kalaydo.de Anzeigen

Sorgerecht für Väter: Urteil setzt Berlin unter Druck

Die Bundesregierung wird wohl das Sorgerecht reformieren müssen, da es ledige Väter benachteiligt. Das entschied der Europäische Gerichtshof. Von Steffen Hebestreit

Berlin. Wenige Wochen im Amt hat die neue Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) am Donnerstag einen alten Bekannten getroffen: das Kindschaftsrecht, das auf ihre Initiative hin im Jahr 1998 reformiert worden ist. Nach Ansicht des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGM) ist eine Regelung der Reform allerdings zu beanstanden, weil sie ledige Väter einseitig diskriminiert.

"Mit Hochdruck" will das Justizministerium das Urteil der Straßburger Richter prüfen und überlegen, ob das deutsche Gesetz angeglichen werden muss. Es ist nicht gesagt, ob der Bundestag das Kindschaftsrecht nun anpassen muss - ausgeschlossen ist es aber auch nicht. Anders als bei Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts sind Urteile aus Straßburg keine Grundsatzurteile, die dem Gesetzgeber Änderungen auferlegen, sondern Entscheidungen über Einzelfälle.

Der Vorsitzende des Interessenverbandes Unterhalt und Familie, Josef Linsler, begrüßte die Entscheidung. Nun müsse der Gesetzgeber das Sorgerecht reformieren, sagte Linsler. "Wir erwarten, dass Deutschland das Urteil des Menschrechtsgerichtshofs möglichst schnell umsetzt."

Rechtlich hat Deutschland als unterlegene Partei drei Monate lang Zeit, die große Kammer des Straßburger Gerichts anzurufen, um den Fall erneut verhandeln zu lassen. Dabei kann der Bund Einwände vorbringen, die im ersten Urteil nicht berücksichtigt wurden. Sollte das Urteil aus Straßburg Bestand haben, hat zunächst einmal der siegreiche Kläger die Möglichkeit, eine Wiederaufnahme seines Verfahrens vor einem deutschen Gericht zu beantragen. Dieses Gericht muss klären, ob es dem Vater nicht doch das gemeinsame Sorgerecht für sein nicht-eheliches Kind zuspricht.

Über diesen konkreten Fall hinaus läuft schon seit einiger Zeit ein Projekt des Deutschen Jugendinstituts, um das Kindschaftsrecht zu überprüfen. Im Mittelpunkt steht die Frage, ob die Annahmen der Reform von 1998 heute noch gelten. Die damalige Reform hatte zum Ziel, erstmals auch nicht-verheirateten Eltern ein gemeinsames Sorgerecht ihrer Kinder zu ermöglichen.

Mütter haben ein Veto-Recht

Die damalige schwarz-gelbe Koalition sprach aber in dem nun beanstandeten Punkt den Müttern dafür faktisch ein Veto-Recht zu. Nicht-verheiratete Eltern dürfen damit zwar das Sorgerecht für ihre Kinder beantragen, unabhängig von der Frage, ob sie gemeinsam leben und eine feste Beziehung haben/hatten, oder das Kind eher das Produkt einer Zufallsbekanntschaft gewesen ist. Die Väter sind aber darauf angewiesen, dass die Mütter ihnen dieses Recht zugestehen, was nach Ansicht der Straßburger Richter die Männer schlechter stellt.

Hinter dieser Benachteiligung steckt das Kalkül, dass es dem Wohl eines Kindes aus nicht-ehelicher Verbindung eher schadet, wenn der Familie gegen den Willen der Mutter das gemeinsame Sorgerecht aufgezwungen wird. Wer sich in einer so entscheidenden Frage nicht einigen kann, so die Überlegung, der wird sich auch in künftigen Sorgerechtsfragen nicht einigen. Viele Väter kritisierten dies, weil den Müttern damit ein Druckmittel in die Hand gegeben worden sei und ihnen faktisch der Umgang mit ihren Sprösslingen verwehrt werde.

"Die Zeit ist in den letzten elf Jahren nicht stehen geblieben", sagte Leutheusser-Schnarrenberger in Berlin. Die Rollenverteilungen in Familien, aber auch die Familienbilder und Lebensformen wandelten sich. Deshalb lässt ihr Ministerium in dem Projekt klären, wie sich nicht-eheliche Lebensgemeinschaften über längere Zeiträume entwickeln. Sprich: Wie oft treffen die pessimistischen Annahmen über den Umgang in "wilden Ehen" noch zu, dass sie eine solche Schlechterstellung noch rechtfertigen. Das Bundesverfassungsgericht hatte die bisherige Regelung unlängst im Übrigen noch als grundgesetzkonform bezeichnet und lediglich angeregt, die Annahmen von 1998 zu überprüfen.

Die Ergebnisse dieser Studie werden für Ende nächsten Jahres erwartet. Sie sollen dann neben dem Straßburger Urteil als Grundlage dienen für mögliche Veränderungen des Kindschaftsrechtes, versprach die Ministerin.

