Sie könnten die Öffentlichkeit warnen, etwa vor Schlampereien im Atomkraftwerk, vor Dioxinpanscherei in Futtermitteln oder Ärztepfusch bei Operationen: Whistleblower heißen im englischen Sprachraum Menschen, die als Mitarbeiter in Firmen und Behörden auf gravierende Verstöße hinweisen und sie an die Öffentlichkeit bringen.
In England genießen sie besonderen rechtlichen Schutz. In Deutschland macht schon die fehlende positive Bezeichnung solcher Personen auf ein Problem aufmerksam: Als „Geheimnisverräter“ werden sie hier oft beschuldigt und auch arbeitsrechtlich verfolgt. Nach dem Willen der SPD soll sich das in Zukunft ändern. Die Partei will noch vor der Sommerpause den Entwurf für ein „Whistleblowerschutzgesetz“ vorlegen.
Konkret gehe es um die Frage, wie die Anonymität und Vertraulichkeit der Hinweisgeber geschützt werden könne, sagte Anette Kramme, Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion für Arbeit und Soziales. Arbeitgebern soll es etwa untersagt werden, Whistleblower im Nachhinein zu maßregeln. Auch könnte es Arbeitnehmern bei gravierenden Missständen ermöglicht werden, sich an die Öffentlichkeit zu wenden, ohne arbeitsrechtliche Sanktionen fürchten zu müssen.
Nachtwächter Christoph Meili entdeckt 1997 im Schredderraum der Schweizerischen Bankgesellschaft (heute UBS) Belege dafür, dass die Schweizer Bank das nationalsozialistische Deutschland dabei unterstützt hatte, eine Vielzahl von Juden vor und nach ihrer Ermordung auszuplündern. Meili bringt die Ordner zur Jüdischen Cultusgemeinde in Zürich. Sein Fund löst die Debatte über nachrichtenlose Vermögen in der Schweiz aus, die zu einer Sammelklage in Milliardenhöhe gegen die UBS und die Credit Suisse führt. Aber Meili verliert seinen Job und gilt vielen in der Schweiz bis heute als Verräter.
LKW-Fahrer Miroslav Strecker deckt 2007 den Gammelfleisch-Skandal auf. Als LKW-Fahrer soll er verdorbene Schlachtabfälle zu einem Lebensmittel-Fabrikanten bringen. Strecker ruft die Polizei. Der damalige Bundesverbraucherminister Horst Seehofer (CSU) zeichnet Strecker dafür mit der „Goldenen Plakette“ des Ministeriums aus. Er bescheinigt dem Fahrer „ein außergewöhnliches Maß an Gemeinsinn“. Streckers Einsatz sei „ein nachahmenswertes Beispiel“, so Seehofer. Doch als Strecker nach dem Skandal wieder zur Arbeit kommt, wird er gemobbt und aufgefordert, zu kündigen, was er ablehnt. Dann werden ihm Arbeitsaufträge zugeteilt, die im normalen Rahmen nicht zu schaffen waren. Schließlich wird Strecker gekündigt.
Revisor Erwin Bixler arbeitete im Landesarbeitsamt Rheinland-Pfalz-Saarland und macht 2002 die gefälschten Statistiken der Arbeitsämter öffentlich. Ergebnis seines Engagements: Bernhard Jagoda, der Präsident der Bundesanstalt für Arbeit muss abtreten, die Arbeitsamtsverwaltung wird von Grund auf reformiert. Die Ankündigung des damaligen Arbeitsministers Walter Riester, Bixler stünde unter seinem „persönlichen Schutz“, nützte aber nichts. Auch Bixler wird gemobbt, soll sich etwa auf Stellen bewerben, die kurz danach gestrichen werden, und erkrankt schließlich. 2004 wird er mit 50 Jahren frühpensioniert.
