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Richterbesetzung: Appell einer Gerichtspräsidentin

Die Präsidentin des Bundesverwaltungsgerichts appelliert an die künftige Berliner Regierung, den Einfluss des Verteidigungsministeriums auf die Richterbesetzung zu beenden. Von Ursula Knapp

Marion Eckertz-Höfer ist Präsidentin des Bundesverwaltungsgerichts, das in Leipzig seinen Sitz hat.
Marion Eckertz-Höfer ist Präsidentin des Bundesverwaltungsgerichts, das in Leipzig seinen Sitz hat.
Foto: dpa

Die Präsidentin des Bundesverwaltungsgerichts, Marion Eckertz-Höfer, appelliert an die künftige Berliner Regierung, die Einflussmöglichkeiten des Bundesverteidigungsministeriums auf die Richterbesetzung in ihrem Gericht zu beenden.

Die Gerichtspräsidentin sagte am Freitag der Frankfurter Rundschau: "Die Abschaffung der Einflussmöglichkeit auf die Richterbesetzung durch die Ministerien über den Paragrafen 80 der Wehrdisziplinarordnung sollte in Berlin ein Thema sein."

Hintergrund ist, dass Bundesverteidigungsminister Franz Josef Jung (CDU) im Sommer erstmals einen Richter für den Wehrdienstsenat am Bundesverwaltungsgericht ablehnte, weil er "nicht gedient" hatte.

Das Präsidium des Bundesverwaltungsgerichts musste daraufhin einen anderen benennen, den Jung akzeptierte.

Das Bundesverteidigungsministerium stützt sich auf eine Vorschrift der Wehrdisziplinarordnung, die die Richterbestimmung durch das Bundesjustizministerium erlaubt. Durch eine Ressortabsprache wurde das Vetorecht 1970 vom Justiz- auf das Verteidigungsministerium übertragen.

Eckertz-Höfer sagte weiter, dass die Änderung der Wehrdisziplinarordnung schon vor 2005 Thema gewesen sei. Bereits ihr Vorgänger, Eckart Hien, sei beim Bundesjustizministerium vorstellig geworden. Alle Vorstöße seien aber am Bundesverteidigungsministerium gescheitert. "Wir haben auf einen konstruktiven Dialog gehofft, aber nur strikte Ablehnung bekommen", sagte die Juristin wörtlich.

Die Forderung des Verteidigungsministeriums, im Wehrdienstsenat sollten Richter sitzen, die die Bundeswehr von innen kennen, sieht Eckertz-Höfer als erfüllt an. Im Wehrdienstsenat seien zwei Soldaten-Beisitzer, die nach Truppengattung und Dienstgrad jeweils dem Soldaten mit dem Disziplinarverfahren nahe kommen.

Das alles "dient dem Zweck, dass es der betroffene Soldat mit Richtern zu tun hat, die seine Situation genau kennen", sagte Eckertz-Höfer weiter. Die Frage "gedient oder nicht" sei deshalb nicht das wesentliche Kriterium für die Auswahl der Berufsrichter durch das Präsidium.

Autor:  Ursula Knapp
Datum:  17 | 10 | 2009
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