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Rechtsradikale Musik: Bundesprüfstelle verbietet Schulhof-CD nicht

Die Bundesprüfstelle sieht keine Möglichkeit zum Verbot einer sogenannten Schulhof-CD der rechtsextremen NPD. Die Meinungsfreiheit wiege in diesem Fall schwerer als der Jugendschutz.

Bonn. Die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien sieht keine Möglichkeit zum Verbot einer sogenannten Schulhof-CD der rechtsextremen NPD. Die Scheibe dürfe deshalb weiterhin Kindern und Jugendlichen zugänglich gemacht werden, sagte die Leiterin der Prüfstelle, Elke Monssen-Engberding, am Freitag in Bonn.

Sie bestätigte damit einen Bericht der Zeitung "Neues Deutschland". Die NPD verteilt seit 2004 auf Schulhöfen kostenlos CDs mit Liedern, in denen Elemente der NS-Ideologie verbreitet werden.

Es gehe immer um eine Abwägung zwischen Jugendschutz und Meinungsfreiheit, sagte Monssen-Engberding. "Die Bundesprüfstelle darf nichts allein wegen des politischen Inhalts indizieren." Auf der CD werde auch nicht zu Gewalt aufgerufen.

Es sei lediglich so, dass sich ein Sänger darüber beklage, "dass auf die Rechten draufgehauen wird". Dies falle auf jeden Fall unter Meinungsfreiheit. "Wenn es da jetzt geheißen hätte "Haut auf den oder den drauf", das wäre etwas anderes gewesen." So aber seien der Prüfstelle die Hände gebunden.

Die CD sei offenbar von der NPD selbst anwaltlich überprüft worden, um sicherzugehen, dass sie nichts enthalte, was ein Verbot rechtfertigen könne.

Ein Verteilen solcher CDs auf dem Schulhof könne jedoch jede Schule in Eigenregie unterbinden, regte Monssen-Engberding an. Dafür sei kein Verbot durch die Bundesprüfstelle erforderlich.

In dem konkreten Fall hatte das Landeskriminalamt Niedersachsen eine Überprüfung der CD "BRD vs Deutschland" angeregt. (dpa)

Datum:  5 | 2 | 2010
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