Stuttgart. Fünf Jahre nach der Einführung des Kopftuchverbots an baden-württembergischen Schulen haben muslimische Verbände die Aufhebung des Gesetzes gefordert. Aus ihrer Sicht ist das Gesetz verfassungswidrig.
"Dieses Gesetz diskriminiert muslimische Frauen aufgrund ihres Glaubens, da es zwar religiöse Kleidung an Schulen verbietet, jedoch für christlich-abendländische Traditionen eine Ausnahmeregelung vorsieht", sagte Rechtsanwältin Ayse Akpinar von der Islamischen Glaubensgemeinschaft Baden-Württemberg am Mittwoch in Stuttgart.
Statt eines grundsätzlichen Verbots forderten die Verbände Einzelfallentscheidungen. Durch das jetzige generelle Verbot würden Frauen gezwungen, sich entweder für den Beruf oder den Ausdruck ihres Glaubens zu entscheiden.
Die Verbände klagten vor allem darüber, dass sich das Verbot auch auf andere Bereiche auswirke. Demnach seien Fälle bekannt, dass junge Frauen, die ein Kopftuch tragen, keine Ausbildungsstelle erhielten. "Viele meiner Kollegen würden keine Frau mit Kopftuch einstellen", sagte auch Rechtsanwältin Akpinar.
Am 1. April 2004 hatte der Landtag von Baden-Württemberg das bundesweit erste Gesetz zum Kopftuchverbot für Lehrkräfte beschlossen. Damit wurde muslimischen Lehrerinnen das Tragen eines Kopftuchs in der Schule verboten.
"Es ist ein trauriges Jubiläum", sagte der Landesvorsitzende des Zentralrats der Muslime, Riad Ghalaini. Um die politische Diskussion wieder aufleben zu lassen, haben die Verbände alle Landtagsfraktionen zu einer Podiumsdiskussion am 13. Mai eingeladen. "Wir hoffen, dass die fünf Jahre die Abgeordneten zum Nachdenken ermuntert haben", sagte Ghalaini. (ddp)
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