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Verfassungsgericht: Sorgerecht lediger Väter gestärkt

Kein Vetorecht für ledige Mütter: Die Verfassungshüter bestimmen, dass Väter das Sorgerecht ohne Zustimmung der Mutter erhalten können, wenn dies dem Kindswohl entspricht.

Ledige Väter haben eine fairere Chance, das Sorgerecht für ihre Kinder zu erhalten.
Ledige Väter haben eine fairere Chance, das Sorgerecht für ihre Kinder zu erhalten.
Foto: dpa
Karlsruhe –  

Ledige Väter bekommen künftig leichter das Sorgerecht für ihr Kind − und damit Mitspracherecht bei Umzügen, Schulwechsel, Taufe und Operationen. Das Bundesverfassungsgericht bezeichnete am Dienstag die derzeitige Regelung als verfassungswidrig, wonach bei unverheirateten Eltern die Mutter entscheiden kann, ob der Vater auch das Sorgerecht bekommt. Das Bundesjustizministerium hatte erst vor kurzem eine Neuregelung angekündigt. Zuvor hatte der Europäische Menschenrechts-Gerichtshof geurteilt, das deutsche Sorgerecht diskriminiere Männer und verstoße gegen die europäische Menschenrechtskonvention.

Das Bundesverfassungsgericht begründete seine Entscheidung nun damit, dass nur knapp die Hälfte der unverheirateten Eltern die Möglichkeit eines gemeinsamen Sorgerechts nutze. Dies liege offenbar daran, dass die Mütter in vielen Fällen ihre Zustimmung verweigerten. Die Annahme des Gesetzgebers, dass Mütter vor allem an das Wohl des Kindes dächten und keine Eigeninteressen verfolgten, habe sich als nicht zutreffend erwiesen, stellte das Gericht fest.

Familiengerichte sollen Sorgerecht neu regeln

Familiengerichte sollen nun bis zu einer gesetzlichen Neuregelung unverheirateten Eltern auf Antrag eines Elternteils das gemeinsame Sorgerecht oder dem Vater das alleinige Sorgerecht übertragen, wenn dies dem Kindeswohl entspricht. (Az: 1BvR 420/09) Bei Ehepaaren erhalten beide Elternteile bei der Geburt des Kindes automatisch das gemeinsame Sorgerecht.

Im aktuellen Fall hatte die Mutter eines 1998 nichtehelich geborenen Sohnes dem Vater die gemeinsame Sorge verweigert. Als die Frau wegziehen wollte, beantragte der Mann, der seine Vaterschaft anerkannt hatte, dass das Sorgerecht geteilt und das Aufenthaltsbestimmungsrecht für das Kind auf ihn übertragen werden sollte. Das Familiengericht in Bad Oeynhausen lehnte dies jedoch ab, weil nach geltendem Recht die Übertragung des Sorgerechts grundsätzlich nur mit Zustimmung der Mutter möglich war. Daraufhin legte der Mann Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht ein.

Karlsruhe hob den Beschluss nun auf und erklärte die gesetzlichen Grundlagen zur elterlichen Sorge für verfassungswidrig. Bis zu einer - von Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) bereits angekündigten - Reform des Elternrechts können Familiengerichte nun einem Vater auf dessen Antrag hin ein Teil der elterlichen Sorge auch gegen den Willen der Mutter übertragen. Als Voraussetzung definierten die Verfassungshüter, dass das gemeinsame Sorgerecht dem Kindeswohl dient und der Mann seine Vaterschaft anerkannt hat.

Vätern kann auf deren Antrag hin sogar die Alleinsorge übertragen werden, wenn dem Karlsruher Beschluss zufolge „gewichtige Kindeswohlgründe“ dafür sprechen, der Mutter das Sorgerecht zu entziehen. Zuvor müssen Familiengerichte allerdings prüfen, ob es keine andere Möglichkeit gibt, „die weniger in das mütterliche Elternrecht eingreift“.
Das Bundesjustizministerium lässt derzeit mit Blick auf das Straßburger Urteil Eckpunkte für eine Neuregelung des Sorgerechts prüfen. Ein vom Ministerium erörterter Vorschlag, wonach beide Eltern grundsätzlich das gemeinsame Sorgerecht erhalten, sofern die Mutter dem nicht widerspricht, würde nach den Vorgaben aus Karlsruhe aber nicht ausreichen. Der FDP-Familienexperte Stephan Thomae schlug dagegen vor, dass es das gemeinsame Sorgerecht nur dann nicht geben soll, wenn die Mutter dagegen Widerspruch einlegt und vom Familiengericht Recht bekommt.

Zwar sei es nicht zu beanstanden, dass das Sorgerecht für ein nichteheliches Kind zunächst allein bei der Mutter liege, so das Gericht. Der Gesetzgeber greife jedoch unverhältnismäßig in das Elternrecht des Vaters ein, wenn er ihn generell von der Sorge für sein Kind ausschließt, sofern die Mutter des Kindes ihre Zustimmung verweigert - zumal der Vater nicht die Möglichkeit hat, diese Entscheidung durch ein Gericht überprüfen zu lassen.

Aus Sicht des Verfassungsgerichts hat sich die Annahme des Gesetzgebers, dass Eltern die Möglichkeit des gemeinsamen Sorgerechts in der Regel nutzen, als unzutreffend erwiesen. Vielmehr verständigten sich darauf lediglich knapp über die Hälfte der Eltern nichtehelicher Kinder. Nach Befragungen von Institutionen und Experten sei zudem davon auszugehen, dass „in nicht unbeträchtlicher Zahl Mütter allein deshalb die Zustimmung zur gemeinsamen Sorge verweigern, weil sie ihr angestammtes Sorgerecht nicht mit dem Vater ihres Kindes teilen wollen“.

