In einer vertraulichen Analyse für die Innenminister von Bund und Ländern verweisen die Beamten von Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich (CSU) insbesondere auf die hohen Anforderungen, die der Europäische Menschenrechtsgerichtshof an das Verbot einer politischen Partei stellt. Diese Vorbehalte hatte Friedrich bereits in der Vergangenheit geäußert.
Hohe Sicherheitsbeamte der Regierung warnen seit längerem vor einem neuen Verbotsantrag, weil es wohl kaum gelingen werde nachzuweisen, dass die NPD tatsächlich eine reale Gefahr für die freiheitlich-demokratische Grundordnung darstellt. In der 145-seitigen Auswertung des Innenministeriums, aus dem Die Welt zitiert, werden zwar zahlreiche Hinweise dafür aufgelistet, dass die NPD zum Rückgrat der rechtsextremen Szene in Deutschland gehört und damit eindeutig verfassungswidrig sei. Auch ihr Buhlen um jugendliche Anhänger und ihre Versuche, sich gesellschaftlich zu verankern, werden dokumentiert. Nicht nachweisbar sei gegenwärtig, ob sie systematisch Gewalt anwende „mit terroristischer/umstürzlerischer Zielrichtung“.
Keine Belege fanden die Beamten für eine engere Verzahnung der NPD mit dem Terrortrio des Nationalsozialistischen Untergrunds (NSU). Zwar hätten Uwe Böhnhardt, Uwe Mundlos und Beate Zschäpe logistische Unterstützung von einzelnen NPD-Mitgliedern erhalten. Der NSU habe aber nicht als militärischer Arm der NPD fungiert.
Im Dezember wollen zunächst die Innenminister von Bund und Ländern, anschließend die Ministerpräsidenten darüber befinden, ob sie die Beweislage für ausreichend halten, ein neuerliches NPD-Verbotsverfahren anzustrengen. Die überwiegende Zahl der Länder − mit Ausnahme von Niedersachsen und Hessen − befürwortet ein solches Verfahren, Friedrich selbst ist skeptisch. Auf jeden Fall soll dabei auf Informationen von V-Leuten verzichtet werden − um ein abermaliges Scheitern vor dem Bundesverfassungsgericht zu verhindern.
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