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Sicherungsverwahrung: Ministerin hofft auf Faktor Zeit

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat entschieden: Häftlinge in Sicherungsverwahrung müssen umgehend freigelassen werden. Es gibt etwa 70 Fälle bundesweit.

Häftlinge in Sicherungsverwahrung sollen einzeln ihre Freilassung beantragen.
Häftlinge in Sicherungsverwahrung sollen einzeln ihre Freilassung beantragen.
Foto: dpa
Berlin –  

Das Bundesjustizministerium ist am Freitag der Befürchtung entgegen getreten, dass bald 70 gefährliche Straftäter auf freien Fuß kommen. Ministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) ließ mitteilen, jeder einzelne Fall werde vor Gericht geprüft.

Am Dienstag hatte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in einem Fall entschieden, ein Häftling müsse umgehend freigelassen werden und habe Anspruch auf eine Entschädigung. Die zuständige hessische Justiz versprach eine rasche Prüfung.

Der Mann war 1986 zu fünf Jahren Haft und anschließender Sicherungsverwahrung wegen versuchten Mordes und Raubes verurteilt worden. Damals war eine solche Verwahrung noch auf maximal zehn Jahre befristet. Die schwarz-gelbe Bundesregierung hob die Befristung 1998 grundsätzlich auf. Der Häftling blieb in Sicherungsverwahrung.

Der Straßburger Gerichtshof für Menschenrechte erklärte dies nun als rückwirkende Strafe für unrechtmäßig und sprach dem Mann 50.000 Euro zu. Nach Auskünften aus Justizkreisen gibt es etwa 70 vergleichbare Fälle bundesweit.

Teure Rundum-Überwachung

Die Sicherungsverwahrung ist im deutschen Recht ein Sonderfall, der im November 1933 mit dem Gesetz gegen gefährliche Gewohnheitsverbrecher der NSDAP-Regierung eingeführt wurde. Eigentlich stehen im deutschen Justizwesen eine Tat und - als Buße - ihre Strafe im Zusammenhang: Ein Täter kommt nach Verbüßung seiner Haftzeit auf freien Fuß.

Die Sicherungsverwahrung aber geht davon aus, dass es Menschen gibt, von denen auch nach ihrer Haftzeit eine sehr große Gefahr für die Allgemeinheit ausgeht. Bekannte Beispiele sind pädophile Straftäter, die eine Therapie verweigern. Sie kommen nach der Haft in den so genannten Maßregelvollzug, der sich aberr nur unwesentlich vom Knast-Alltag unterscheidet.

Wenn gefährliche Täter freikommen, weil nicht rechtzeitig eine Sicherungsverwahrung erwirkt wurde, wie zuletzt in Brandenburg, Hessen und Nordrhein-Westfalen, fallen sie unter die Führungsaufsicht. Sie müssen sich regelmäßig bei Polizei oder Bewährungshelfern melden. Einzelne Landkreise lassen Ex-Häftlinge rund um die Uhr von der Polizei überwachen, um den Nachbarn die Furcht zu nehmen. Solche Überwachungen sind teuer.

Leutheusser-Schnarrenberger will binnen drei Wochen Eckpunkte für eine Reform der Sicherungsverwahrung vorlegen. Sie hatte häufig kritisiert, dass Politiker nach schärferen Strafen und der Sicherungsverwahrung riefen. Doch diese Rufe wirkten. Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes befanden sich 2008 insgesamt 448 Personen in Sicherungsverwahrung - im Vergleich zu 2001 ein Zuwachs um 74 Prozent, Tendenz steigend.

Die aktuell etwa 70 Häftlinge, die noch aufgrund rückwirkend verhängter Sicherungsverwahrung einsitzen, sollen jetzt einen Antrag bei der zuständigen Strafkammer stellen. Staatsanwälte und Anstaltsleitungen müssen sich dann äußern. Gegen das anschließende Urteil ist noch eine Beschwerde beim zuständigen Oberlandesgericht möglich. Das Bundesjustizministerium verwies am Freitag darauf, dass sich solche Verfahren mehrere Monate hinziehen können.

Autor:  Steffen Hebestreit
Datum:  14 | 5 | 2010
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