Am Freitag beginnt in Buenos Aires ein Prozess gegen acht Ex-Militärs wegen Verbrechen zur Zeit der argentinischen Diktatur. Dabei geht es auch um den Mord an der deutschen Studentin Elisabeth Käsemann im Mai 1977, der für viel Aufsehen sorgte.
Die damals 30-jährige Tochter des evangelischen Theologen Ernst Käsemann engagierte sich in Argentinien in Sozialprojekten und half nach dem Militärputsch 1976 Verfolgten bei der Flucht. Im März 1977 wurde sie verhaftet. Laut Augenzeugen wurde sie im geheimen Folterzentrum "El Vesubio" nahe Buenos Aires gefangen gehalten und dann mit 15 anderen Insassen hingerichtet. Das Regime behauptete, Käsemann sei bei einer Schießerei gestorben. Eine gerichtsmedizinische Untersuchung in Tübingen ergab aber, dass sie durch vier Schüsse aus der Nähe in Nacken und Rücken getötet wurde.
Die Diktatur in Argentinien war eine der brutalsten in Südamerika. Nach Angaben einer argentinischen Kommission wurden nachweisbar etwa 2300 Menschen ermordet und 10000 verhaftet; zwischen 20000 und 30000 verschwanden spurlos. Amnestie-Gesetze schützten jedoch bis 2003 die Schergen des Regimes, erst 2005 bestätigte das Oberste Gericht die Annullierung.
Die deutsche "Koalition gegen Straflosigkeit in Argentinien" erreichte 2001 in Nürnberg einen Haftbefehl gegen Pedro Durán Sáenz, den Ex-Kommandanten des Lagers "El Vesubio". Argentinien lehnte die Auslieferung aber ab. Durán Sáenz gehört nun zu den Angeklagten, die in Buenos Aires vor Gericht stehen. Als erstes europäisches Land tritt die Bundesrepublik in einem solchen Verfahren als Nebenklägerin auf. Wolfgang Kaleck, Sprecher der Koalition gegen Straflosigkeit, beschuldigt die sozialliberale Bundesregierung der 70er Jahre, sie habe sich zu wenig für die Freilassung Käsemanns eingesetzt. Eine Französin und eine US-Amerikanerin kamen damals frei.
Für 157 Fälle von Menschenrechtsverletzungen stehen die acht Angeklagten jetzt vor Gericht; die Verhandlung dürfte Monate dauern. Der Käsemann-Mord soll auch im Verfahren gegen den früheren Junta-Chef Jorge Rafael Videla verhandelt werden. Auch gegen den 84-Jährigen, der in Argentinien unter Hausarrest steht, tritt die Bundesrepublik als Nebenklägerin auf. (mit epd)
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