Kassel. Der Prozess ist ungewöhnlich und rührt an ein ganzes Wespennest politischer Konflikte: Vor dem Bundessozialgericht (BSG) in Kassel streiten heute die Bundesregierung und der Stadtstaat Berlin über 47 Millionen Euro an Unterkunftskosten für Hartz-IV-Empfänger. Diese Summe plus Zinsen verlangt der Bund vom Land als Schadenersatz für zu hoch gezahlte Zuschüsse. Das BSG will im Anschluss an die mündliche Verhandlung entscheiden.
Auslöser für den Streit ist eine Berliner Sonderregelung. Sie verfügte, dass Hartz-IV-Empfängern im ersten Jahr des Leistungsbezuges die Kosten für Unterkunft und Heizung voll erstattet werden sollten - und zwar unabhängig davon, ob ihre Wohnung nach Hartz-IV-Regeln als zu groß galt oder nicht.
Diese Verwaltungsvorschrift kollidierte mit dem Sozialgesetzbuch. Dort nämlich ist die Kostenübernahme für unangemessen hohe Wohnkosten "in der Regel" nur für maximal sechs Monate vorgesehen. Langzeitarbeitslose sollen ihre Unterkunftskosten durch Umzug oder Untervermietung senken.
Den Bund betraf das Berliner Vorgehen über seine gesetzlichen Zuschussverpflichtungen. Laut BSG beteiligte er sich zwischen 2005 und 2008 mit jährlich 350 bis 450 Millionen Euro an den angefallenen Unterkunfts- und Heizungskosten von Hartz-IV-Empfängern in der Hauptstadt.
Zugleich habe er die dortige Sonderregelung seit Oktober 2005 mehrfach beanstandet. Der Stadtstaat wiederum verteidigte seine Regelung und änderte erst im März 2009 die umstrittene Vorschrift. Wenige Monate zuvor hatte der Bund Klage beim BSG eingereicht. Man habe eine Verjährung der Ansprüche vermeiden wollen, hieß es gestern dazu im Bundesarbeitsministerium.
Der Berliner Senat bezweifelt, ob das BSG überhaupt zuständig ist. Er beruft sich dabei unter anderem auf das Bundesverfassungsgerichtsurteil, das bis Anfang 2011 eine Neuordnung der Hartz-IV-Verwaltung in den sogenannten Arbeitsgemeinschaften (ARGE) fordert. An einem Gesetz dazu wird gerade gearbeitet.
Auch die Zuschüsse zu den Unterkunftskosten sind aktuell politisch umkämpft. Der Bund will seinen Anteil per Gesetz senken. Der Bundestag hat Ja gesagt. Die Kommunen sehen hohe Belastungen auf sich zurollen - und hoffen, dass der Bundesrat noch Änderungen erwirkt.
Auch der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) fordert eine höhere Beteiligung des Bundes. Die Möglichkeiten, Wohnkosten zu senken, seien begrenzt, betont Johannes Jakob, Referent für Arbeitsmarktpolitik beim DGB. Umzüge um jeden Preis seien nicht im Interesse der Kommunen. "Eine Ghettobildung", gibt er ein Beispiel, "wird langfristig teurer werden, weil sie viele Probleme nach sich zieht." Der DGB begrüßt die Berliner Sondervorschrift: "Wir halten diese Sechs-Monats-Regelung ohnehin für sehr kleinlich."
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