Herr Borchert, der Bundestag verabschiedet heute die Hartz-IV-Reform. Ist das Gesetz jetzt verfassungsfest?
Der Gesetzentwurf wirft mehr Fragen auf, als er Antworten bringt. Und die Zweifel werden immer größer, je tiefer man in die Materie einsteigt.
Beginnen wir mal mit dem Regelsatz für Erwachsene. Das Verfassungsgericht hat eine transparente Berechnung angemahnt. Wird das erfüllt?
In der Summe der fragwürdigen Details wohl nicht. Das fängt an bei der Referenzgruppe für die Berechnung des Regelsatzes. Früher wurde das untere Fünftel der Arbeitnehmer betrachtet, jetzt die untersten 15 Prozent. Man hat also den Beobachtungsrahmen nach unten verschoben. Das hat das Urteil zwar nicht verboten, aber weil die Bezugsgruppe kleiner ist, muss man umso strikter darauf achten, dass die weiteren Bemessungsfaktoren korrekt sind und zu realitätsgerechten Ergebnissen führen. Das sehe ich nicht.
Was meinen Sie?
Bei der Berechnung des Existenzminimums wurde der übelste Zirkelschluss nicht ausgeschlossen: Die verdeckt Armen, also die Leute, die Sozialleistungen bekommen könnten, sie aber nicht in Anspruch nehmen, wurden nicht aus der Referenzgruppe herausgenommen. Dadurch wird das Ergebnis verzerrt – immerhin soll es sich um bis zu fünf Millionen Menschen handeln.
Was ist die Konsequenz?
Jürgen Borchert ist Vorsitzender Richter des 6. Senats des Hessischen Landessozialgerichts in Darmstadt. Er hat Jura, Soziologie und Politologie studiert und zahlreiche Beiträge zur Sozial- und Familienpolitik publiziert.
Mit seiner Klageschrift trug Borchert dazu bei, dass das Verfassungsgericht die Hartz-IV-Regelsätze kippte. Zuvor setzte sich Borchert für die Berücksichtigung von Erziehungszeiten bei der Rente ein.
So erscheint mir der neue Satz nicht nur intransparent berechnet, sondern auch nicht realitätsgerecht, viel zu niedrig. Es wurde offenbar versucht, die Zahlen nach unten zu rechnen.
Die Bundesregierung sagt, der Abstand zu den untersten Lohngruppen musste gehalten werden.
Aber das Lohnabstandsgebot, das im 12. Buch des Sozialgesetzbuchs stand, hat sie nun zu Recht abgeschafft! Karlsruhe hat nämlich gesagt, dass beim Existenzminimum jeder Einzelfall ausreichend abgedeckt werden muss. Damit ist eine Orientierung am Lohnabstand komplett obsolet geworden. Schon vor dem Urteil war das Lohnabstandsgebot realitätsfremd. Denn seit den Hartz-Reformen haben wir eine Lohnspirale nach unten. Selbst für eine nur dreiköpfige Familie kann heute Vollzeitarbeit kein menschenwürdiges Existenzminimum mehr garantieren.
Die Regierung hat bei der Berechnung das Geld gestrichen, was für den Kauf von Alkohol und Tabak zur Verfügung stand. Dagegen ist doch nichts zu sagen?
Das klingt plausibel, ist es aber nicht. Wenn der Gesetzgeber sagt, Alkohol und Zigaretten gehören nicht dazu, muss er den Verbrauch der sehr großen Gruppe von Blaukreuzlern und Abstinenzlern untersuchen, die keine legalen Genussgifte nehmen. Das wäre methodisch korrekt. Die werden nun in Mithaftung für die genommen, die rauchen und trinken, weil eben alle weniger Geld bekommen.
Und was ist mit den Kindersätzen?
Da gibt es gravierende Ungereimtheiten: So wird angenommen, dass der Alkohol- und Zigarettenverbrauch der 13- bis 17-Jährigen über dem der Eltern liegt. Die Mobilitätskosten der Sechs- bis Zwölfjährigen übertreffen angeblich die der 13- bis 17-Jährigen. Das heißt auch, die Kinderregelsätze sind mit größter Vorsicht zu genießen.
Kann man Sie wenigstens für das Bildungspaket gewinnen? Immerhin gibt es Geld für Nachhilfe oder Fußballkurse.
Gemessen am Bedarf ist das mickrig. Besonders fragwürdig ist auch die mit extrem hohen Verwaltungskosten verbundene Gutscheinlösung. Ihr liegt das Menschenbild zugrunde, dass Hartz-IV-Eltern nicht fähig seien, ihre Kinder vernünftig zu erziehen. Das ist ein kulturpessimistischer Generalverdacht und eine Respektlosigkeit, die nicht mit dem Grundsatz der Menschenwürde vereinbar sind. Und es widerspricht der Erfahrung. Vom Statistischen Bundesamt wissen wir, dass die allermeisten Hartz-IV-Eltern sich lieber verschulden, um die Bildungsansprüche ihrer Kinder zu erfüllen, als Geld zweckwidrig zu verbrauchen.
Klingt, also würde das Gesetz bald wieder in Karlsruhe landen.
Ich kann mir nicht vorstellen, dass dieser Gesetzentwurf auf Dauer so bleiben wird, und schließe nicht aus, dass das Quorum für eine Normenkontrollklage des Bundestags erreicht wird. Dafür ist ein Drittel der Abgeordneten nötig. Denkbar wäre auch ein Massenaufstand der Hartz-IV-Empfänger, die direkt nach Karlsruhe gehen. Auf jeden Fall kann man davon ausgehen, dass über kurz oder lang ein Sozialgericht einen Fall wieder dem Bundesverfassungsgericht vorlegt.
Interview: Daniela Vates
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