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Schießunfall in Afghanistan : Übermut oder tragisches technisches Versagen?

Vor dem Landgericht Gera in Thüringen hat am Mittwoch der Prozess gegen einen früheren Bundeswehrsoldaten wegen fahrlässiger Tötung eines Kameraden in Afghanistan begonnen. Zum Prozessauftakt bestritt der Angeklagte, mit der Waffe herumgespielt zu haben.

Mit einer Pistole „P8“ soll der  Angeklagte herumgespielt und auf den Kopf des anderen Soldaten gezielt haben.
Mit einer Pistole „P8“ soll der Angeklagte herumgespielt und auf den Kopf des anderen Soldaten gezielt haben.
Foto: dpa

Die Spannung ist an diesem Morgen im Gerichtssaal des Justizzentrums in der Geraer Innenstadt förmlich greifbar. Stockend und sichtlich angespannt berichtet Patrick S. vom 17. Dezember 2010 in Afghanistan. An jenem Tag hat der junge Mann einen Kameraden mit einem versehentlichen Schuss in den Kopf getötet.

Mit starrem Blick verfolgt der 21-Jährige die Anklageverlesung und Zeugenvernehmung. Ihm gegenüber sitzt neben dem Staatsanwalt die Mutter des Getöteten, der im bayerischen Bischofswiesen stationiert war. Sie hat ein Foto ihres Sohnes mitgebracht. Immer wieder bricht sie in Tränen aus.

Gemeinsam hätten die beiden jungen Männer ihre Grundausbildung absolviert und seien als Grundwehrdienstleistende zusammen nach Afghanistan gekommen, erzählt der Angeklagte. Jedes Wort scheint ihm schwer zu fallen. Zusammen wurden sie in einem Feldlager stationiert. Anders als die Camps seien diese Lager nur wenig befestigt. Sie sind in einem Außenposten nördlich des Regionalen Wiederaufbauteams (PRT) Pol-i Khomri.

Soldaten waren angespannt

In Drei-Stunden-Schichten mussten die Soldaten Wache schieben, Schlaf gab es wenig. Die Stimmung im Lager sei an diesem Abend angespannter als sonst gewesen. Es stand ein heikler Einsatz bevor. „Es war die erste offensive Mission in unbekanntes Terrain, das war für uns alle neu“, sagt Patrick S. vor Gericht.

Laut Anklage hatte er an dem Abend seine Waffe zunächst gereinigt. Danach soll er gemeinsam mit einem Kameraden mit seiner Pistole herumgespielt haben, obwohl das nach den Vorschriften streng verboten ist. Mit ausgestrecktem Arm habe er auf den an der Tür stehenden 21-jährigen Kameraden gezielt. Plötzlich löste sich der Schuss.

„Es war wie in Zeitlupe“

Der Angeklagte bestreitet diese Darstellung. Seine Pistole sei von selbst losgegangen, als er mit einem leichten Schlag das verklemmte Magazin lösen wollte. „Es war wie in Zeitlupe, nachdem der Schuss gefallen war. Erst stand er noch da. Wir dachten, es wäre nichts passiert, bis er zu Boden gegangen ist.“ Erneut bricht die Mutter in Tränen aus. Die Tat verfolge ihn bis heute, sagt der Angeklagte sichtlich bewegt. Im März wurde Patrick S. unehrenhaft aus der Bundeswehr entlassen. Im Moment absolviert er eine Lehre als KFZ-Mechatroniker.

Beschuldigter Soldat als zuverlässig bekannt

Auf fahrlässige Tötung und Befehlsmissachtung in einem besonders schweren Fall lautet die Anklage. Dass der Schuss unabsichtlich gefallen ist, bezweifelt niemand. Einige Zeit nach der Tat entschuldigte sich Patrick S. bei den Angehörigen. Trotzdem ist der Anwalt der als Nebenklägerin auftretenden Mutter des Opfers mit der Aussage des Angeklagten nicht zufrieden. „Es ist objektiv belegbar, dass die Dinge sich so ereignet haben, wie in der Anklage beschrieben.“ Alle kriminaltechnischen Untersuchungen bewiesen das. Die Mutter des Opfers sei nicht auf Rache aus. Sie wolle mit der ganzen Sache nur abschließen. „Ich hätte deshalb gehofft, dass der Angeklagte ein Geständnis macht, das die Tat auch trägt.“
Ein als Zeuge geladener früherer Kamerad sagt: „Ein Schuss löst sich nicht einfach so, sondern nur, wenn man abdrückt.“ Während des Einsatzes müssten die Soldaten ihre Pistolen rund um die Uhr bei sich tragen. Zeitweise sogar voll geladen mit Patrone im Lauf. „Da schwindet mit der Zeit der Respekt vor der Waffe.“ Allerdings habe der beschuldigte Kamerad zu den besten Soldaten seiner Einheit gezählt und sei immer sehr zuverlässig gewesen.

Aus Blödsinn mit Waffen posiert

„Ich kann mir vorstellen, dass er spaßeshalber die Waffe hochgezogen hat“, sagt ein anderer Zeuge. Während der Grundausbildung hätten die jungen Soldaten manchmal „aus Blödsinn“ für Fotos mit den teilgeladenen Waffen aufeinander gezielt. Beide Zeugen erzählen, dass es mit der Pistole P8 im Wüstensand öfter Probleme gegeben habe - allerdings nicht mit klemmenden Magazinen. Auch widersprachen sie der Behauptung des Angeklagten, es habe nicht genug Sicherheitseinweisungen während der Ausbildung gegeben. „Uns wurde mehrfach gesagt, dass man nichts mit Gewalt machen darf, wenn die Pistole klemmt.“

In den kommenden Wochen sollen weitere Zeugen und Gutachter gehört werden. Der nächste Verhandlungstermin ist für den 4. Oktober angesetzt. (dapd)

Datum:  28 | 9 | 2011
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