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Roma verklagen Dänemark

Gericht muss prüfen, ob Abschiebung nach Bagatelldelikten rechtens war / Präzedenzfall für Europa

Kopenhagen –  

Wegen „Bedrohung der öffentlichen Ordnung“ hat Dänemark vor einem Monat 23 rumänische Roma ausgewiesen und mit mehrjährigem Einreiseverbot belegt. Ihr Verbrechen: Sie hatten teils in einer nicht verschlossenen Fabrik übernachtet, teils illegal dort campiert. Diese Vergehen stünden in keinem Verhältnis zur Strafe, monieren Rechtsexperten. Nun wollen die Ausgewiesenen den dänischen Staat wegen Verletzung ihrer Rechte als EU-Bürger verklagen.

Ein solcher Prozess könne einen europäischen Präzedenzfall schaffen, so Robert Kushen, Direktor des Europäischen Zentrums für Roma-Rechte (ERRC) in Budapest, das im Namen der 23 die Klage einreichte. „Wir meinen, dass die Ausweisung sowohl dänischen wie EU-Gesetzen widerspricht“, sagte Kushen der Kopenhagener Zeitung Information. Ein Urteil eines dänischen Gerichts hätte auch Folgen für andere Länder, gibt Jonas Christophersen, Chef des Kopenhagener Zentrums für Menschenrechte zu bedenken. Er begrüßt es, wenn die „Grenzen ausgelotet“ werden.

Von Amts wegen diskriminiert

Italien und Frankreich haben die Abschiebung von Roma in großem Stil angekündigt, auch in Schweden gab es Fälle, obwohl die Roma als EU-Bürger Bewegungsfreiheit und Aufenthaltsrecht genießen. „Sie sind die mit Abstand meist verfolgte und diskriminierte Bevölkerungsgruppe in Europa“, berichtet Ole Hoff-Lund von Amnesty International. „Diese Diskriminierung haben sie auch in Dänemark von höchster Stelle erfahren.“

Dort reagierte die Polizei nach einer Medienkampagne gegen die „kriminellen Zigeuner“, als handle es sich um Terroristen. Mit Hubschraubern und Einsatztruppen durchkämmte sie das Gelände, auf dem die Roma ihre Zelte aufgeschlagen hatten und nahm 23 von ihnen fest. Zuvor hatten Schrebergartenbesitzer über eine Einbruchswelle geklagt.

Der sozialdemokratische Kopenhagener Bürgermeister Frank Jensen drängte die Regierung einzuschreiten und der konservative Justizminister Lars Barfoed ordnete „hartes Durchgreifen“ an. Es sei „völlig inakzeptabel“, wenn sich jemand „offensichtlich illegal“ in Dänemark aufhalte, „um Kriminalität zu begehen. Wenn sie kein Geld haben, heißt es: raus direkt.“

Die Polizei folgte dem Befehl, beschlagnahmte Geld, das nach Aussage der Roma aus dem Erlös von Flaschenpfand stammte, und setzte die Festgenommenen auf die nächste Fähre nach Polen, von wo sie nach Rumänien zurückkehrten. Die Roma beteuerten, sie seien nach Dänemark gereist, um ihre Familien finanziell unterstützen zu können und hätten sich durch Flaschensammeln und Betteln legal ernährt.

Das Vorgehen der Behörden stehe in Widerspruch zur Aufenthaltsdirektive der EU, meint John Handoll, juristischer Berater der EU-Kommission. EU-Bürger dürften nur ausgewiesen werden, wenn sie eine „reelle, unmittelbare und ernsthafte Bedrohung grundlegender öffentlicher Interessen“ darstellten. Illegales Camping und Hausfriedensbruch fielen nicht in diese Kategorie.

Andere Experten teilen diese Ansicht: „Die Grundlage für die Ausweisung sieht äußerst fragil aus“, sagt der Juraprofessor Jens Vedsted-Hansen. „Ein Vergehen, das höchstens mit einer kleinen Geldbuße bestraft wird, ist keine ernste Bedrohung von Gesellschaftsinteressen“, meint Elspeth Guild, die an der Universität Nijmegen europäisches Immigrationsrecht lehrt. „So würde man keine andere Gruppe behandeln“, sagt der Anwalt Bjørn Elmquist.

Bewegungsfreiheit in der EU

Laut Robert Kushen soll das kommende Verfahren die Rechte der Roma als EU-Bürger unterstreichen. „Wir wollen gerne bekräftigt haben, dass das Recht auf freie Beweglichkeit für alle in der EU gilt, für Roma genauso wie für Nicht-Roma.“

Autor:  Hannes Gamillscheg
Datum:  6 | 8 | 2010
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