Frankfurt/Main. Es ist das Ende eines langen Prozesses, der im Juni dieses Jahres begonnen hatte: Das Frankfurter Oberlandesgericht hat die beiden 28 Jahre alten Männer Omid S. und Hüseyin Ö. wegen Unterstützung der terroristischen Islamischen Dschihad-Union (IJU) zu wenn auch vergleichsweise geringen - Haftstrafen verurteilt. Omid S. wurde zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und neun Monaten, Hüseyin Ö. zu einem Jahr und zwei Monaten verurteilt. Die Bundesanwaltschaft hatte mehr gefordert: dreieinhalb Jahre für S., zweieinhalb für Ö.
Der Vorwurf der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung, der zu Anfang gegen die beiden erhoben worden war und der auch die enormen Sicherheitsvorkehrungen, die den Prozess begleiteten, teilweise erklärt, war schon seit längerem nicht mehr zu halten gewesen.
Die ursprünglich aus Usbekistan stammende Terrorgruppe Islamische Dschihad-Union (IJU) kooperiert mit dem Terrornetz El Kaida und den Taliban. Der 2002 gegründeten IJU sollen bis zu 200 Kämpfer angehören. 2006 wurde laut Bundesanwaltschaft eine deutsche Zelle gegründet, der die vier in Düsseldorf angeklagten Mitglieder der Sauerland-Gruppe angehören.
Omid S. beschaffte für die IJU vor einer Reise in ein terroristisches Ausbildungslager unter anderem Infrarotstrahler, Nachtsichtgeräte und ein Zielfernrohr. In dem Lager übergab er den Verantwortlichen laut Urteil zudem 600 Dollar sowie ein Gewehr. Vor seiner Abreise hinterließ er ferner seine ec-Karte dem mutmaßlichen Mitglied der Sauerland-Zelle, Adem Yilmaz, der sich derzeit vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf verantworten muss. Yilmaz hob etwa 500 Euro von dem Konto ab. Omid S. machte sich damit auch des Betrugs zum Nachteil der öffentlichen Hand schuldig, weil das Geld aus Sozialhilfe stammte.
Klar ist: die beiden geständigen Angeklagten hatten Kontakt zu Adem Yilmaz, einem der Mitglieder der sogenannten Sauerland-Gruppe. Und zumindest S. reiste 2007 ins pakistanische Waziristan, um sich dort in einem Camp zum Terroristen ausbilden zu lassen.
Aber vor Ort wurde klar, dass S. und die IJU wohl nicht füreinander geschaffen waren. S. teilte keinesfalls gerne seine Siebensachen mit den anderen Campbewohnern, es war ihm suspekt, dass alle hinter seinem Geld waren, und am Ende verweigerte er gar den Treueschwur und zeigte wenig Lust, sich und andere in die Luft zu jagen. Einer seiner ehemaligen Mitstreiter hat das vor Gericht wunderschön formuliert: S. sei anscheinend "nicht der Beste im Integrieren".
Funktionsunterwäsche für Afghanistan
Nun hatte der Prozess gewiss seine bizarren Seiten. Etwa die Funktionsunterwäsche, die die beiden Angeklagten für die IJU besorgt hatten und die ihnen bei einigen den Spitznamen "Unterhosen-Bomber" eingebracht hatten. Oder den Zeugenauftritt von Adem Yilmaz, der unter fast ausufernden Sicherheitsvorkehrungen per Helikopter aus Düsseldorf eingeflogen wurde, um wie angekündigt in Frankfurt nichts auszusagen.
Er warf aber auch ein Licht auf eine Welt, die zwar absurd, aber nicht komisch ist. Eine Welt, in der junge Leute aus Deutschland in der Ausbildung zum Terroristen so eine Art Pfadfinder-Urlaub sehen, eine Welt, in der sich eine ganze Region auf Dschihad-Tourismus eingerichtet hat, eine Welt, in der deutsche Sozialhilfeempfänger das Geld vom Staat unmittelbar in den Heiligen Krieg investieren.
Die beiden Angeklagten sitzen bereits seit längerer Zeit in Untersuchugshaft und werden nur noch einen Teil ihrer Strafe verbüßen müssen. Dass Ö. billiger davonkommt als S. erklärt sich daraus, dass Ö. bei seiner Reise ins Ausbildungslager erst gar nicht ankam, sondern bereits an der pakistanischen Grenze festgenommen wurde. Er saß zu Beginn des Prozesses auch nicht in U-Haft - das geschah erst, nachdem er kurz nach Beginn der Verhandlung versucht hatte, sich ins Ausland abzusetzen.
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