Steuerfahnder Klaus Förster entdeckt 1975 die illegalen Parteispendentricks der CDU mittels einer Stiftung im liechtensteinischen Vaduz (“Europäische Unternehmensberatungsanstalt“) und zieht sich damit den Zorn der nordrhein-westfälischen Finanz- und Ministerialbürokratie zu. Förster stößt auf eine Geldwaschanlage des Flick-Konzerns in Form eines Klosters (Steyler Missionare). Das Kloster stellte überhöhte Spendenbescheinigungen aus und überwies 80 Prozent der eingegangenen Spenden zurück an den Konzern. Der verteilte das Geld dann schwarz an CDU/CSU, FDP und die SPD. Förster bringt damit den Flick-Skandal ins Rollen. Doch er wird kein gefeierter Held des Rechtsstaates, sondern erhält immer schlechtere dienstliche Beurteilungen, wird gemobbt und zwangsversetzt. Der Fahnder verlässt schließlich tief enttäuscht den Dienst.
Die Frankfurter Steuerfahnder Rudolf Schmenger, Marco Wehner, Heiko und Tina Feser sind seit den 90er Jahren großen Steuerbetrügern in Hessen auf der Spur. Auch im Schwarzgeld-Skandal der Hessen-CDU ermitteln sie. Doch kurz nach Roland Kochs Wahlsieg als hessischer Ministerpräsident 1999 dreht sich der Wind: Die Fahnder werden versetzt, gemobbt, ihre ganze Abteilung aufgelöst. Große Steuerhinterzieher sollen sie nicht mehr verfolgen. Als die Fahnder beginnen, über die Missstände in der Finanzverwaltung zu sprechen, werden sie im Auftrag des Landes Hessen zu einem Psychiater geschickt, der alle vier Fahnder für lebenslang „paranoid“ erklärt. Alle werden zwangspensioniert. Der Arzt wird wegen dieser falschen Gutachten 2009 rechtskräftig verurteilt. Doch Hessen verweigert den Beamten bis heute eine Rehabilitierung. (thie)
Der Vorsitzende des Kölner Vereins Whistleblower-Netzwerk, Guido Strack, fordert ein solches Gesetz schon länger. Seit über die grausamen Haftbedingungen des mutmaßlichen Wikileaks-Informanten Bradley Manning diskutiert wird, wird Strack mit seiner Forderung nach mehr Whistleblowerschutz in Deutschland wieder mehr gehört. Strack will die Garantie eines Rechts aller Beschäftigten gesetzlich verankern, auf Verletzungen oder Gefährdungen öffentlicher Interessen hinzuweisen. „Es geht darum, arbeitsrechtliche Sanktionen für Whistleblower zu verhindern“, sagt Strack. „Nach heutiger Rechtslage können Mitarbeiter allein deshalb gekündigt werden, weil sie Missstände der Staatsanwaltschaft mitteilen.“
Informanten bräuchten einen Rechtsanspruch auf eine ordnungsgemäße Prüfung ihres Anliegens durch eine unabhängige neutrale Stelle, so Strack. Hierfür müsse ein „Bundesbeauftragter für Whistleblowing“ eingerichtet werden, der die Beschwerden prüfe. In allen Fällen rechtmäßigen Whistleblowings − wenn im öffentlichen Interesse Schäden abgewendet oder erhebliche Rechtsverstöße aufgedeckt werden konnten − müsse ein umfassendes Benachteiligungsverbot für die Hinweisgeber gelten. Hierzu könnten Entschädigungsmöglichkeiten durch den Staat sowie Straf- und Bußgeldvorschriften zur Sanktionierung von schwerwiegenden Behinderungen bei der Abgabe von Hinweisen zählen, meint Strack.
Ein Schutzgesetz sei wichtig, um Schaden von der Gesellschaft abzuwenden, meint Strack. „Mitarbeiter von Banken müssen ihren Chef anzeigen können, wenn er illegale Insidergeschäfte macht“, so Strack, „Krankenschwestern müssen berichten können, dass der Arzt betrunken operiert, und Kernkraftwerks-Mitarbeiter sollen sich nicht vor Kündigungen fürchten müssen, wenn sie verheimlichte Störfälle öffentlich machen.“
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