Die von der Bundesregierung geplante Neuregelung der Sicherungsverwahrung für gefährliche Straftäter ist in der Fachwelt auf Skepsis und Kritik gestoßen. Experten zweifeln daran, dass damit tatsächlich die Freilassung von Tätern verhindert werden kann. Zudem sei fraglich, ob die geplante Regelung für sogenannte Altfälle mit der Europäischen Menschenrechtskonvention vereinbar ist.
Union und FDP hatten sich am Donnerstag in Berlin auf neue Regelungen für Schwerverbrecher geeinigt, die aus der Sicherungsverwahrung entlassen werden. Sie sollen in neuen Einrichtungen mit therapeutischer Betreuung untergebracht werden. Die Pläne zielen insbesondere auf etwa 80 Täter, die nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte eigentlich nicht mehr weggesperrt werden können. Der Tübinger Rechtswissenschaftler Jörg Kinzig sagte, er gehe davon aus, dass die Mehrheit dieser Altfälle dennoch freigelassen werde.
Landeschefs wehren sich dagegen, dass ihnen sämtliche Kosten aufgebürdet werden
Der Greifswalder Kriminologe Frieder Dünkel bezweifelt, dass das Koalitionsvorhaben eine neue Form der Unterbringung darstellt. Er sieht darin lediglich eine „Umetikettierung“ der bisherigen Sicherungsverwahrung. Der Psychiatrie-Experte Professor Andreas Spengler warnte vor einer „Mogelpackung“. Der ehemalige ärztliche Direktor des heutigen Klinikums Psychiatrie Wunstorf bei Hannover sagte: „Ich sehe jedoch die Gefahr, dass unter dem Diktat der Sicherung eine supermoderne Einrichtung gebaut wird, die für die nachträglich als gefährlich eingestuften Gewalttäter zur Sackgasse wird.“
Auch aus den Bundesländern gab es Einwände. Der nordrhein-westfälische Justizminister Thomas Kutschaty (SPD) kritisierte am Freitag in Düsseldorf, dass alle Lasten und Kosten den Ländern aufgebürdet würden. „Man kann doch nicht ernsthaft fordern, dass die Länder dreistellige Millionenbeträge für nicht näher definierte Sicherungsanstalten aufwenden sollen, wenn das ernsthafte Risiko besteht, dass das Bundesverfassungsgericht oder der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte diese Regelung für nichtig erklären“. Hessens Justizminister Jörg-Uwe Hahn (FDP) kündigte am Freitag in Wiesbaden an, mehrere Bundesländer wollten nun ein eigenes gemeinsames Konzept für die künftige Sicherungsverwahrung erarbeiten.
Der frühere Bundesinnenminister Gerhart Baum (FDP) bewertete die Pläne hingegen positiv. Der gefundene Grundkonsens werde tragen, wenn man es schaffe, in der Praxis den individuellen Fällen gerecht zu werden, sagte Baum am Freitag im Saarländischen Rundfunk. Er verteidigte zudem die geplante regelmäßige Überprüfung der Täter durch externe Gutachter. Zwar könne auch ein Gutachter irren, jedoch würden täglich auch Straftäter entlassen, die rückfällig werden: „Mit diesem Risiko müssen wir leben“, so Baum. (dpa/epd/afp)
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