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Richter kritisieren Jung: Verbotener Eingriff in Personalentscheidung?

Hat Verteidigungsminister Franz Josef Jung die Besetzung des Wehrsenats beeinflusst? Wenn der Vorwurf stimmt, wäre das aus Sicht der bei Verdi organisierten Richter ein "ungeheuerlicher Eingriff" in die Unabhängigkeit des Bundesverwaltungsgerichts. Von Ursula Knapp

Hat Verteidigungsminister Jung  in die Besetzung des Wehrsenats eingegriffen?
Hat Verteidigungsminister Jung in die Besetzung des Wehrsenats eingegriffen?
Foto: rtr

Karlsruhe/Berlin. Nach Informationen der in der Gewerkschaft Verdi organisierten Richterinnen und Richter hat Bundesverteidigungsminister Franz Josef Jung (CDU) direkten Einfluss auf die Besetzung eines Wehrdienstsenats im Bundesverwaltungsgericht genommen. Der Fachausschuss von Verdi hat einen Brief an Jung geschrieben, der der FR vorliegt. Darin heißt es, Jung habe sein Veto gegen einen Beschluss des Gerichtspräsidiums eingelegt, das den neu gewählten Bundesverwaltungsrichter dem 2. Wehrdienstsenat zuteilte.

Der Widerspruch des Bundesverteidigungsministers soll damit begründet worden sein, dass der Richter "nicht gedient" habe. "Wenn dieser Sachverhalt zutrifft", so das Schreiben, sei das ein "ungeheuerlicher Eingriff des Bundesverteidigungsministers als Teil der Exekutive in die verfassungsrechtlich garantierte Unabhängigkeit des Bundesverwaltungsgerichts".

Die Richterinnen und Richter erinnern daran, dass der fragliche Wehrdienstsenat in letzter Instanz über Disziplinarverfahren gegen Soldatinnen und Soldaten entscheidet. Auch der umstrittene Befehl zum Luftangriff in Afghanistan auf den bei Kundus steckengebliebenen Tanklastzug könnte einmal den 2. Wehrdienstsenat des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig beschäftigen. Die Einflussnahme auf die Zusammensetzung der Richterbank durch den Bundesverteidigungsminister könne also "gravierende Folgen haben", so Verdi.

"Wo kommen wir hin, wenn Bundesminister darüber entscheiden, vor welchen Richtern sie gerne Angelegenheiten aus ihrem Ressortbereich entschieden sehen wollen?", fragen die Verfasser des Briefs.

Der Bundesfachausschuss betont, dass die gesetzlichen Bestimmungen "ein Veto-Recht des Bundesverteidigungsministers … nicht vorsehen". Die gerichtsinterne Geschäftsverteilung und die Zuweisung der Richterinnen und Richter in die einzelnen Senate stehe "allein dem Präsidium des Bundesverwaltungsgerichts" zu. Dieses habe beschlossen, den Richter dem 2. Wehrdienstsenat zuzuweisen. Der Beschluss habe nach Informationen der Organisation aber wegen des Vetos von Jung bisher nicht umgesetzt werden können.

In dem mehrseitigen Schreiben bittet der Verdi-Bundesfachausschuss Verteidigungsminister Jung um eine Stellungnahme. Der Brief wurde der Frankfurter Rundschau erst am späten Donnerstagabend bekannt. Eine Stellungnahme des Bundesverteidigungsministeriums konnte deshalb bislang nicht eingeholt werden.

Autor:  Ursula Knapp
Datum:  2 | 10 | 2009
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