Ende Februar kapitulierte der deutsche Rechtsstaat mal wieder vor der Polizei. Drei Jahre nach einer Prügelorgie von Beamten während eines Fußballspiels in München stellte die Generalstaatsanwaltschaft ihre Ermittlungen ein. Es sei schlechterdings nicht möglich gewesen, die Schläger, die am 9. Dezember 2007 beim Amateurspiel TSV 1860 gegen Bayern München rabiat zur Sache gingen, zu identifizieren. Zwar gibt es – erstaunlich lückenhafte – Videos, die den massiven Einsatz von Schlagstöcken belegen. Die einzelnen Schläger aber sind nicht zweifelsfrei zu erkennen.
Es sind Fälle wie diese, die Menschenrechtsorganisationen, Anwälte und Politiker regelmäßig nach einer Kennzeichnungspflicht für Polizisten rufen lassen. Allein 2010 belegte Amnesty International 138 Fälle von fragwürdigen Polizei-Übergriffen gegen Bürger. Zu Anzeigen kam es nur selten, die Täter blieben fast immer anonym. Außer in Hessen und Rheinland-Pfalz gibt es jedoch nirgendwo in Deutschland eine Kennzeichnungspflicht für Polizisten. Begründung: Man stelle die Beamten damit nur unter Generalverdacht und gefährde womöglich nicht nur sie, sondern auch ihre Familien. Ausgerechnet aus dem Bundestag kommt nun eine Untersuchung, die diese Argumentation infrage stellt.
Auf Betreiben der dortigen Linksfraktion fertigte der Wissenschaftliche Dienst des Bundestags eine Studie über die Gepflogenheiten in anderen EU-Ländern an, die der FR vorliegt. Aus ihr geht hervor, dass in den meisten Mitgliedstaaten längst eine Pflicht zur Kennzeichnung besteht. Nennenswerte Nachteile sind den Polizisten dadurch offenbar nicht entstanden. Nur Deutschland und Österreich verzichten auf die Kennzeichnung. Für die innenpolitische Sprecherin der Linken, Ulla Jelpke, Grund genug zu fordern: „Deutschland muss aus der Rolle des Verweigerers heraus.“ Es könne nicht länger angehen, dass schwarze Schafe unter den Polizisten die Möglichkeit haben, „geschützt durch Anonymität ihrer Uniform Straftaten zu begehen“.
Nicht nur die fehlende Kennzeichnung der Polizisten in Deutschland erschwert Ermittlungen bei Polizeiübergriffen. Problematisch erweist sich dabei der Ermittlungsweg selbst – wenn Polizisten gegen Polizisten ermitteln oder Staatsanwälte gegen Polizeibeamte.
Unabhängige Untersuchungskommissionen wären hierbei sinnvoller, erläutert Amnesty International und verweist dabei zum Beispiel auf Großbritannien, wo die Unabhängige Polizei-Beschwerde-Kommission (IPCC) mutmaßliche schwerwiegende Polizeiübergriffe überprüft. Die IPCC informiert nach einer Beschwerde alle vier Wochen über den Vorgang denjenigen, der die Beschwerde vorgetragen hat. Auch in diesem Punkt ist Deutschland ein Entwicklungsland. Lediglich in Sachsen-Anhalt gibt es bisher die „Zentrale Beschwerdestelle Polizei“, die ausdrücklich nur Beschwerden der Bürger gegen Polizisten bearbeitet. FR
Aus der Studie geht hervor, dass in Spanien, Tschechien, Estland und Litauen eine umfassende Kennzeichnungspflicht für Polizisten besteht, die auch für den Einsatz von geschlossenen Polizeieinheiten, etwa bei Demonstrationen, gilt. Auch in den meisten anderen EU-Staaten – zu Bulgarien, Irland, Lettland, Luxemburg und Malta lagen keine Daten vor – sind Beamte in der Regel durch ein Namensschild oder eine Nummer identifizierbar. Dänische, finnische und portugiesische Polizisten müssen Dienstausweis oder Identifikationskarte offen tragen. Griechenland macht eine Ausnahme: Es befreit ranghohe Polizisten von der Kennzeichnungspflicht.
Befürchtungen wie die des Chefs der Deutschen Polizeigewerkschaft, Rainer Wendt, wonach eine klare Kennzeichnung geeignet sei, „Polizisten in Gefahr zu bringen“, scheinen sich nicht zu bestätigen. Kein Land, so der wissenschaftliche Dienst, habe „relevante Informationen“ über unberechtigte Anschuldigungen gegen oder gar Bedrohungen von Polizisten geliefert. Nur in Spanien seien Polizisten attackiert oder ungerechtfertigt beschuldigt worden – in Einzelfällen. Der Deutsche Anwaltverein drängt daher schon lange darauf, Polizisten aus der Anonymität zu holen. Eines der wichtigsten Prinzipien des demokratischen Rechtsstaates sei die Kontrollierbarkeit staatlicher Macht. „Die Polizei mit ihren weitreichenden (auch Zwangs-)Befugnissen muss sich dieser Kontrolle stellen.“ Im Übrigen könne sich eine Kennzeichnungspflicht auf Polizisten sogar eher positiv auswirken, so der Anwaltverein. In den USA etwas trügen Polizisten bereits seit 1975 Namensschild und Personalnummer. Nach Auskunft dortiger Behörden sei ihre Beliebtheit in der Bevölkerung seither gewachsen.
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