Wochenlang stand eine Software-Firma im Brennpunkt des öffentlichen Interesses, weil sie die Spähprogramme ausgetüftelt hatte, die von Behörden rechtswidrig eingesetzt wurden: DigiTask im hessischen Haiger.
Jetzt kritisiert auch Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger die Entwicklung der umstrittenen Trojaner-Software durch eine private Firma. „Der Staat sollte den Grundrechtsschutz nicht faktisch in die Hände privater Programmierer legen“, sagte die FDP-Politikerin. Der Staat müsse selbst „den technischen Sachverstand bereithalten“, damit die verfassungsrechtlichen Grenzen gewahrt blieben. Die Praxis sieht jedoch anders aus: Allein das Zollkriminalamt bestellte bei der Privatfirma DigiTask von März 2008 bis Januar 2009 Spähprogramme im Wert von mehr als 2,7 Millionen Euro. Nach Informationen der FR und der BLZ wurden die Aufträge oft nicht ausgeschrieben.
So ist etwa der Auftrag des Zollkriminalamts an DigiTask für eine Lieferung von Hard- und Software zur Telekommunikationsüberwachung im Wert von 2.075.256 Euro im Januar 2009 im „Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb“ erfolgt, heißt es im offiziellen Amtsblatt der Europäischen Union. Zuschlagskriterium sei der „niedrigste Preis“ gewesen, heißt es paradoxerweise. Auf zahlreiche Anfragen gibt das Zollkriminalamt am Mittwoch dazu nur einen Satz frei: „Die Beschaffungen des Zollkriminalamtes erfolgten ausnahmslos auf der Grundlage des gültigen Vergaberechts.“
Bei einer Telefon-Schaltkonferenz wollen die Innenminister von Bund und Ländern heute auf die Entwicklung von Trojanern durch den Staat drängen. Das sagte der Innenpolitiker der Unionsfraktion, Hans-Peter Uhl, der «Mitteldeutschen Zeitung». Der Bund werde die Software künftig selbst entwickeln. SPD-Innenpolitiker Michael Hartmann sagte dem Blatt, es dürfe keine Software mehr von privaten Unternehmen geschrieben werden. Hartmann forderte zudem klarere Regeln für den Einsatz der Quellen-TKÜ. Mit Hilfe der Quellen-TKÜ werden Telefonate, Mails und Chats im Internet überwacht. (dpa)
Der Ausdruck bezieht sich auf die Sage vom Trojanischen Krieg, als sich die Griechen in einem hölzernen Pferdestandbild versteckten, um so in das uneinnehmbare Troja zu gelangen. Heute wird der Begriff wird für Computerprogramme benutzt, die vom Nutzer unbemerkt unerwünschte Operationen auf seinem Rechner ausführen. Trojaner können den Datenverkehr eines PCs protokollieren, sensible Daten ausspähen und weitermelden, Antivirenprogramme neutralisieren und ermöglichen es, Rechner fernzusteuern.
In der Vergangenheit stimmte das aber nicht immer: Ausgerechnet die jetzt im Fokus der Öffentlichkeit stehende Firma DigiTask erlangte vom Zollkriminalamt vor zehn Jahren bereits Aufträge, über die das Landgericht Köln 2002 rechtskräftig urteilte, sie seien im Rahmen von Bestechungen zustande gekommen. Der damalige Firmenchef erhielt deshalb 21 Monate Freiheitsstrafe auf Bewährung und wurde zu 1,5 Millionen Euro Geldbuße verurteilt. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass er jahrelang Beamte des Zollkriminalamts in Köln bestochen hatte.
Die Mitarbeiter der Behörde, von denen einer zu einer Bewährungsstrafe verurteilt wurde, hätten dafür bevorzugt DigiTask-Geräte bestellt. Was haben die Behörden danach an der Vergabepraxis geändert? Der Verurteilte führe die Firma nicht mehr, heißt es. Er habe mit den Geschäften nichts mehr zu tun. Nach FR-Recherchen hat der Ex-Chef von DigiTask aber eine Firma, die im hessischen Haiger direkt neben DigiTask ansässig ist. Alleiniger Gesellschafter von DigiTask ist laut Handelsregister bis heute seine Ehefrau. Dies bestätigte der Anwalt von DigiTask, Winfried Seibert, auf Anfrage der FR: „Er ist mit der Hauptgesellschafterin verheiratet.“ Diese habe jedoch mit der Geschäftsführung von DigiTask nichts zu tun. Aus Kreisen der Firma heißt es, die Verurteilung des früheren Chefs habe Geschäfte mit den Behörden zunächst schwer gemacht. Der Name seiner Frau erscheine auch deshalb auf Briefbögen und im einfachen Handelsregisterauszug nicht. Hat der alte Chef zusammen mit seiner Frau die Kontrolle über DigiTask behalten? Auch das Betriebsanwesen, in dem DigiTask wirtschaftet, gehört noch dem ehemaligen Chef.
Auch laut Amtsblatt der EU hat sich wenig geändert: Behörden bestellen weiter bei DigiTask, oft ohne Ausschreibung, die Liste der Bestellungen ist lang. So wurde etwa ein Auftrag des bayerischen Landeskriminalamtes über eine Software-Lieferung im Wert von 247773 Euro im November 2008 „ohne Aufruf zum Wettbewerb“ vergeben. Die Begründung der Behörden: Die Leistung könne nur von einem bestimmten Bieter ausgeführt werden, „und zwar aus technischen Gründen“.
Wie am Mittwoch bekannt wurde, wollen Mitbewerber von DigiTask nun wegen eventueller Wettbewerbsverstöße Klage einreichen. Es gehe um „Handlungen, die gegen Gesetze verstoßen, die das Marktverhalten regeln“, sagte Dominik Boecker, Fachanwalt für IT-Recht. Hacker vom Chaos Computer Club haben derweil einen zweiten Staatstrojaner der Firma DigiTask geknackt. Die Spähsoftware ermöglicht die weitgehende Überwachung – auch ihr Einsatz könnte illegal sein, berichtet Spiegel-Online.
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