Justizministerin begrüßt Karlsruher Urteil

Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) begrüßte das Urteil. Ihr Plan, das gemeinsame Sorgerecht zum Regelfall zu machen, gegen den die Mütter vor Gericht ziehen können, steht jedoch in der Kritik. Die CSU-Familienpolitikexpertin, Dorothee Bär, forderte dagegen, das Sorgerecht müsse zunächst bei der Mutter bleiben und könne dem Vater auf Antrag zugestanden werden. Die familienpolitische Sprecherin der SPD, Christine Lambrecht, forderte, ein gemeinsames Sorgerecht solle es für Väter geben, die kontinuierlich Verantwortung für ihr Kind übernähmen und regelmäßig Unterhalt zahlten.

Berlin diskutiert über Gesetzesänderung

In Berlin wurde das Urteil aus Karlsruhe parteiübergreifend begrüßt. Zugleich begann in der Regierungskoalition eine Debatte über die vom Bundesjustizministerium geplante Gesetzesänderung. Strittig ist, ob ledige Väter nur auf ihren Wunsch ein Mit-Sorgerecht erhalten oder automatisch bei der Geburt des Kindes, wobei dann die Mutter Widerspruch einlegen könnte (Widerspruchslösung). „Das Verfassungsgericht widerspricht nicht der Praxis, dass das alleinige Sorgerecht zunächst bei der Mutter liegt. Dabei muss es auch bleiben“, sagte die familienpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dorothee Bär, der Nachrichtenagentur Reuters. „Die vorgeschlagene Widerspruchslösung lehne ich ab. Die Initiative für ein gemeinsames Sorgerecht sollte vom Vater ausgehen.“

Dagegen hatte sich bereits in der vergangenen Woche der FDP-Familienexperte Stephan Thomae für die Widerspruchslösung ausgesprochen. Auch aus der CDU kommen entsprechende Vorschläge. Leutheusser-Schnarrenberger, der ebenfalls Sympathien für die Widerspruchslösung nachgesagt werden, äußerte sich am Dienstag betont zurückhaltend. Aus dem Parlament kämen interessante und gute Vorschläge. Es gehe jetzt darum, alle Überlegungen zusammenzuführen. „Ich will eine Reform, die den betroffenen Vätern Wege aufzeigt, wie sie auch ohne vorherige gerichtliche Entscheidung ihr Sorgerecht ausüben können“, sagte sie.

Die Opposition begrüßte das Urteil ebenfalls. „Der rechtspolitische Fortschritt ist nicht mehr aufzuhalten“, teilte der stellvertretende SPD-Fraktionsvorsitzende Olaf Scholz mit. Der familienpolitische Sprecher der Linken, Jörg Wunderlich, drängte die Bundesregierung zu einer raschen Reform, die ein gemeinsames Sorgerecht für beide Eltern festschreiben müsse.

Der Verband Alleinerziehender Mütter und Väter kritisierte das Urteil als Skandal und falsch verstandenen Liberalismus. Viele Väter interessierten sich überhaupt nicht für ihr Kind und sollten deshalb kein automatisches Sorgerecht erhalten.

Große regionale Unterschiede beim Elterngeldbezug

Rund ein Fünftel aller Väter von 2008 geborenen Kindern haben Elterngeld bezogen. Dabei gab es bei der Betreuung der Neugeborenen durch Männer große regionale Unterschiede, wie das Statistische Bundesamt am Dienstag in Wiesbaden mitteilte. Die höchsten Väterbeteiligungen hatten danach mit jeweils rund 27 Prozent Bayern, Berlin und Sachsen, die niedrigste das Saarland mit etwa 12 Prozent.

Die Kreise mit der höchsten Väterbeteiligung waren Jena (43 Prozent) und Potsdam (39 Prozent). Am geringsten wurde das Elterngeld von Vätern in Gelsenkirchen und dem Landkreis Olpe in Nordrhein-Westfalen mit jeweils neun Prozent sowie der niedersächsische Landkreis Nienburg/Weser mit acht Prozent in Anspruch genommen.
In 75 der 96 bayerischen Kreise lag der Anteil der Väter, die Elterngeld bezogen, laut Statistik bei mindestens 25 Prozent. Deutschlandweit erreichten 112 der insgesamt 412 Kreise einen solch hohen Wert.

Die Höhe des Elterngeldes ist entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen abhängig vom bisherigen Verdienst der Mütter beziehungsweise Väter. Es beträgt grundsätzlich 67 Prozent des wegfallenden monatlichen durchschnittlichen Nettogehaltes der letzten zwölf Monate vor der Geburt des Kindes; mindestens 300 Euro und höchstens 1800 Euro.

Bundesfamilienministerin Kristina Schröder (CDU) sah die Zahlen als Beleg für ein Umdenken in der Gesellschaft. „Jeder fünfte Vater nimmt inzwischen Partnermonate - und gilt damit als gutes Vorbild und nicht mehr als Exot“, erklärte sie in Berlin. „Bundesweit erfreuen sich Mütter und Väter an dem Schonraum, den das Elterngeld ihnen und ihren Kindern bietet.“ (vat/afp/dpa/ddp/rtr)

Datum:  3 | 8 | 2010
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