvertretenden Vorsitzende der FDP-Bundestagsfraktion, Ulrike Flach, sagte der FR, die PID müsse für genetisch schwer vorbelastete Paare ermöglicht werden. "Der Wesensgehalt der PID ist eben nicht Selektion, sondern die Hilfe zu einem gesunden Kind." Ein Verbot der PID hält die FDP dagegen für verfassungsrechtlich bedenklich, weil es genetisch vorbelasteten Paaren dadurch unmöglich würde, eigene gesunde Kinder zu bekommen.

Die Liberalen plädieren deshalb dafür, PID nach eingehender ärztlicher Beratung und dem positiven Votum einer Ethikkommission in bestimmten Fälle zuzulassen. Flach sagt, sollte es mit dem Koalitionspartner keine Einigung geben, dann sei auch eine parteiübergreifenden Initiative denkbar.

Hüppe schloss dagegen einen Kompromiss mit der FDP auf dieser Basis kategorisch aus. Der Vorschlag sei "völlig unannehmbar", sagte der CDU-Politiker. "Entweder man ist für Selektion oder man ist es nicht. Die Idee, man könnte das irgendwie einschränken und sagen, diese sind lebenswert und diese nicht, ist abwegig." Er könne sich keinen Ausnahmekatalog vorstellen, der regele, bei welcher Indikation die PID erlaubt sei. "Ich wüsste niemanden, der hier entscheiden wollte, wer die PID in Anspruch nehmen darf und wer nicht. Auch das Urteil des BGH sagt dies ja nicht", so Hüppe.

Schon bei der Pränataldiagnostik habe sich gezeigt, dass die Indikation problematisch sei. "Auch da wird ja von ärztlicher Beratung und Ausnahmefällen gesprochen. Und wir haben jetzt hunderttausend genetischer Untersuchungen, da wird doch niemand glauben, dass ein Ausnahmekatalog nicht ständig erweitert würde."

Hüppe verwies auf entsprechende Beschlüsse der Union. "Die sind eindeutig. Wenn es um Leben oder Tod geht, kann es keine Kompromisse geben."

Der Erzbischof von München und Freising, Reinhard Marx, sagte der FR: "Ich befürchte, dass dieses Urteil ein weiterer Schritt ist, die Grenzen zwischen Schöpfer und Geschöpf fließend werden zu lassen. Das bedroht die Gleichheit und Würde aller Menschen." Letztlich sei damit "die Demokratie gefährdet." Seite 13

Autor:  Katja Tichomirowa, Timot Szent-Ivanyi und Joachim Frank
Datum:  7 | 7 | 2010
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