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Silvio Berlusconi: Der gerichtsnotorische Premierminister

Meineid, Steuerbetrug, Bestechung - die Liste der Vorwürfe gegen Berlusconi ist lang. Immer wieder gelang es dem Politiker und Medienunternehmer, die Justiz abzuschütteln.

Einige Verfahren  gegen Silvio Berlusconi (hier am Fenster seines Amtssitzes in Rom)  endeten in erster Instanz sogar mit Gefängnisstrafen, die Urteile wurden später aber aufgehoben.
Einige Verfahren gegen Silvio Berlusconi (hier am Fenster seines Amtssitzes in Rom) endeten in erster Instanz sogar mit Gefängnisstrafen, die Urteile wurden später aber aufgehoben.
Foto: rtr

Mit der italienischen Justiz hat Silvio Berlusconi schon mehrfach nähere Bekanntschaft gemacht. Die Vorwürfe gegen den heute 73 Jahre alten Ministerpräsidenten und Medienmogul reichten von Meineid über Steuerbetrug bis zur Bestechung. Einige Verfahren endeten in erster Instanz sogar mit Gefängnisstrafen für den Konzernchef und Politiker, die Urteile wurden später aber aufgehoben.

Auch eigens erlassene Gesetze halfen dem Premier, Staatsanwälte und Richter abzuschütteln. So wurde 2008 ein Korruptionsprozess gegen Berlusconi ausgesetzt, weil ein neues Gesetz den vier ranghöchsten Politikern des Landes Immunität gewährte. Die Beschwerde gegen dieses Gesetz war jetzt erfolgreich.

Zuvor musste sich der Medien-Milliardär in Mailand wegen der Bestechung des britischen Anwalts David Mills verantworten. 1998 soll Berlusconi ihm 600.000 US-Dollar bezahlt haben, damit dieser in Prozessen gegen seinen Medienkonzern Mediaset Falschaussagen macht. Im Februar 2009 wurde Mills deshalb zu viereinhalb Jahren Haft verurteilt. Das zuständige Gericht gehörte jetzt zu den Beschwerdeführern vor dem Verfassungsgericht, weil es auch Berlusconi verfolgen will.

Vorwürfe wegen Bilanzfälschung ließ ein Gericht 2002 nach auffällig langen Beratungen als verjährt fallen. Angeblich hatte Berlusconi als Präsident des Fußballclubs AC Mailand 1992 den Millionentransfer für einen Spieler teils mit Schwarzgeld bezahlt und zu niedrig deklariert.

Auch ein Verfahren um Korruption beim Kauf des Buchverlags Mondadori durch Berlusconis Mediaset-Konzern stellten die Richter 2001 wegen Verjährung ein. Angeblich hatte Berlusconi im Verlauf der Transaktion die römische Justiz bestochen.

1999 wurde Berlusconi gerichtlich von dem Vorwurf freigesprochen, es habe beim Kauf eines privaten Grundstücks Unregelmäßigkeiten gegen.

Wegen illegaler Parteienfinanzierung verurteilte ein Gericht Berlusconi 1998 zu 28 Monaten Haft. Ein Jahr später wurde das Urteil aufgehoben. Es ging um Zahlungen von rund 10,2 Millionen Euro auf schwarze Konten des ehemaligen sozialistischen Ministerpräsidenten Bettino Craxi.

Der Verdacht, Berlusconis früheres Unternehmen Fininvest habe Anfang der 90er Jahre mehr als 160.000 Euro Schmiergeld an Steuerprüfer gezahlt, endete 1998 mit Berlusconis Verurteilung zu 33 Monaten Haft. In einem Berufungsverfahren im Jahr 2000 wurde der damalige Oppositionschef aber freigesprochen.

Wegen Bilanzfälschung beim Erwerb der Filmverleihfirma Medusa in den 1980er Jahren verurteilte ein Gericht Berlusconi 1997 zu 16 Monaten Haft. Im Jahr 2000 wurde er wegen "erwiesener Unschuld" freigesprochen.

Weil er seine Mitgliedschaft in der berüchtigten Geheimloge P2 abgestritten hatte, wurde Berlusconi 1990 wegen Meineids verurteilt. Das Urteil wurde in einer Berufungsverhandlung bestätigt, verfiel dann aber wegen einer Amnestie. (dpa )

Datum:  8 | 10 | 2009
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