Der Mörder Magnus Gäfgen ist nicht nur Täter sondern auch Opfer. Das entschied das Landgericht in Frankfurt am Main. 3000 Euro Entschädigung wird er vom Land Hessen erhalten, weil Polizisten ihm Folter androhten. So wollten sie Gäfgen 2002 dazu bewegen, den Aufenthaltsort des entführten Bankierssohns Jakob von Metzler zu verraten. Ein Blick in die Presse zeigt, wie kontrovers diese Grundsatzfrage diskutiert wird:
Der Preis ist dafür nicht zu hoch
"Es ist verstörend, wie kaltschnäuzig sich der Kindsmörder Magnus Gäfgen seit Jahren vor deutschen und europäischen Gerichten vom Schwerverbrecher zum Opfer umzudeuten versucht", so die Neue Osnabrücker Zeitung. "Und es ist unerträglich, dass er damit auch noch einen gewissen Erfolg hat." Der öffentliche Aufschrei darüber sie allzu verständlich. "Und doch ist das Urteil eine erfreuliche Nachricht für den Rechtsstaat."
Das Westfalen-Blatt schreibt, dass dieser sich mit dem Urteil erneut seiner Grenzen vergewissert hat und kommt zu dem Schluss: "Dafür ist der Preis nicht zu hoch." Die Absicht der Beamten sei "menschlich nachvollziehbar, ihr Handeln aber war ungesetzlich".
Ein Urteil, das niemand versteht
„Das Urteil ist ein Schlag ins Gesicht der Eltern und Angehörigen des Opfers Jakob von Metzler“, sagte der Vorsitzende des Innenausschusses im Bundestag, Wolfgang Bosbach von der CDU, der Bild-Zeitung. Ähnlich äußerte sich die Opferhilfe-Organisation „Weißer Ring“. „Das ist ein Urteil, das die Bürger nicht verstehen können, auch nicht verstehen werden“, sagte Verbandsprecher Helmut Rüster dem Sender N24.
Die Lausitzer Rundschau bezeichnet die Entscheidung des Frankfurter Landgerichts ebenfalls als "Urteil, das niemand versteht". Es sei auch kein Trost, dass es sich dabei "nicht um Schmerzensgeld, sondern eine Entschädigung für die Folterandrohung im Verhör handelt, dass Gäfgen mit einer viel höheren Forderung scheiterte und dass er den Großteil der 15.000 Euro Prozesskosten tragen muss." Der Begriff Opfer sei eine Zumutung bei dem Gedanken daran, was er Jakob von Metzler angetan hat.
Moralisch verwerflich, aber rechtlich notwendig
"Auch wenn es wehtut: Der Rechtsstaat hat in der Sache Magnus Gäfgen gegen das Land Hessen einen Sieg davongetragen", steht in der Südwest Presse. Dennoch sei Gäfgens Zynismus schwer erträglich. "Ein Kindesentführer, der sein Opfer aus Habgier umgebracht hat, sollte über seine Schuld nachdenken und nicht versuchen, den Staat, der ihn für seine grausame Tat bestraft hat, auch noch vorzuführen", schreibt die Zeitung weiter. Vielleicht würde ihm dann auffallen, dass "er in erster Linie Täter und nur ganz am Rande Opfer" ist.
In der Rhein-Neckar-Zeitung verteidigte der Vorsitzende des Rechtsausschusses des Bundestages, Siegfried Kauder von der CDU, das Urteil. „Wenn wie hier eine verbotene Verhörmethode angewendet worden und eine psychische Schädigung die Folge ist, besteht ein Schmerzensgeldanspruch“, sagte er. „Das mag moralisch verwerflich sein, aber rechtlich gibt es da nichts zu beanstanden.“
Auch wenn Recht wie schlimmes Unrecht wirkt
Die Neue Westfälische stellt die Frage, ob in Deutschland wieder Menschen foltern und gefoltert werden sollen, wie während des dunkelsten Kapitels unserer jüngeren Geschichte. "Das Gericht hat klargestellt: Es war ein Fehler, Gäfgen Folter anzudrohen", schreibt die Zeitung. "Es hat aber gleichzeitig mit der relativ geringen Entschädigung für den Mörder deutlich gemacht, dass es bei seiner Entscheidung weniger um den Täter als vielmehr um die Gesundheit des deutschen Rechtssystems ging."
"Die Erkenntnis ist bitter: Der Rechtsstaat hat eine scheinbar unverständliche Seite", steht in der Westdeutschen Allgemeinen Zeitung. "Er muss seinen Prinzipien auch dann treu bleiben, wenn Recht wie schlimmes Unrecht wirkt." Der Richter sei diesem bewährten und von anderen Ländern so oft beneideten Grundgesetz verpflichtet.
Doch obwohl die Entscheidung rechtens sei, gibt der Autor zu bedenken: "Versetzen wir uns in diesen verzweifelten Polizisten, der mit Folter drohte. Vielleicht ist er selbst Vater. Er wollte dieses junge Leben schützen. Würden wir, mit seinen Ängsten und seiner Notlage, mit Gewalt drohen? Vielleicht würden wir es sogar ohne jedes schlechte Gefühl tun - und müssten, Recht bleibt Recht, für diese Straftat zur Verantwortung gezogen werden."
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