Ausgelöst durch die Debatte um Missbrauchsfälle in der Kirche, die erst nach 30 oder mehr Jahren aufgedeckt wurden, fordert der saarländische SPD-Chef Heiko Maas, die Verjährungsfristen bei Sexualstraftaten komplett abzuschaffen. Er kritisiert, "dass gerade Sexualstraftäter wegen der Verjährungsfrist nicht ausreichend juristisch belangt werden können." Wie lange eine Tat zurückliege, dürfe bei einer Verurteilung daher keine Rolle spielen.
So weit gehen Rechtsexperten von FDP und Union zwar nicht, dringen aber darauf, die Verjährungsfristen bei Sexualstraftaten zu verlängern. "Sexueller Missbrauch hinterlässt so tiefe Narben und beeinträchtigt die Opfer psychisch oft so stark, dass sie sich erst nach vielen Jahren offenbaren können", betont Michael Grosse-Brömer (CDU) im FR-Gespräch. Deshalb plädiert seine Bundestagsfraktion dafür, "sexuellen Missbrauch härter als bisher zu bestrafen": mit mindestens einem, höchstens aber 15 Jahren. Straftaten würden dann erst nach 20 Jahren verjähren.
Zugleich überlegt die Union auch, ob die im Verhältnis dazu viel kürzeren Verjährungsfristen für den Schadensersatz "ausreichend sind". Die Frist, in der Opfer Anspruch auf Schmerzensgeld haben, läuft bei sexuellem Missbrauch nach drei Jahren ab.
Siegfried Kauder (CDU), Vorsitzender des Rechtsausschusses im Bundestag, schlägt deshalb vor, die Verjährungsfristen im Zivil- und Strafrecht anzugleichen. "Dann könnten die Opfer Schadensersatzansprüche bereits im Strafverfahren geltend machen und müssten nicht einen gesonderten Prozess führen", sagte Kauder der FR.
Die Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) ist zurückhaltend, sexuellen Missbrauch schärfer zu ahnden. Je länger die Tat zurückliege, desto schwerer werde es, sie aufzuklären, betont die Ministerin. Stattdessen schlägt sie einen Runden Tisch vor, damit Opfer mit Verbänden ins Gespräch kommen und Hilfe schnell vermittelt wird. Das Gremium könne auch dazu dienen, Missbrauchten "freiwillig Entschädigung" anzubieten. Opfern könnte auf diesem Weg ein belastender Gerichtsprozess erspart bleiben.
"Wenn Schüler oder Heimkinder von ihren Betreuern sexuell misshandelt werden, sollte das genauso bestraft werden wie die körperliche Misshandlung", verlangt dagegen Hartfrid Wolff, Vorsitzender des Arbeitskreises Innen- und Rechtspolitik der FDP-Bundestagsfraktion. Es sei in keinster Weise nachvollziehbar, warum die Mindeststrafe für die einfache Misshandlung von Schutzbefohlenen doppelt so hoch ist wie beim sexuellen Missbrauch. Durch Erhöhung des Strafmaßes würde der Sexualvergehen nicht mehr wie bislang nach fünf Jahren, sondern erst nach zehn Jahren verjähren.
Als "billigen Populismus" bezeichnet Jerzy Montag, rechtspolitischer Sprecher der Grünen, die Vorschläge seiner Kollegen. Der FR sagte er, das bestehende Strafmaß wie auch die Verjährungsfristen reichten vollkommen aus. "Dass die Missbrauchsfälle in der Katholischen Kirche erst nach so langer Zeit bekannt werden, liegt daran, dass die Verantwortlichen die Täter deckten, obwohl sie Bescheid wussten." Zugleich forderte er die katholische Kirche auf, Täter künftig anzuzeigen.
Als unverhältnismäßig bezeichnete es der Rechtsexperte der Grünen, beispielsweise einen 75-jährigen Täter für Vorfälle zu bestrafen, die 30 oder 40 Jahre zurückliegen.
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