Mit großer Mehrheit haben sich die Delegierten des SPD-Parteitags in Dresden für die Wiedereinführung der Vermögensteuer ausgesprochen. Die Parteiführung hatte diesen Vorstoß zunächst abgelehnt, der frühere Parteivize und Bundesfinanzminister Peer Steinbrück war bis zuletzt dagegen. Der frischgebackene SPD-Chef Sigmar Gabriel verteidigte das Zugeständnis an die Parteilinke mit dem Hinweis, dass die Vermögensteuer ohnehin im Grundgesetz vorgegeben sei. Juso-Chefin Franziska Drohsel hatte für "einen kleinen Neuanfang" mit der Vermögensteuer geworben. Man müsse jetzt nicht mehr auf einen Koalitionspartner Rücksicht nehmen, sagte sie.
Der Partner hieß bis Ende September CDU/CSU - und hat in dieser Frage in den letzten 50 Jahren beachtliche Volten gemacht. Im Jahr 1952 war es der erste Bundeskanzler Konrad Adenauer, der zur Finanzierung des Lastenausgleichs in der Nachkriegsrepublik eine Vermögensabgabe einführte. Sie wurde bis 1976 erhoben. Im Jahr 1995 erklärte dann das Bundesverfassungsgericht eine Nachfolgeregelung, die Vermögensteuer, für verfassungswidrig. Sie funktionierte so, dass der Bund ihre Höhe festlegte und den Ländern die Erlöse zuflossen. 1996, im letzten Jahr ihrer Erhebung, brachte sie rund neun Milliarden Mark (4,6 Milliarden Euro) ein. Die Steuersätze lagen damals bei einem halben Prozent für Betriebsvermögen und bei einem Prozent für Personen.
Im Kern bemängelten die Karlsruher Richter, dass Gutverdiener durch die Kombination von Einkommen- und Vermögensteuer zu stark belastet würden. Vom Grundsatz her zogen sie die Vermögensteuer indes nicht in Zweifel. Gleichwohl verzichteten nach 1996 alle Bundesregierungen (Schwarz-Gelb, Rot-Grün, Schwarz-Rot) auf eine verfassungskonforme Nachfolgeregelung, weil ihnen dies Unterfangen im Verhältnis zum Erlös zu aufwendig erschien.An Appellen, Reiche gesondert zur Kasse zu bitten, hat es seither nicht gemangelt. Vor wenigen Monaten machte sich eine Initiative vermögender Bundesbürger um den Berliner Arzt Dieter Lehmkuhl für eine befristete Neuauflage der Zwangsabgabe stark. Er rechnete zur Begründung seines Vorstoßes vor, dass sich zwischen den Jahren 2000 und 2007 sein Grundeinkommen zwar konstant entwickelt habe; seine Einkünfte aus Kapitalvermögen hätten sich indes im selben Zeitraum verdoppelt und die zu zahlenden Steuern insgesamt halbiert.
Wenn man Reiche mit einem "Schonvermögen" (Lehmkuhl) von bis zu 500000 Euro pro Jahr mit einem Steuersatz von einem Prozent belaste, winkten dem Staat Einnahmen von jährlich bis zu 16 Milliarden Euro, glaubt die Initiative und führt das Argument der sozialen Gerechtigkeit an. Gegner halten dagegen, die Vermögenssteuer sei leistungsfeindlich und bürokratisch.
Weltweit sind die Länder mit Vermögensteuer in der Minderheit; anders als in Deutschland wird sie etwa in Frankreich, Griechenland und Luxemburg erhoben. Allerdings muss man nach Ansicht von Experten den Blick auf den breiten Mix unterschiedlicher Steuern richten. Was sämtliche vermögensbezogene Steuern angehe, sei Deutschland mit einem Aufkommen von nur 0,9 Prozent des Bruttoinlandsprodukts sehr bescheiden, hat das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung errechnet. Was der deutsche Fiskus sich bei den Reichen hole, sei weniger als die Hälfte des Durchschnitts im Vergleich der wichtigsten Industrieländer.
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