Viele Rentner haben in den vergangenen Jahren aufgrund fehlerhafter Berechnungen zu wenig Rente bekommen. Das geht aus dem aktuellen Tätigkeitsbericht des Bundesversicherungsamtes (BVA) hervor. Die Behörde stellte bei Stichproben fest, dass der Rentenversicherung bei der Berücksichtigung von Ausbildungszeiten massive Fehler unterlaufen sind.
So wurden Fälle ermittelt, bei denen die Berufsausbildung nicht mit der richtigen Dauer oder überhaupt nicht berücksichtigt wurde. Das habe zu fehlerhaften Rentenbescheiden mit zum Teil erheblichen Auswirkungen geführt. „Die Speicherung von Zeiten der Berufsausbildung kann ohne weiteres den monatlichen Zahlbetrag um mehr als 40 Euro erhöhen“, heißt es in dem Bericht des Versicherungsamtes. Wie viele Rentner betroffen waren oder sind, teilte die Behörde nicht mit. Auch die Deutsche Rentenversicherung Bund konnte dazu keine Angaben machen. Rentner sollten zur Sicherheit prüfen, ob im Rentenbescheid die Ausbildungszeiten korrekt aufgeführt sind.
Bereits im vergangenen Jahr hatte das Aufsichtsamt die Rentenversicherung wegen fehlerhafter Rentenbescheide gerügt. Damals ging es um Renten für Frauen. Durch Beratungsfehler und falsche Berechnungen war in Tausenden Fällen eine zu niedrige Rente gezahlt worden. Inzwischen wurden den Betroffenen immerhin 14,5 Millionen Euro nachgezahlt. In Einzelfällen betrugen die Summen laut Versicherungsamt bis zu 38.000 Euro.
In den aktuell untersuchten Fällen stellte sich heraus, dass die Ausbildungszeiten zwar von den Antragstellern einer Rente geltend gemacht, aber im Versicherungskonto nicht berücksichtigt wurden. „Die Sachbearbeitung hatte es versäumt, diesbezügliche Ermittlungen zu führen und die Zeiten zu kennzeichnen“, kritisierte die Aufsichtsbehörde.
Probleme mit letztem Lehrjahr
Diese Kennzeichnung ist allerdings für eine korrekte Rentenberechnung anders als in der Vergangenheit notwendig. Das liegt an einer Rechtsänderung: Bis 2004 wurden die ersten vier Versicherungsjahre pauschal als Ausbildung in der Rente höher bewertet. Nunmehr wird nur die tatsächliche Zeit der Berufsausbildung angerechnet.
Probleme gab es laut Bundesversicherungsamt auch bei der Behandlung des letzten Ausbildungsjahres − also beim Übergang zu einem regulären Anstellungsverhältnis. Eine Stichprobe in 200 Akten habe ergeben, dass es in ungefähr jedem zehnten Fall eine falsche Aufteilung der Verdienste gegeben habe. Dies habe in einigen Fällen ebenfalls zu einer niedrigeren Rente geführt.
Bei der Deutschen Rentenversicherung Bund hieß es, man habe die Prüfung nochmals zum Anlass genommen, die den Beschäftigten zur Verfügung stehende Fachliteratur gezielt zu ergänzen.
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