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Spionagesoftware: Chaos Computer Club knackt Bundestrojaner

Der Chaos Computer Club ist angeblich im Besitz der staatlichen Spähsoftware und erhebt schwere Vorwürfe: Die Software enthalte eklatante Sicherheitslücken und sei verfassungswidrig.

Protest gegen die Bundestrojaner. Der Chaos Computer Club ist nun im Besitz der Spähsoftware.
Protest gegen die "Bundestrojaner". Der Chaos Computer Club ist nun im Besitz der Spähsoftware.
Foto: ddp

Dem Chaos Computer Club (CCC) ist nach eigenen Angaben eine „staatliche Spionagesoftware“ zugespielt worden, die von Ermittlern in Deutschland zur Überwachung von Telekommunikationsverbindungen eingesetzt wird. „Die untersuchten Trojaner können nicht nur höchst intime Daten ausleiten, sondern bieten auch eine Fernsteuerungsfunktion zum Nachladen und Ausführen beliebiger weiterer Schadsoftware“, teilte der Verein am Samstagabend in Berlin mit.

Der CCC warf den Sicherheitsbehörden vor, aufgrund von groben Design- und Implementierungsfehlern in der Software entstünden „eklatante Sicherheitslücken in den infiltrierten Rechnern, die auch Dritte ausnutzen können“. Die Telekommunikationsüberwachung an der Quelle, kurz als Quellen-TKÜ bezeichnet, soll eine Möglichkeit bieten, die Kommunikation über das Internet abzuhören, bevor sie für den Weg durchs Netz verschlüsselt wird.

Hohe rechtliche Hürden für Online-Durchsuchungen

Ein Sprecher des Bundesinnenministeriums bestätigte auf Anfrage der Nachrichtenagentur dpa, dass Software-Lösungen für eine Quellen-TKÜ verfügbar seien, sowohl für die Bundesbehörden als auch auf Landesebene. „Für den Einsatz dieser Software gibt es gesetzliche Grundlagen, die beim Einsatz beachtet werden müssen“, sagte der Sprecher. Für Ermittlungen auf Bundesebene sei hier etwa das BKA-Gesetz relevant. Außerdem gibt es in einigen Bundesländern Regelungen zum Einsatz der Quellen-TKÜ.

Was ist ein Trojaner?

Im digitalen Zeitalter täuschen Trojaner eine nützliche Anwendung vor, erfüllen im Hintergrund aber eine ganz andere Funktion. Computer-Kriminelle nutzen sie beispielsweise, um Passwörter für E-Mail-Konten abzufangen oder Online-Banking zu manipulieren. Dabei werden unter anderem Tastatur-Eingaben des Anwenders ausspioniert.

Verbreitet werden Trojaner meist über manipulierte E-Mails oder das Internet. So werden Anwender beispielsweise mit einem Lockangebot aufgefordert, eine Software zu installieren. Folgt der User dieser Aufforderung, nistet sich der Schädling auf dem Computer ein.

Die Bestrebungen für eine Online-Durchsuchung bei Verdächtigen reichen ins Jahr 2005 zurück, in die Amtszeit des damaligen Bundesinnenministers Otto Schily (SPD). Danach setzte unter dem Schlagwort „Bundestrojaner“ eine heftige Debatte über die Zulässigkeit solcher Eingriffe in die Privatsphäre des persönlichen Computers ein.

Das Bundesverfassungsgericht setzte im Februar 2008 hohe rechtliche Hürden für Online-Durchsuchungen. Das heimliche Ausspähen eines Computer-Anwenders zur Gefahrenabwehr ist demnach nur dann zulässig, wenn es eine klare gesetzliche Regelung dafür gibt. Außerdem muss die Aktion der „Abwehr einer konkreten Gefahr für ein überragend wichtiges Rechtsgut“ dienen. Weiterhin muss die Aktion durch einen Richter angeordnet werden.

"Gegen die Vorgaben des Verfassungsgerichts"

Der Chaos Computer Club erklärte, die nun aufgetauchte Software ermögliche einen viel weitergehenden Angriff. In einer Analyse des Programmcodes („Binärcodes“) seien Funktionen entdeckt worden, „die über das Abhören von Kommunikation weit hinausgehen und die expliziten Vorgaben des Verfassungsgerichtes verletzen“.

So könne der „Trojaner“ über das Netz weitere Programme nachladen und ferngesteuert ausführen. „Eine Erweiterbarkeit auf die volle Funktionalität des Bundestrojaners - also das Durchsuchen, Schreiben, Lesen sowie Manipulieren von Dateien - ist von Anfang an vorgesehen.“ Sogar ein digitaler großer Lausch- und Spähangriff sei möglich, indem ferngesteuert auf das Mikrofon, die Kamera und die Tastatur des Computers zugegriffen werde.

Im Rahmen des Tests habe der CCC eine Gegenstelle für den Trojaner geschrieben, mit deren Hilfe Inhalte des Webbrowsers per Bildschirmfoto ausspioniert werden konnten - inklusive privater Notizen, E-Mails oder Texten in webbasierten Cloud-Diensten. „Wir waren überrascht und vor allem entsetzt, dass diese Schnüffelsoftware nicht einmal den elementarsten Sicherheitsanforderungen genügt“, sagte ein CCC-Sprecher.

Es sei für einen beliebigen Angreifer ohne weiteres möglich, die Kontrolle über einen von deutschen Behörden infiltrierten Computer zu übernehmen. „Das Sicherheitsniveau dieses Trojaners ist nicht besser, als würde er auf allen infizierten Rechnern die Passwörter auf „1234“ setzen.“

FDP und Grüne fordern Unterrichtung des Innenausschusses

Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) reagierte beunruhigt auf die Analyse des Chaos Computer Clubs. „Wenn die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts in der Praxis durch die Technik nicht eingehalten werden, verschwindet das Vertrauen der Bürger“, räumte sie am Sonntag in Berlin ein. Sie erinnerte an den Koalitionsvertrag, in dem sie Union und FDP darauf verständigt hatten, „dass der Kernbereich privater Lebensgestaltung künftig besser gesetzgeberisch abgesichert wird“. Dieses Vorhaben müsse die schwarz-gelbe Koalition jetzt anpacken.

Die FDP-Innenexpertin Gisela Piltz forderte von der Bundesregierung „eine umfassende und zügige Prüfung der Vorwürfe und einen Bericht an den Innenausschuss des Deutschen Bundestags“. Bis zur endgültigen Klärung der Vorwürfe dürfe die Software nicht eingesetzt werden, verlangte Piltz.

Auch die Grünen forderten einen umfassenden Bericht der Verantwortlichen von Bundeskriminalamt und Innenministerium im Innenausschuss des Bundestags. „Der Einsatz der fraglichen Software muss sofort gestoppt werden“, erklärte Grünen-Chefin Claudia Roth. Auch sprach sie sich für ein Ende der Online-Durchsuchung aus. „Die Auswüchse der technischen Überwachung müssen zurückgedrängt werden, Bürgerrechte gehören gestärkt und nicht schrittweise durch die tägliche Praxis abgebaut“, sagte Roth.

Die Piratenpartei forderte im Falle eines nachweislich fahrlässigen Verhaltens personelle Konsequenzen. Dies schließe ausdrücklich den Chef des BKA, Jörg Ziercke, sowie den verantwortlichen Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich (CSU) mit ein, sagte der stellvertretende Vorsitzende der Piratenpartei, Bernd Schlömer. (dpa/dapd)

Datum:  8 | 10 | 2011
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