Autor:  Steffen Hebestreit
Datum:  3 | 12 | 2009
Kommentare:  Kommentieren
Empfehlen:  E-Mail
Leserbrief:  Leserbrief
Artikel:  Drucken
Ressort

Nachrichten aus der Politik, Kommentare, Doku und Debatten


Neuste Bildergalerien Politik
Bekannt wurde Nicolas Sarkozy für seine ausdrucksstarke Mimik und seine ausholenden Gesten. Hier mit seinem belgischen Finanzminster-Kollegen Didier Reynders im November 2004 bei einem Eurogruppen-Meeting in Brüssel.
Nicolas Sarkozys Karriere in Bildern
Ein Bestattungswagen steht hinter einem beschädigten Reisebus auf der Autobahn 4 bei Hainichen.  Foto: Hendrik Schmidt
Blitzeis auf Autobahn - Schweres Busunglück
Nur noch wenige Projektgegner sind laut Polizei auf dem Gelände. Foto: Bernd Weißbrod
Polizei räumt Schlossgarten für Stuttgart-21-Baustelle
Pro-Tibet-Proteste in Washington
Sieben Lastwagen und 15 Autos sind in der Nacht auf der A 57 bei Dormagen ineinandergerast. Foto: Oliver Berg
Toter und 13 Verletzte bei Massenkarambolage auf A 57
Was verdienen die Deutschen? Bei ihrer Regierungschefin lässt sich das klar beantworten. Laut Bundesministergesetz stehen Angela Merkel derzeit monatlich 19.705,68 Euro zu. Hinzu kommen Dienstaufwandsentschädigungen und eine Amtswohnung.
Was die Deutschen verdienen
Kolumne

Unser Autor Stephan Hebel macht launische Bemerkungen über die doppelte Merkel, den griechischen Unmut über Spar-Kommissare - und, natürlich, den Sylt-Urlaub unseres Staatsoberhaupts.

Spezial
        

 Polizisten vor dem  durch eine Explosion zerstörten Haus in Zwickau,  in dem das rechtsradikale Trio zuletzt untergeschlüpft war.

13 Jahre lang überziehen Rechtsextreme der Zwickauer Zelle das Land mit Morden, Bombenanschlägen und Überfällen. Analysen und Hintergründe im Spezial zum Neonazi-Terror.

Interaktiv

Hier finden Sie alle Termine und aktuellen Ergebnisse der Vorwahlen der Republikaner, sowie Informationen zu den Präsidentschaftskandidaten.

Interaktiv

Wer sitzt mit wie vielen Abgeordneten im Bundesrat? Alle Ministerpräsidenten, alle Zahlen und Fakten hier!

Fotostrecke
Fotostrecke
Politiker-Pannen 2011 (14 Bilder)
Spezial
Die Gegner von S 21 freuen sich über den Etappensieg.

Seit Februar 2010 laufen Bauarbeiten am Stuttgarter Bahnhof. Diskussion, Hintergründe, Fotostrecken und mehr im FR-Spezial.

Fotostrecke
Plaßmanns Welt (241 Bilder)

Anzeige

Spezial
Rechte Proteste gegen den Bau der Kölner Zentralmoschee (Archivbild).

Radikales Gedankengut erreicht unter dem Deckmantel von Islamkritik das bürgerliche Lager. Das Spezial zur Neuen Rechten.

In eigener Sache

FR-Online.de möchte Lesern unter vielen Texten zielführende Diskussionen ermöglichen. Die Redaktion prüft Beiträge in verschiedenen Verfahren.

Sonderthema
Protest in Libyen.

Tunesien, Ägypten, Libyen, Algerien, Jemen - das Volk wagt den Aufstand gegen die Autokraten. Einige sind gefallen, andere bekämpfen die Revolutionäre bis aufs Blut.

Videos
Fotostrecke
Zum Anbeißen: Der Zoo Hannover sorgt beim Füttern für die saisonal passende Deko. Das Erdmännchen hat offenbar seinen Spaß dran.

Manchmal sind es die kleinen, schönen Dinge am Rande, die beeindrucken. Genau die zeigen wir in unseren Bildern des Tages.

Anzeige

Spezial

Bespitzelung von Beschäftigten, Datenklau, Elena, Swift - Was passiert mit unseren Daten?

Anzeige

 
Quiz
Wissens-Test.

Politik, Sport, Wirtschaft - wie gut sind Sie informiert? Machen Sie den Test mit dem unterhaltsamen Tagesquiz.

Fotostrecke
Plaßmanns Klima (19 Bilder)
Meistgeklickt
Die Szene, die zum umstrittenen Strafstoß führte.
Eintracht gegen Düsseldorf 
Auch Bettina Wulff wirkt müder als sonst - hier besichtigt sie Leonardo da Vincis
Bundespräsident Wulff in Italien 
Sascha Rösler, Agent Provocateur
Sascha Rösler 
Spezial

Das Land Hessen entlässt seine besten Beamten, erklärt erfolgreiche Steuerfahnder für verrückt. Was steckt dahinter?

ANZEIGE
- Business
- Kauftipps!