Soweit der Staat überhaupt Computer infiltrieren darf, „muss er Risiken eines Missbrauchs vorbeugen“, wie der ehemalige Bundesverfassungsrichter Wolfgang Hoffmann-Riem erläuterte, der das Karlsruher Urteil zur Online-Durchsuchung mit verantwortet hat. „Es müssen wirkungsvolle Sicherungen eingebaut sein, sonst ist das Vorgehen rechtswidrig“, sagte er der Frankfurter Allgemeinen Zeitung.
Bosbach verteidigte Ermittlungen mittels heimlich installierter Computerprogramme grundsätzlich: „Das sind Ermittlungsmöglichkeiten auf die der Staat nicht generell verzichten kann, weil er sonst in einer Reihe von Verfahren gar keine Beweise mehr erheben kann“, erklärte er.
Der CCC hatte am Samstag verbreitet, dass ihm eine „staatliche Spionagesoftware“ zugespielt worden sei, die von Ermittlern in Deutschland zur Überwachung von Telekommunikationsverbindungen im Internet eingesetzt werde. „Die untersuchten Trojaner können nicht nur höchst intime Daten ausleiten, sondern bieten auch eine Fernsteuerungsfunktion zum Nachladen und Ausführen beliebiger weiterer Schadsoftware“, teilte der Verein mit.
Die Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger versprach angesichts der Vorwürfe des angeblichen Bundestrojaners „totale Transparenz und Aufklärung“. Sie werde auf Bundes- und Länderebene prüfen, ob solch eine Überwachung in Deutschland zum Einsatz komme. „Wenn das so wäre, wäre es nicht im Einklang mit unseren Gesetzen“, sagte die FDP-Politikerin am Montag im ARD-„Morgenmagazin“. Dann müssten geeignete Wege gefunden werden, das zu untersagen.
Die Regierung habe laut Koalitionsvertrag den Auftrag, den Kernbereich privater Lebensgestaltung, den Schutz der Persönlichkeit, besser abzusichern, sagte die Ministerin. Der Chaos Computer Club hatte berichtet, dass zur Überwachung verschlüsselter Kommunikation eine Software eingesetzt werde, die wesentlich weiter reichende Eingriffe vornehme als gesetzlich erlaubt.
Auch der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar kündigte eine Prüfung an. Wenn die Berichte stimmten, wäre der Einsatz eines solchen, sogenannten „Bundestrojaners“ durch Behörden rechtlich unzulässig, sagte Schaar am Montag im Nordwestradio von Radio Bremen und dem NDR. Der Datenschutzbeauftragte äußerte sich zudem besorgt, dass das Programm in falsche Hände geraten könnte. Wenn der Chaos Computer Club (CCC) daran gelangt sei, müsse es „offensichtlich Sicherheitslecks in Sicherheitsbehörden“ geben. In diesem Fall könnten auch verbrecherische Organisationen die Software haben.
(dpa/dapd/afp)
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