Kassel. Das Urteil des Bundessozialgerichts zu den Hartz-IV-Sätzen für Kinder wird von den im sozialen Bereich tätigen Verbänden einhellig begrüßt. Nachdem die Kasseler Richter den Satz für Kinder bis 14 Jahre als verfassungswidrig eingestuft hatten, forderten sie am Dienstag ein schnelles Handeln der Bundesregierung. Der Paritätische Wohlfahrtsverband sprach von einer "schallenden Ohrfeige für den Gesetzgeber", der Kinderschutzbund von einer "Klatsche für die Politik".
Der Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes, Ulrich Schneider, sagte der Nachrichtenagentur AP, es sei beschämend, dass Richter auf die Armut von Kindern aufmerksam machen müssten.
Das Gericht habe bestätigt, "dass Regelsätze ohne Blick auf den tatsächlichen Bedarf willkürlich festgestellt worden sind". Schneider zeigte sich guten Mutes, dass das Bundesverfassungsgericht dem einen Riegel vorschieben und die Frage beantworten werde, was ein Kind genau benötige.
Der Sozialverband Deutschland (SoVD) forderte die Bundesregierung auf, umgehend einen bedarfsgerechten Hartz IV-Regelsatz für Kinder und Jugendliche zu verabschieden, der die soziale Teilhabe und die Entwicklungschancen der Kinder und Jugendlichen sichere. Im Konjunkturpaket II müsse ein höherer Hartz-IV-Regelsatz für alle Kinder und Jugendliche vereinbart werden.
In dem Kasseler Urteil wurde der Regelsatz für Kinder unter 14 Jahre, der derzeit bei 60 Prozent des Satzes eines alleinstehenden erwachsenen Hartz-IV-Empfängers liegt, als grundgesetzwidrig eingestuft. Deshalb rief das Bundessozialgericht die Verfassungsrichter in Karlsruhe an.
Ruf nach eigenem Bedarfssatz der Kinder
Der Präsident des deutschen Kinderschutzbundes, Heinz Hilgers, sagte der "Saarbrücker Zeitung", seine Organisation fordere schon seit Jahren, einen eigenen Kinderregelsatz zu entwickeln. Nach dem Urteil des Bundessozialgerichts sei es "völlig respektlos" gegenüber den Bedürfnissen von Kindern, ihnen nur 60 Prozent vom Regelsatz eines Erwachsenen zuzugestehen. So hätten Kinder einen deutlich höheren Bedarf bei Kleidung.
Auch der Deutsche Caritasverband begrüßte die Entscheidung. "Das Gericht bestätigt unsere Erfahrungen aus der Praxis", erklärte Caritas-Präsident Peter Neher. Kinder hätten einen gänzlich anderen Bedarf als Erwachsene, für Bildung, Spielzeug und Kinderbetreuung müsse mehr Geld zur Verfügung stehen. Dem gelte es, mit eigenen Sätzen endlich Rechnung zu tragen. Unabhängig von der anstehenden Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts sei die Bundesregierung jetzt umgehend zum Handeln aufgefordert.
Die kinder- und jugendpolitische Sprecherin der Linken im Bundestag, Diana Golze, kommentierte: "Eine Blamage in Karlsruhe wird der Bundesregierung nur erspart bleiben, wenn sie umgehend reagiert und dem spezifischen Bedarf von Kindern endlich Rechnung trägt." Die im Konjunkturpaket II vorgesehene Anhebung der Regelleistungen für 6- bis 13-jährige Kinder reiche nicht aus.
Verstoß gegen Gleichheitsgrundsatz
Die Kürzung der Hartz-IV-Gelder für Kinder auf 60 Prozent des Regelsatzes verstößt nach Ansicht des Bundessozialgerichts gegen das Grundgesetz. Die Beschränkung auf einen Satz von derzeit 211 Euro verstoße gegen den Gleichheitsgrundsatz und sei vom Gesetzgeber nicht ausreichend begründet und damit verfassungswidrig, hieß es am Dienstag zu einem Beschluss in Kassel.
Allerdings meldeten die Richter keine grundsätzlichen Zweifel an der Höhe der Regelleistung an. Die beiden umstrittenen Verfahren müssen nun dem Bundesverfassungsgericht zur endgültigen Klärung vorgelegt werden.
Der Senat sieht eine "Annahme von Verfassungswidrigkeit", weil die derzeitige Regelung gegen den Gleichheitsgrundsatz der Verfassung verstoße. Ohne dass für Kinder der Bedarf ermittelt und definiert worden sei, habe der Gesetzgeber den Hartz-IV-Satz für Kinder um 40 Prozent gekürzt.
Zudem könnten Kinder von Sozialhilfeempfängern mehr Geld erhalten, während der Satz bei Kindern von Arbeitsuchenden auf die heutigen 211 Euro pauschaliert worden sei. Zum dritten sei die Höhe des Sozialgeldes für alle Kinder bis 14 Jahren gleich, ohne dass Altersstufen berücksichtigt seien. (dpa/ap)
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