Elmar S. muss die Aufregung um Steuersünder bekannt vorkommen. Er weiß wie es ist, wenn im Ausland verstecktes Vermögen plötzlich vom deutschen Staat entdeckt wird. Elmar S. hatte der noblen LGT Treuhand vertraut, die dem liechtensteinischen Fürsten gehört und Diskretion zu ihren obersten Tugenden zählt.
Doch das Finanzabenteuer im Fürstentum ging schief für den Bad Homburger Unternehmer. Sein Name befand sich wie 770 andere Namen auf einer CD-Rom, die der LGT-Mitarbeiter Heinrich Kieber aus der Bank gestohlen und dann 2007 an den Bundesnachrichtendienst verkauft hatte - zahlreiche Verfahren gegen Steuersünder in Deutschland waren die Folge. Elmar S. wurde wegen Steuerhinterziehung zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren verurteilt, die gegen Zahlung von 7,5 Millionen Euro zur Bewährung ausgesetzt wurde. Zudem musste er 11,9 Millionen Euro Steuern nachzahlen.
So schlimm hätte es nicht kommen müssen, meint der Unternehmer und verklagte die LGT-Bank auf Schadenersatz. Hätte die Bank ihn gewarnt, hätte er sich selbst früher anzeigen können und eine geringere Strafe bekommen, so die Argumentation des hessischen Geschäftsmannes.
Das Landgericht des Fürstentums Liechtenstein gab dem Mann nun teilweise recht und verurteilte die Rechtsnachfolgerin der LGT Treuhand zu einer Zahlung von 7,3 Millionen Euro. Zwar habe Elmar S. keinen Anspruch auf Ersatz seiner Steuernachzahlungen, so das Gericht. Aber die Bewährungsstrafe hätte er bei rechtzeitiger Warnung und Selbstanzeige vermeiden können - deshalb liege ein von der Bank verursachter Schaden vor.
Beide Parteien wollen in Berufung gehen
"Das ist uns zu kurz gesprungen", sagte der Anwalt des Unternehmers, Bernhard Gimple der FR. Es gehe auch um Beratungsfehler der Bank, deshalb gehe man in die zweite Instanz. Auch die beklagte Rechtsnachfolgerin der LGT-Treuhand will in die Berufung gehen. Das Gericht habe bestätigt, dass Steuerschulden und Strafsteuern kein ersatzfähiger Schaden seien, so die Bank. Deshalb könne man "nicht nachvollziehen", dass individuelle Bußen und Strafen schadensersatzfähig sein sollen.
Obwohl das Urteil noch lange keine Rechtskraft erlangen dürfte, frohlocken schon die Anwälte, die weitere verurteilte Steuerhinterzieher vertreten. "Das ist eine sehr gute Richtung", sagt der Liechtensteiner Anwalt Helmut Schwärzler. "Wir haben schon eine weitere Klage eingereicht." Man habe bereits 30 Mandanten in der Sache und rechne mit dreistelligen Millionenschäden.
Doch der Anwalt des Klägers aus Bad Homburg, sieht "keinen Präzedenzfall" in dem Urteil. Und in der fürstlichen LGT-Bank hält man die Erwartungen des Anwalts Schwärzler für weit übertrieben und rechnet vor: Bei den 191 Verfahren, die von der Steuerfahndung Bochum abgeschlossen wurden, seien 178 Millionen Euro Steuern nachgezahlt, aber nur 8,5 Millionen Euro Geldstrafen verhängt worden. Nur diese Geldstrafen könne man zurückfordern, falls das jüngste Urteil Bestand habe, heißt es aus der LGT.
In einem sind sich die Anwälte einig: Das Modell Liechtenstein als Steuerhinterziehungsinsel ist zu Ende. "Dieser Platz ist für die Marktteilnehmer mittlerweile uninteressant", sagt Schwärzler. Liechtenstein stehe vor einem "Paradigmenwechsel". Die Schweiz hinke der Entwicklung noch etwas hinterher. Und die neuen Oasen heißen Singapur und Mauritius.
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