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Solidaritätszuschlag verfassungswidrig: Zwei Paar Schuhe

Soli und Solidarpakt sind nicht dasselbe - die Mittel aus dem Zuschlag wandern in den allgemeinen Bundeshaushalt, gefördert wird der Osten per Sonderfonds. Von Bernhard Honnigfort

Ein Finanzgericht erklärt den Solidaritätszuschlag, der die Deutsche Einheit mitfinanzierte, für verfassungswidrig.
Ein Finanzgericht erklärt den Solidaritätszuschlag, der die Deutsche Einheit mitfinanzierte, für verfassungswidrig.
Foto: ddp/dpa/FR-Montage

Berlin. Um gleich einen Irrtum auszuräumen: Den Solidaritätszuschlag, kurz Soli genannt, zahlt jeder, Wessi und Ossi. Er ist keine Westabgabe an den Osten. 1991 wurde die damals 3,75-prozentige Abgabe erstmals erhoben. Nach drei Jahren Pause wurde sie 1995 wieder eingeführt und wird seitdem kassiert. Sie beträgt heute 5,5 Prozent auf Einkommen- und Körperschaftsteuer. Mit dem Geld sollte, so die Idee 1991, der wirtschaftliche Aufbau zwischen Ostsee und Erzgebirge finanziert werden.

Dass nun das Finanzgericht in Niedersachsen den Soli für verfassungswidrig erklärte, sorgt in Ostdeutschland für keine Aufregung. Der Soli sei eine Bundessteuer, das Geld wandere in den allgemeinen Bundeshaushalt und schon lange nicht mehr nach Ostdeutschland, heißt es im Finanzministerium von Mecklenburg-Vorpommern. Außerdem: "Das ist noch keine Entscheidung darüber, ob der Soli verfassungswidrig ist", sagte Sachsen-Anhalts Ministerpräsident Wolfgang Böhmer (CDU) der Frankfurter Rundschau. "Das wird nicht in Niedersachsen, sondern in Karlsruhe entschieden."

Deutsch-deutscher Silvester auf der Berliner Mauer vor dem Brandenburger Tor: Ein Finanzgericht erklärt den Solidaritätszuschlag, der die Deutsche Einheit mitfinanzierte, für verfassungswidrig.
Deutsch-deutscher Silvester auf der Berliner Mauer vor dem Brandenburger Tor: Ein Finanzgericht erklärt den Solidaritätszuschlag, der die Deutsche Einheit mitfinanzierte, für verfassungswidrig.
Foto: dpa

Das niedersächsische Finanzgericht hat am Dienstag der Klage eines Angestellten stattgegeben. Der Mann hatte Einspruch gegen seinen Steuerbescheid erhoben. Das Gericht verwies den Fall an das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe. Es begründete seine Entscheidung damit, tragendes Motiv für die Einführung des Soli seien die Kosten für die deutsche Einheit gewesen. Dabei handele es sich aber um einen "langfristigen Bedarf", der nicht mit einer Ergänzungsabgabe hätte gedeckt werden dürfen. Ergänzungsabgaben wie der Soli dienten nur der Deckung "vorübergehender Bedarfsspitzen".

Der Solidarpakt ist etwas ganz anderes als der Soli. Dabei geht es um ein Bündnis, das Bundesregierung und -länder 1995 geschlossen haben. Man war sich einig, über den Länderfinanzausgleich den ostdeutschen Ländern beim Aufbau zu helfen. Es ging um Geld für Straßen, Schulen, Universitäten, Wasserleitungen, Krankenhäuser, die Kanalisation, Kindergärten. Bis zum Jahr 1993 hatte es dafür den "Fonds Deutsche Einheit" gegeben, der allerdings vorne und hinten nicht reichte.

Ein Finanzgericht erklärt den Soli für verfassungswidrig.
Ein Finanzgericht erklärt den "Soli" für verfassungswidrig.
Foto: dpa

Im Solidarpakt I, der von 1995 bis 2004 galt, bekamen die fünf ostdeutschen Länder und Berlin zehn Jahre lang insgesamt 20,6 Milliarden Mark für den Aufbau Ost. Außerdem wurde ein Erblastentilgungsfonds eingerichtet, in den die Schulden der Treuhandanstalt wanderten, außerdem die gewaltigen Altschulden der Wohnungsgesellschaften, die ihnen zu DDR-Zeiten vom Staat willkürlich zugeschoben worden waren. Das waren 1995 insgesamt 336 Milliarden Mark Schulden, für die der Bund aufkam.

Wie beim "Fonds deutsche Einheit" war auch beim Solidarpakt I bald erkennbar: Auch das Geld reicht nicht aus. Die DDR war am Ende kaputter als gedacht, der Aufbau wird noch mehr Geld verschlingen. Also einigte man sich 2001 auf den Solidarpakt II, der nun von 2004 bis 2019 gilt. Insgesamt geht es um 156,6 Milliarden Euro für die ostdeutschen Länder und Berlin.

Auch wenn es noch ein langes Stück ist bis 2019: Schon jetzt ist aber klar, einen dritten Solidarpakt wird es nicht geben. Schon lange murren westdeutsche Politiker, Städte wie Gelsenkirchen oder Duisburg hätten auch mal eine Geldspritze nötig.

Andererseits verweisen sie auf Städte wie Dresden oder Potsdam, die längst in alter Pracht wiedererstanden sind und bei Lichte betrachtet keine Förderung mehr bräuchten. Die sächsische Landeshauptstadt ist seit 2006 Deutschlands einzige schuldenfreie Großstadt.

2019 ist also Schluss mit dem Solidarpakt. In den Jahren bis dahin steigt die jährliche Sonderförderung Ost von 10,5 Milliarden Euro im Jahr 2005 auf das Maximum von 19,2 Milliarden im Jahr 2012. Danach geht es Schritt für Schritt bergab und landet bei 2,1 Milliarden Euro in 2019. Ab 2020 werden Ostländer dann im Finanzausgleich wie Westländer behandelt.

Das wird aber nicht bedeuten, dass Ostdeutschland wirtschaftlich ähnlich stark ist wie die alte Bundesrepublik. Abwanderung, schwacher Konsum, schrumpfende Bevölkerung, zu wenige Unternehmen und geringe Kaufkraft sorgen nach Ansicht des Instituts für Wirtschaftsförderung in Halle (IWH) dafür, dass der Rückstand noch lange nicht aufgeholt werden kann.

Im vergangenen Jahr rechnete das Institut einmal aus, wie lange es unter diesen Umständen dauern würde, bis Ost und West das gleiche Pro-Kopf-Einkommen hätten. Die Angleichung würde bis 2329 dauern, fanden die Hallenser heraus. Macht genau: 320 Jahre.

Datum:  25 | 11 | 2009
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