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Privatproblem: Wenn Geld für die Krankenversicherung fehlt

Seit dem Jahreswechsel herrscht allgemeine Krankenversicherungspflicht - auch für Menschen, die nur Zugang zur privaten Krankenversicherung haben. Zugleich wurde neuen Hartz-IV-Empfängern der Weg in die gesetzlichen Kassen versperrt.

Für ihre private Krankenversicherung muss Pia T. (Name geändert) Schulden machen. Nach dem Studium hat die 27-Jährige noch keinen Job. Sie hat Hartz IV beantragt. Früher hätte sie als Hilfsbedürftige in eine gesetzliche Krankenkasse wechseln können. Seit dem 1. Januar geht das nicht mehr. Pia T. kommt aus der privaten Versicherung nicht heraus - und kann sie nicht bezahlen. "Ich habe jetzt einen Privatkredit aufgenommen", sagt sie.

Die Regelung, die Pia T. zu schaffen macht, ist Teil der Gesundheitsreform: Seit dem Jahreswechsel herrscht allgemeine Krankenversicherungspflicht - auch für Menschen, die nur Zugang zur privaten Krankenversicherung (PKV) haben. Seitdem gibt es auch den Basistarif, in den die Privaten jeden möglichen Kunden aufnehmen müssen. Zeitgleich wurde neuen Hartz-IV-Empfängern der Weg in die gesetzlichen Kassen versperrt. Eine Entscheidung für die private Versicherung sei eine "Lebensentscheidung", erklärte das Bundesgesundheitsministerium dazu.

Teure Entscheidung

Pia T. hat diese Entscheidung früh gefällt. Ihr Vater ist Beamter. Als Kind war sie privat versichert, und als sie ein Studium begann, blieb sie dabei. "Das war damals total billig", sagt sie. Jetzt kommt es sie teuer zu stehen.

Sie ist nicht allein. Bei der Unabhängigen Patientenberatung Deutschland häufen sich Anfragen von Selbstständigen, die privat versichert waren, hilfsbedürftig wurden und nicht in eine gesetzliche Kasse wechseln können. Für Arbeitslose, die gesetzlich versichert sind, zahlen die Jobcenter den kompletten Beitrag. Zu PKV-Prämien zahlen sie einen Zuschuss in gleicher Höhe. Die Differenz sollen Hartz-IV-Empfänger selbst tragen.

Der Basistarif bietet keine Hilfe. Praktisch jeder über 21 Jahre muss dort die Höchstprämie von knapp 570 Euro im Monat zahlen. Für Hilfsbedürftige müssen die Versicherer den Betrag auf 285 Euro halbieren. Als Zuschuss vom Jobcenter kommen knapp 130 Euro. 155 Euro müssen die Hartz-IV-Empfänger also selbst bezahlen. Vom Regelsatz bleiben so noch ganze 196 Euro zum Leben.

Versorgung auch bei Rückstand

Das Existenzminimum dürfe nicht angegriffen werden, erklärt das Arbeitsministerium in einer noch unveröffentlichten Antwort auf eine Anfrage der Linksfraktion im Bundestag: "Die Bundesregierung prüft gegenwärtig, wie eventuell entstehenden Problemen abgeholfen werden kann."

Zudem verweist das Ministerium auf einen wenig beachteten Paragrafen im Versicherungsvertragsgesetz: Hilfsbedürftigen steht auch dann noch der volle Krankenversicherungsschutz zu, wenn sie mit den Prämien im Rückstand sind. Andere säumige Kunden, die nicht bedürftig sind, bekommen nur eine Notfallversorgung.

Beim PKV-Verband ist man überrascht. "Davon habe ich noch nicht gehört", sagt ein Sprecher. Man werde das prüfen. Auch die Linksfraktion sieht Klärungsbedarf. Referent Pascal Detzler fragt: "Schreibt die PKV dann alles auf, was jemand schuldig ist, und bittet ihn später zur Kasse?"

Autor:  KATJA SCHMIDT
Datum:  24 | 2 | 2009
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