Heute tritt der Reformvertrag von Lissabon in Kraft. Er soll die EU demokratischer und handlungsfähiger machen. Die EU-Staats- und Regierungschefs unterzeichneten den Vertrag vor zwei Jahren in der portugiesischen Hauptstadt, der er seinen Namen verdankt.
Das Abkommen ist Schlusspunkt eines zehnjährigen Reformprozesses. Es wird die Union verändern. Was verändert sich durch den Vertrag?
Das Europäische Parlament erhält mehr Zuständigkeiten. Es wird kein Gesetz mehr geben, das auf EU-Ebene am Parlament vorbei beschlossen werden kann. Auch über den Haushalt der Union bestimmen die Abgeordneten mit, deren Zahl künftig 750 betragen wird. Allerdings können die Parlamentarier auch mit "Lissabon" keine Gesetzesvorschläge auf den Weg bringen.
Die europäische Bürgerinitiative ermöglicht es Bürgern, die EU-Kommission zu bewegen, Gesetzesinitiativen zu ergreifen. Notwendig sind dafür eine Million Stimmen aus "einer erheblichen Zahl von Mitgliedstaaten". Was "erheblich" ist, steht noch nicht fest.
Der Ministerrat, dem die jeweiligen Fachminister der 27 Mitgliedstaaten angehören, stimmt mit qualifizierter Mehrheit ab. Mehrheit heißt: 55 Prozent der Mitgliedstaaten, die mindestens 65 Prozent der EU-Bevölkerung vertreten. Damit kann auch bei innen- und justizpolitischen Entscheidungen nicht mehr der Lustloseste das Tempo vorgeben. Nur in der Steuer-, Außen und Sicherheitspolitik sowie in Fragen der sozialen Sicherheit bleibt es bei der Einstimmigkeit.
Die nationalen Parlamente können Gesetzgebungsverfahren der EU aufhalten, wenn sie meinen, dass diese gegen das Prinzip verstoßen, dass nichts von der EU geregelt werden soll, das die einzelnen Staaten besser regeln können. Ein Drittel der nationalen Parlamente kann eine Überprüfung eines Gesetzesvorhabens erzwingen. Falls die Mehrheit der Parlamente Bedenken hat und es keine Einigung mit der EU-Kommission gibt, befassen sich ein EU-Gipfel und das Europaparlament mit der Frage.
Der EU-"Außenminister" ist eines von zwei Ämtern, die der Lissabon-Vertrag schafft. Zur ersten Hohen Vertreterin für Außen- und Sicherheitspolitik haben die Staats- und Regierungschefs die Britin Catherine Ashton ernannt. Die Amtsinhaber sind gleichzeitig Vizepräsidenten der EU-Kommission. Sie stützen sich bei ihrer Arbeit auf einen Auswärtigen Dienst. Ihre Kompetenzen sind noch nicht genau abgesteckt. So ist unklar, wie der EU-"Außenminister" künftig neben den Ressortchefs der großen Mitgliedstaaten und dem der jeweiligen EU-Ratspräsidentschaft agieren kann.
Der Präsident des Europäischen Rates ist der zweite neue Posten. Erster Amtsinhaber ist der Belgier Herman Van Rompuy. Auch beim "Präsidenten" weiß noch niemand, ob er als besserer Bürokrat nur die Treffen des Europäischen Rates, also der Staats- und Regierungschefs, vorbereitet oder eigene politische Akzente setzt. Ein Ende der EU-Mitgliedschaft regelt "Lissabon" ebenfalls. Jeder Mitgliedsstaat kann beschließen, aus der Union auszutreten. wal
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