Die NS-Militärgerichte verurteilten insgesamt rund 30.000 sogenannte Wehrkraftzersetzer, Kriegsverräter und Deserteure zum Tode. Etwa 20.000 wurden hingerichtet. Ihnen wurde vorgehalten, sie hätten ihre Truppe verraten und so das Leben ihrer Kameraden gefährdet.
Doch der Freiburger Historiker Prof. Wolfram Wette, der gemeinsam mit seinem Kollegen Detlef Vogel alle 33 Urteile und fünf Anklageschriften von Reichskriegsgerichten untersucht hat, kommt zu einem anderen Ergebnis.
Er entdeckte kleine Leute, die auf unterschiedliche Weise widerständig waren und er entdeckte erneut eine knallharte Militärjustiz. Die stilisierte schon Kleinigkeiten wie Unterhaltung mit Kriegsgefangenen oder Hilfe für Juden zu dem Staatsakt des Kriegsverrats hoch, um sie dann mit der Todesstrafe belegen zu können.
2007 veröffentlichen Wolfram Wette und Detlef Vogel ihre Ergebnisse (unter Mitarbeit von Ricarda Berthold und Helmut Kramer): "Das letzte Tabu - NS-Militärjustiz und Kriegsverrat", lautet der Titel ihres Buches. Ein Tabu deshalb, da die Urteile gegen so genannte Kriegsverräter bisher kaum zugänglich waren und das Thema weitgehend totgeschwiegen wurde.
Die Urteile werden ausführlich dargelegt, kommentiert und bewertet. Auch gewähren Wette und seine Kollegen Einblick in die Rechtssprechung der Bundesrepublik, die lange Zeit sogenannte Kriegsverräter auch als solche brandmarken wollte.
Nun aber, knapp 65 Jahren nach Ende des Zweiten Weltkriegs, sollen die letzten Opfer der NS-Justiz doch rehabilitiert werden. Der Rechtsausschuss des Deutschen Bundestags will dem nötigen Gesetz zur Aufhebung der Urteile zustimmen. In der voraussichtlich letzten Sitzung dieser Legislaturperiode wird der Bundestag das Gesetz am 8. September in Berlin verabschieden.
Lesen Sie auf den nächsten Seiten über vier Einzelschicksale von Soldaten, die im Dritten Reich zum Tode verurteilt wurden.
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