Berlin. Die Bundesanwaltschaft darf die Akten des Verfassungsschutzes zum Mord an Generalbundesanwalt Siegfried Buback 1977 noch einmal einsehen. Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) hat am Dienstag entschieden, dass die Karlsruher Ankläger "alle für das Ermittlungsverfahren gegen Verena Becker möglicherweise relevanten Unterlagen des Bundesamtes für Verfassungsschutz aus dem RAF-Komplex umfassend" einsehen und sichten dürfen.
Schäuble hält aber vorerst den sogenannten Sperrvermerk aufrecht, wonach diese Akten zunächst nicht vor Gericht verwendet werden dürfen. Dieser Vermerk wird angewandt, wenn dem "Wohle der Bundesrepublik Nachteile drohen". Der Bundesinnenminister behält sich aber ausdrücklich vor, zu einem späteren Zeitpunkt die Akten auch für ein Gerichtsverfahren freizugeben, sollten sich aus den Auswertungen der Bundesanwaltschaft konkrete Anhaltungspunkte ergeben, dass Verena Becker an dem Mord unmittelbar beteiligt war.
Die Karlsruher Anklagebehörde hatte vor wenigen Tagen Schäuble um die Freigabe der Akten gebeten, die sich auf die frühen achtziger Jahre beziehen. Die RAF-Terroristin Becker hatte sich in dieser Zeit aus der Haft heraus dem Verfassungsschutz offenbart. Bereits 1982 und 2007 hatten die Bundesanwälte die mehr als 200 Seiten dicke Akte sowie eine 90-seitige Auswertung der Akte einsehen dürfen.
Nun erhoffen sich die Karlsruher Ankläger Erkenntnisse, welche Rolle Becker tatsächlich bei dem Buback-Attentat gespielt hat. Die 57-Jährige war unlängst festgenommen worden: wegen dringenden Tatverdachts, an dem RAF-Attenat direkt beteiligt gewesen zu sein.
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