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Justiz: Robenjagd in Niedersachsen

Ein Erlass des Justizministeriums in Hannover über die Kleiderordnung von Richtern, Staats- und Rechtsanwälte bringt den Behördenschwachsinn auf die Spitze. Es geht um Quetschfalten, Stachelbeerbeinen und "faltiges Falten".

Hannover –  

Niedersachsens Richter, Staats- und Rechtsanwälte haben ein Kleidungsproblem. Der Grund ist ein vom 1. Januar 2011 an geltendes „Merkblatt über die Amtstracht“, herausgegeben vom Justizministerium. Auf zwei DIN-A4-Seiten listet es akribisch auf, wie eine Robe auszusehen hat.

Bereits der erste Satz hat es in sich: „Die Robe wird über der Kleidung getragen und verdeckt diese.“ Der Göttinger Oberstaatsanwalt Wilfried Ahrens fasst es nicht: „Nähme man wirklich für bare Münze, was uns das Ministerium da aufbürdet, wären beispielsweise für Herren nur noch Stachelbeerbeine zugelassen.“

Da Roben nur bis zur Mitte der Waden reichen, hätten männliche Träger nur die Wahl, Hochwasserhosen, Knickerbocker, Shorts oder keine Hosen zu tragen – wenig ästhetisch. Andernfalls würden sie sich womöglich einer Dienstpflichtverletzung wegen nicht verdeckter Kleidung schuldig machen. Damen könnten auf Capri-Hosen oder Röcke und Kleider ausweichen – maximal Midi.

Ein Göttinger Verwaltungsrichter hat seine Robe nachgemessen und festgestellt, dass sie in vielen Details nicht mit der ministeriell festgelegten Trachtordnung übereinstimmt. Die Diskrepanz beginnt schon beim Material. Laut Merkblatt bestehen Roben aus „feinem Kammgarnstoff, Kaschmir oder Lasting“, seine Robe ist jedoch aus einem Mischgewebe gefertigt, 55 Prozent Polyester und 45 Prozent Schurwolle.

„Faltiges Falten“

Die Robe fällt auch nicht, wie es die Vorschrift will, nämlich „vorne und hinten weit und faltig“. Zumindest auf der Vorderseite könne „ein faltiges Falten“ nicht festgestellt werden. Der Besatz soll in der Rückenmitte und auf den Schultern 16 Zentimeter breit sein, bei ihm sind es nur 15.

Das Rückenteil der Robe soll in der Mitte eine Quetschfalte haben, „bei der beiderseitig die Falte 2 cm tief liegt“. Außerdem sind „auf jeder Rückenhälfte noch zwei einfache tiefliegende Falten abgenäht, die je 1,5 Zentimeter von der hinteren Mitte bzw. der ersten Falte entfernt“ liegen. Die Falten der Robe des Göttinger Richters seien aber so gelegt, „dass die Amtstracht den optischen Eindruck nicht einer Fünf- sondern lediglich einer Vierrückenquetschfaltenrobe erweckt“.

Linkshänder diskriminiert

Einmal schimmert im Merkblatt Großzügigkeit durch: „Zur Erleichterung beim Schreiben ist es freigestellt, am rechten Ärmel einen Knopf anzubringen, um dadurch den weiten Ärmel enger um das Handgelenk zu schließen.“ Bei diesem Richter aber befindet sich auch am linken Ärmel ein Knopf. Er wäre bereit, ihn zu entfernen und das Knopfloch zu vernähen, hegt aber rechtliche Bedenken gegen die Vorschrift, da sie die Gruppe der Linkshänder nicht berücksichtige.

Außerdem vermisst der Richter das Fehlen einer Übergangsregelung. Angesichts der „verfassungswidrig kargen Besoldung im Eingangsamt der Laufbahn“ wolle der Zeitpunkt des Erwerbs einer neuen, vorschriftsmäßigen Robe wohl erwogen sein, schon, um natürliche Ressourcen zu schonen. Er hat beim Präsidenten des Oberverwaltungsgerichts Lüneburg eine Sondergenehmigung für das Auftragen seiner 1993 erworbenen Amtstracht beantragt. Eine Antwort steht noch aus.

Nach Angaben von Ministeriumssprecher Georg Weßling richtet sich das Merkblatt in erster Linie an die Hersteller der Roben, „damit diese wissen, wie die Robe geschnitten sein muss.“

Autor:  Heidi Niemann
Datum:  8 | 12 | 2010
Kommentare:  7
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