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Richter im Wehrdienstsenat: Schluss mit dem Sonderrecht

Nach dem Willen der neuen Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger soll der Verteidigungsminister nicht mehr in eigener Sache über Richter bestimmen können. Von Ursula Knapp

Will mehr Unabhängigkeit für Richter: die neue Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger.
Will mehr Unabhängigkeit für Richter: die neue Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger.
Foto: afp

Karlsruhe. Die richterliche Unabhängigkeit soll vor dem Einfluss der Bundeswehr geschützt werden. Nach dem Willen der neuen Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) soll der Bundesverteidigungsminister künftig nicht mehr in eigener Sache über seine Richter bestimmen können. Die Liberale kündigte in einem Schreiben an die bei Verdi organisierten Richterinnen und Richter an, sich in dieser Legislaturperiode für eine Änderung der Vorschriften einzusetzen. Das Schreiben liegt der FR vor.

Der frühere Bundesverteidigungsminister Franz Josef Jung (CDU) hatte im Sommer einen neuen Richter im Wehrdienstsenat des Bundesverwaltungsgerichts abgelehnt, weil er nicht gedient hatte. Wie die FR berichtete, musste daraufhin das Bundesverwaltungsgericht einen neuen Vorschlag unterbreiten, den Jung dann akzeptierte.

Disziplinarordnung

In dem Gesetz zur Wehrdisziplinar-ordnung wird unter anderem die Zusammensetzung der Wehrdienst-senate geregelt. In Paragraf 80 Absatz 2 heißt es wörtlich: "Bei den Wehrdienstsenaten können nur Richter mitwirken, die vom Bundes-ministerium der Justiz hierfür bestimmt sind."

Am 21. Oktober 1970 wurde jedoch eine schriftliche Vereinbarung getroffen, in der dem Bundesverteidigungs-ministerium das Bestimmungsrecht zugesichert wurde. (ukn)

Der beispiellose Vorgang gilt als Angriff auf die Unabhängigkeit der Justiz. Denn die Bundeswehr ist in allen Verfahren vor dem Wehrdienstsenat selbst Partei. Auch über den umstrittenen Befehl zur Bombardierung eines Tanklastzugs in Afghanistan würde in letzter Instanz der Wehrdienstsenat des Bundesverwaltungsgerichts entscheiden. Damit hat das Verteidigungsministerium Einfluss darauf, welche Richter in eigener Sache das Urteil sprechen. Verdi hatte dagegen am 23. September in einem Brief an Jung protestiert.

Der frühere Verteidigungsminister erklärte, dass ihm die Wehrdisziplinarordnung das Recht der Richterernennung im Wehrdienstsenat gebe. Tatsächlich bestimmt das Gesetz, dass das Justizministerium die Richter des Wehrdienstsenates bestimmt. Schon das stellt eine Ausnahme im deutschen Rechtssystem dar. Zusätzlich existiert eine Ressortvereinbarung zwischen Justiz- und Verteidigungsministerium, die das Bestimmungsrecht auf das Verteidigungsministerium überträgt.

In allen anderen Bundesgerichten entscheidet das Gerichtspräsidium autonom, welche Richter in welchen Senat kommen. Der Einfluss der Politik endet nach der Wahl eines Juristen zum Bundesrichter.

Nachdem der Eingriff Jungs durch das Verdi-Schreiben öffentlich wurde, forderten alle Präsidenten der obersten Verwaltungsgerichte die Änderung der Vorschriften. Auch der Bund deutscher Verwaltungsrichter und die Neue Richtervereinigung schlossen sich an. Leutheusser-Schnarrenberger spricht in ihrer Antwort an Verdi von "einem ernst zu nehmenden Vorgang." Zum Schutz richterlicher Unabhängigkeit gehöre, dass die Gerichte selbstständig über die Richterbank bestimmen. "In diesem Sinne werde ich mich in der neuen Wahlperiode für eine entsprechende Änderung der Wehrdisziplinarordnung einsetzen", so die Justizministerin

Das Verteidigungsministerium teilte am Sonntag auf FR-Anfrage mit, dass dieser Brief im Ministerium nicht bekannt sei. Ein Sprecher verwies erneut darauf, dass das Ministerium äußerst zurückhaltend von seinem Ablehnungsrecht Gebrauch gemacht habe.

Autor:  Ursula Knapp
Datum:  2 | 11 | 2009
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