Der frühere Untersuchungsrichter Baltasar Garzón ist von Spaniens Oberstem Gerichtshof zu einer Geldstrafe und elfjährigem Berufsverbot verurteilt worden, weil er die Gespräche von korruptionsverdächtigen Häftlingen – darunter auch Gespräche mit ihren Anwälten – abhören ließ.
Damit habe er bewusst das Recht gebeugt, erklärte das Gericht. Die Urteilsbegründung ist in einem ungewöhnlich scharfen Ton abgefasst: Garzón habe „Praktiken zugelassen, die sich in der heutigen Zeit nur in totalitären Regimen finden“, schreiben die sieben Richter des höchsten spanischen Gerichtes, die über Garzón zu befinden hatten.
Das Verfahren wegen der abgehörten Gespräche ist das erste von insgesamt drei Verfahren gegen den Untersuchungsrichter, in dem ein Urteilsspruch gefällt wurde. In einem zweiten Rechtsbeugungsverfahren gegen Garzón – es geht um seine Ermittlungen zu den Verbrechen des Franco-Regimes – steht das das Urteil noch aus.
Garzón ließ Gespräche abhören
Eine dritte Anklage wirft dem Richter Bestechlichkeit vor. Die Prozessflut gegen den Richter, der international bekannt wurde, als er 1998 den chilenischen Ex-Diktator Augusto Pinochet in London festnehmen ließ, hat zahlreiche Kritiker auf den Plan gerufen. Nach Ansicht von Human Rights Watch liegt der Verdacht nahe, „dass es um eine Vergeltung dafür geht, dass er umstrittene Fälle untersuchte“.
In dem nun beendeten Prozess ging es um Garzóns Ermittlungen gegen ein vor allem in Madrid und Valencia operierendes Korruptionsnetz, in das Unternehmer sowie Politiker der heute in Spanien regierenden konservativen Volkspartei (PP) verstrickt waren.
Garzón ließ kurz nach der Aufnahme seiner Ermittlungen Anfang 2009 drei Verdächtige in Untersuchungshaft nehmen. Unter ihnen befand sich der Veranstaltungsorganisator Francisco Correa, die mutmaßliche Hauptfigur dieses Falles, der in Spanien unter dem Decknamen „Gürtel“ bekannt ist – dem deutschen Äquivalent für das spanische Correa.
Da Garzón befürchtete, dass die Verdächtigen aus dem Gefängnis heraus versuchen würden, ihr illegal erworbenes Millionenvermögen vor dem Zugriff der Justiz zu sichern, ließ er mit Zustimmung der Staatsanwaltschaft ihre Gespräche abhören. Der Oberste Gerichtshof befand nun, dies sei eine „drastische und unbegründete Einschränkung des Rechts auf Verteidigung“.
Garzón erwägt nun, seinen Fall vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte zu bringen.
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