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Atomkraftwerke: Sicherheitsstandards sollen gesenkt werden

Angeblich plant die Koalition eine deutliche Absenkung des Sicherheitsniveaus für Atomkraftwerke. Nachrüstungen würden aufgeschoben, das Klagerecht für Bürger eingeschränkt. Das Umweltministerium dementiert.

Atomkraftwerk
Atomkraftwerk Grafenrheinfeld in Unterfranken.
Foto: dpa

Die Gegner des Atomdeals der Bundesregierung werden diese Nachricht mit Schrecken vernehmen: Dem ARD-Magazin Monitor liegen interne Regierungsdokumente vor, nach denen die Koalition eine deutliche Absenkung des Sicherheitsniveaus für Atomkraftwerke plant. So soll die Verpflichtung der Betreiber zur Nachrüstung, insbesondere auch der sogenannten Altreaktoren, weitgehend abgeschafft werden.

In dem unveröffentlichten Papier einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe, das „sicherheitstechnische Anforderungen/Maßnahmen zur weiteren Vorsorge gegen Risiken“ regelt, werden laut Monitor wesentliche Nachrüstungserfordernisse einfach als „mittel- bis langfristig“ eingestuft und damit für viele Jahre aufgeschoben. Dabei handelt es sich insbesondere um aufwendige und teure Modernisierungen, die vor allem die Sicherheit der älteren Anlagen betreffen.

„Wenn das Wirklichkeit wird, was in diesen Dokumenten steht, dann verdienen diese Papiere nicht die Überschrift Nachrüstung“, sagte der ehemalige Leiter der Abteilung Reaktorsicherheit im Bundesumweltministerium, Wolfgang Renneberg, dem Magazin. „Nach diesem Papier mit diesen Fristen fallen diese hohen Nachrüstungskosten praktisch für die alten Anlagen nicht an. Die alten Anlagen werden weiter betrieben so wie bisher, ohne dass die wesentlichen Nachrüstungen durchgeführt werden“ erklärte er.

Deutsche AKW und Atommülllager

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Um die weitgehende Abschaffung der Nachrüstungspflicht auch gesetzlich zu verankern, plant die Bundesregierung darüber hinaus auch das Atomgesetz zu ändern. In einem - bisher ebenfalls unveröffentlichten - Gesetzesentwurf des Bundesumweltministeriums, der Monitor ebenfalls vorliegt, ist hierfür ein neuer Paragraph 7d vorgesehen, der das bisher geltende Schutzniveau des Atomrechts deutlich absenkt. Für wesentliche sicherheitsrelevante Bereiche würden danach keine Nachrüstungen mehr gefordert, die dem Stand von Wissenschaft und Technik genügen. Stattdessen sei im Gesetzentwurf nur noch von einer Sorgepflicht die Rede.

Mit dem Gesetzesentwurf solle auch das Klagerecht für Bürger eingeschränkt werden. Dies gilt für sämtliche Bereiche, die künftig dem sogenannten „Restrisiko“ zugerechnet werden sollen, darunter der Schutz vor Flugzeugabstürzen. Die geplante Neuregelung bezeichnet der Atomrechtsexperte Prof. Alexander Roßnagel als „verfassungswidrig“. „Wenn die Bürger in ihrem Grundrecht auf Leben und körperliche Unversehrtheit betroffen sind, müssen sie auch die Möglichkeit haben, zu klagen“.

Das Bundesumweltministerium hat den Monitor-Bericht über Pläne am Donnerstagmorgen energisch zurückgewiesen. Eine Ministeriumssprecherin bezeichnete den Bericht als „komplett falsch“. „Die bisherigen gesetzlichen Pflichten bleiben vollständig unangetastet“, sagte sie auf Anfrage. Die geplanten höheren Sicherheitsanforderungen würden zwischen Bund, Ländern und Betreibern abgestimmt. „Dadurch wird im Gesetz das Schutzniveau laufend erhöht.“ Das Umweltministerium hatte in den Verhandlungen über längere Atomlaufzeiten auf strenge Sicherheitsforderungen gedrungen. Allerdings konnte sich Bundesumweltminister Norbert Röttgen (CDU) nicht damit durchsetzen, dass auf Betreiben des Bundes alle Atomkraftwerke so gesichert werden, dass sie den Absturz größerer Passagierflugzeuge überstehen.

Die Monitor-Ausgabe wird am heutigen Donnerstag um 21:45 in der ARD ausgestrahlt. (dpa/ots/fr)

Datum:  9 | 9 | 2010
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