Die zehn Euro, die seit 2004 in den Arztpraxen einmal im Quartal fällig werden, wirken bei chronisch Kranken mit geringen Einkommen - nicht aber bei Besserverdienern. So lautet das Fazit einer neuen Untersuchung der Helmholtz-Gesellschaft und der Bertelsmann-Stiftung. Danach verzichten Geringverdiener, die an einer langwierigen Krankheit leiden, wesentlich häufiger auf einen Arztbesuch als Wohlhabende.
Die Bertelsmann-Stiftung befragte zwischen 2004 und 2006 insgesamt rund 7800 Männer und Frauen, ob sie im zurückliegenden Quartal Arztbesuche aufgeschoben oder ganz darauf verzichtet hatten. Da stabile Trends frühestens zwei Jahre nach der Einführung neuer Zuzahlungen zu erwarten sind, liefert die Studie erstmalig verwertbare Erkenntnisse über die Auswirkungen der Anfang 2004 eingeführten Praxisgebühr in Deutschland.
Dabei zeigte sich vor allem, dass bei dauerhaft erkrankten Menschen der Geldbeutel über den Gang zum Arzt entscheidet. Chronisch Kranke mit einem monatlichen Einkommen bis 600 Euro verschieben oder vermeiden wegen der zehn Euro zweieinhalbmal so oft einen Arztbesuch wie solche, die über monatlich mehr als 2400 Euro verfügen. Dies ist ein klarer Hinweis darauf, dass die Praxisgebühr ihre Steuerungsfunktion vornehmlich bei Ärmeren entfaltet.
Das ist eine gesundheitspolitisch bedenkliche Folge des Gesundheitsmodernisierungsgesetzes von 2004. Gerade chronisch kranke Menschen brauchen regelmäßig Zugang zur Gesundheitsversorgung und oft dauerhaft Arzneimittel.
Das zweite Problem: Je niedriger das Einkommen, desto stärker wirkt die Gebühr. Ärmere Menschen gehen aber ohnehin seltener zum Arzt, obwohl sie in der Regel häufiger und früher an chronischen Erkrankungen leiden. Offenbar schützt auch die Begünstigungsklausel, die Zuzahlungen für chronisch Kranke auf ein statt der üblichen zwei Prozent des Jahreseinkommens begrenzt, Geringverdiener nicht vor belastenden Gesundheitsausgaben. Vielmehr macht es ihnen die Praxisgebühr nun noch schwerer, bei Bedarf eine Arztpraxis aufzusuchen.
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