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Sorgerecht: Wenn zwei streiten, freut sich niemand

Das Urteil aus Straßburg, das die Rechte von Vätern stärkt, ist im Sinne aller Beteiligten. Denn das Sorgerecht kann eine Waffe im Rosenkrieg sein. Von Antje Hildebrandt

Wenn der Vater mit dem Sohne ...
Wenn der Vater mit dem Sohne ...
Foto: Bilderberg

Ein Mädchen, das zweieinhalb Jahre lang im Heim leben musste. Ein Vater, der mit dem Vorwurf leben muss, er habe seine Tochter sexuell missbraucht. Eine Mutter, die den Umgang mit ihrem Kind verweigert. Das ist das Bild von Vanessas* Familie, acht Jahre, nachdem sich die Eltern, René* und Petra*, getrennt haben. Ihre Tochter ist heute 15 Jahre alt und das, was der Volksmund ein "Scheidungskind" nennt. Dabei waren ihre Eltern nie verheiratet. Und genau das sollte der Familie zum Verhängnis werden.

Bei Paaren, die in wilder Ehe leben, mussten Väter das Sorgerecht für die gemeinsamen Kinder bislang nach der Geburt beantragen. Diese Praxis hatte das Bundesverfassungsgericht erst 2003 bestätigt. Anders als in den meisten anderen europäischen Ländern ist das Sorgerecht hierzulande bisher nicht automatisch an die Anerkennung der Vaterschaft gebunden.

Nach einer Trennung konnten die Väter es nur ausüben, wenn die Kindsmutter damit einverstanden war. Auf diese Weise wollte der Gesetzgeber ein Tauziehen um die Kinder vermeiden. Besser kein Sorgerecht als ständiger Streit, lautete damals die Begründung.

Tatsächlich, so heißt es jedoch bei dem Verein "Väteraufbruch für Kinder e.V.", der sich für ein gemeinsames Sorgerecht nach einer Trennung starkmacht, sollte diese Regel mitunter jedoch das Gegenteil bewirken.

Rainer Sonnenberger vom Väteraufbruch Berlin-Brandenburg kennt Dutzende Väter, die beklagten, ihre Partnerinnen würden ihnen das gemeinsame Kind teilweise jahrelang vorenthalten - und das mit der Rückendeckung des Gesetzgebers. "In jedem achten Fall bricht der Kontakt zu einem Elternteil ab", resümiert Sonnenberger. Und in 90 Prozent aller Fälle treffe es eben die Väter.

Einer von ihnen, ein 45-jähriger Kölner, hat jetzt vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGM) in Straßburg gegen das geltende Sorgerecht geklagt - mit Erfolg. Gestern erklärten die Richter, die Bevorzugung von unverheirateten Müttern gegenüber den Vätern verstoße gegen das Diskriminierungsverbot. Der deutsche Gesetzgeber ist jetzt gezwungen, das Gesetz zugunsten der Väter zu reformieren.

Für die 3000 Mitglieder des Vereins "Väteraufbruch" ist das ein längst überfälliger Schritt in die richtige Richtung. "Dem neuen Rollenverständnis moderner Väter hinkte das Gesetz schon lange hinterher", kritisiert Rainer Sonnenberger. Zwar räumt er ein, dass die Zahlungsmoral der ledigen Väter noch geringer ist als die der geschiedenen. Juristen schätzen, dass bis zu achtzig Prozent von ihnen nur unregelmäßig Unterhalt zahlten. Doch als Beweis für das Desinteresse der Väter an den Kindern will er das nicht werten.

Er sagt, ob jemand regelmäßig für sein Kind überweise, hänge auch davon ab, ob er es regelmäßig sehen dürfe. Das Hickhack um das Sorgerecht belaste aber die Psyche und könne die Leistungsfähigkeit erheblich beeinträchtigen. René Fritz kann das bestätigen. Er sagt: "Der Streit hat mich derart zermürbt, dass ich mehrmals kurz davor war, das Kind aufzugeben."

Alles begann 2001, als ihn Vanessas Mutter wegen eines anderen Mannes verließ. Ein halbes Jahr lang musste der U-Bahn-Fahrer aus dem brandenburgischen Werder seine Tochter vor der Schule abfangen, wollte er sie überhaupt sehen.

Das Recht auf geregelten Umgang musste er sich vor Gericht erstreiten. Als er es bekam, wollte die Tochter zu ihm ziehen, durfte aber nicht. Mit elf Jahren riss Vanessa bei ihrer Mutter aus. Zweieinhalb Jahre lebte sie in einem Heim. Monatliche Kosten für den Steuerzahler: 3500 Euro.

Erst vor einem Jahr gab Petra Klapproth dem Willen der Tochter nach und ließ sie zu ihrem Vater ziehen. Happy End? Weit gefehlt. Noch immer hat René Fritz kein Sorgerecht, er zahlt aber den Unterhalt für die Tochter.

Das Verhältnis zu Vanessas Mutter ist unverändert gespannt. 2004 zeigte Petra Klapproth ihn wegen sexuellen Missbrauchs an. Ermittelt wurde in dieser Angelegenheit nie. Renè Fritz erfuhr durch Zufall von der Anzeige, als er sich um eine Stelle bei der Polizei bewarb - ohne Erfolg.

Nach seinen Worten lehnt Petra Klapproth den Umgang mit der 15-Jährigen inzwischen ab, mischt sich aber weiterhin in Fragen der Erziehung ein. "Wenn Vanessa auf Klassenfahrt gehen will, müssen wir sie um ihre Unterschrift bitten."

Auch René Fritz ist vor den EGM in Straßburg gezogen. Er will Vanessas Mutter auf Unterhalt verklagen. Nach dem gestrigen Urteil hofft der 42-Jährige, dass seine Klage vorgezogen wird, weil der Fall ähnlich gelagert ist.

Er sagt, eigentlich stehe Vanessa auch Schadenersatz zu. Doch mit dieser Forderung wäre er wohl nicht durchgekommen: Was sie erlitten habe, sei so oder so nicht wiedergutzumachen.

* Namen von der Redaktion geändert

Autor:  Antje Hildebrandt
Datum:  3 | 12 | 2009
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