Der von Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) ausgerufene „Herbst der Entscheidungen“ wird sich auch in der Gesundheitspolitik niederschlagen. Gesundheitsminister Philipp Rösler (FDP) kündigte am Mittwoch an, seine Pläne für die Ausweitung von Vorkasse-Tarifen in der gesetzlichen Krankenversicherung schneller als geplant umzusetzen. Die Änderungen sollen möglichst noch in die Finanzreform eingearbeitet werden, die bereits im Bundestag beraten wird und zum 1. Januar 2011 in Kraft tritt.
Bei den Vorkasse-Tarifen – auch Kostenerstattung genannt – erhalten Patienten beim Arzt oder in der Apotheke eine Rechnung, die sie zunächst selbst bezahlen. Dann reichen sie sie bei der Kasse ein, die den Betrag erstattet. Das ist das gängige Prinzip in der privaten Krankenversicherung. Auch bei den gesetzlichen Kassen gibt es bereits Tarife mit Kostenerstattung. Allerdings nutzen nur 0,2 Prozent der Versicherten diese Möglichkeit, weil es erhebliche Beschränkungen gibt: So müssen sich die Versicherten für drei Jahre an einen derartigen Tarif binden. Außerdem ziehen die Kassen bis zu zehn Prozent des Rechnungsbetrags für den erhöhten Verwaltungsaufwand ab.
„Das war eine bewusste politische Entscheidung, die unter SPD-Ägide getroffen wurde, um Erstattungstarife möglichst unattraktiv zu machen. Diese Nachteile wollen wir beseitigen“, sagte Rösler der Financial Times Deutschland. Er will die Bindungsfrist abschaffen und sieht zudem vor, dass die Kassen künftig den vollen Betrag erstatten müssen, also ohne Abzug von Verwaltungskosten. Vorkasse-Tarife sollen aber freiwillig bleiben.
Das Prinzip der Kostenerstattung ist stark umstritten. Die Opposition argumentiert, Geringverdiener hätten gar nicht die Mittel, um Rechnungen vorab zu bezahlen. Sie würden mit Blick auf die Kosten davon abgehalten, rechtzeitig zum Arzt zu gehen.
Anhänger des Verfahrens erhoffen sich gerade ein höheres Kostenbewusstsein der Patienten sowie mehr Transparenz. Sie plädieren gleichzeitig für Tarife, bei denen Beiträge zurückerstattet werden, wenn keine Leistungen in Anspruch genommen wurden. Solche Tarife lassen sich sinnvoll nur mit der Kostenerstattung kombinieren.
Gesetzliche sind dagegen
Die gesetzlichen Kassen sind strikt gegen eine Abkehr vom heute praktizierten Sachleistungsprinzip. Sie befürchten, dass ihre Instrumente der Kostensteuerung sonst ins Leere laufen. Die setzen zum Beispiel bei den Arzthonoraren an. Wenn Versicherte den Arzt zunächst selbst bezahlen, entfällt diese Steuerungsmöglichkeit. Außerdem machen die Kassen geltend, dass es mehr kostet, einzelne Rechnungen zu erstatten.
Rösler betrachtet die Vorkasse-Tarife nicht nur als Mittel zur Kostensenkung. Er verfolgt vielmehr das Ziel, gesetzliche und private Versicherungen einander anzunähern. „Wo sich die Menschen versichern, bei welchem Unternehmen, mit welcher Rechtsform und zu welchen Konditionen, sollte auf lange Sicht Sache des Versicherten sein, der selbst weiß, was die beste Wahl für ihn ist“, sagte er. Das sei allerdings nicht einmal unter Schwarz-Gelb in dieser Legislaturperiode umsetzbar.
Ziel bleibe für ihn aber das FDP-Modell aus dem Wahlkampf 2009: „Die reine Lehre der FDP sieht so aus, dass wir die heutige Versicherungspflicht abschaffen und jeden Menschen verpflichten, sich zu einem Basisschutz bei egal welchem Versicherungsunternehmen zu versichern.“
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