Der Innenausschuss soll sich mit dem Thema befassen. Am Wochenende war bekanntgeworden, dass es den Computerexperten des CCC offenbar gelungen ist, die staatliche Software zu knacken. Der so genannte "Bundestrojaner" wird von Ermittlern zur Überwachung von Telekommunikationsverbindungen eingesetzt.
In ihrer Analyse hatten die Experten des CCC Funktionen der Software nachgewiesen, "die über das Abhören von Kommunikation weit hinausgehen und die expliziten Vorgaben des Verfassungsgerichtes verletzen". Sie ermöglichten den "großen digitalen Lausch- und Spähangriff", indem ferngesteuert auf das Mikrofon, die Kamera und die Tastatur von Privatcomputern zugegriffen werden könne.
"Kein Bundestrojaner"
Das Bundesinnenministerium dementierte indes den Einsatz vergleichbarer Software. "Was auch immer der CCC untersucht hat oder zugespielt bekommen haben mag, es handelt sich dabei nicht um einen Bundestrojaner", sagte ein Ministeriumssprecher am Sonntag.
Das Bundeskriminalamt, 1951 gegründet zur Koordinierung der Landeskriminalämter, bekämpft heute vornehmlich Verbrechen von nationaler Tragweite: organisierte Rauschgift-, Waffen- und Falschgelddelikte sowie Terrorismus.
Der Bundesnachrichtendient, offiziell gegründet 1956, ist erst seit 1990 überhaupt ein per Gesetz geregelter Spionagedienst, der „sicherheits- und außenpolitisch relevante“ Informationen aus dem und über das Ausland beschafft.
Das Bundesamt für Verfassungsschutz beschäftigt seit 1950 die deutschen Inlandsspione, die „Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung“ beobachten und verhindern sollen – und sagt nichts zu Online-Observationen.
Der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar will die von deutschen Sicherheitsbehörden eingesetzte Software zur Überwachung verschlüsselter Kommunikation schnell prüfen. Wenn sich die Vorwürfe des Chaos Computer Clubs bestätigten sollten, wäre das sehr beunruhigend, sagte Schaar der „Neuen Osnabrücker Zeitung“ (Montagausgabe) laut Vorabbericht.
„Es darf nicht sein, dass beim Abfangen verschlüsselter Internet-Kommunikation auf dem Computer durch die Hintertür auch eine Online-Durchsuchung des gesamten Rechners durchgeführt werden kann“, sagte Schaar. Es gelte, die Überwachung verschlüsselter Kommunikation rechtlich und technisch scharf von der Online-Durchsuchung zu trennen.
Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) reagierte beunruhigt auf die Analyse des CCC. "Wenn die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts in der Praxis durch die Technik nicht eingehalten werden, verschwindet das Vertrauen der Bürger", räumte sie ein. Leutheusser-Schnarrenberger erinnerte an den Koalitionsvertrag, in dem sich Union und FDP darauf verständigt hatten, "dass der Kernbereich privater Lebensgestaltung künftig besser gesetzgeberisch abgesichert wird".
Der Bundesvorsitzende der Piratenpartei, Sebastian Nerz, forderte personelle Konsequenzen, sollte sich die vom CCC gehackte und analysierte Software als Bundestrojaner erweisen. Die aufgetauchten Sicherheitslücken bezeichnete Nerz als "fast schon unglaublich". Sie verstoße "gegen alle Auflagen, die das Bundesverfassungsgericht an Software dieser Art gestellt hat. In der Konsequenz müssten sowohl BKA-Präsident Jörg Ziercke als auch Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich unverzüglich zurücktreten", forderte er.
Die Grünen wollen sich für eine umfassende Aufklärung einsetzen und verlangten eine Anhörung der Verantwortlichen von Innenministerium und BKA im Innenausschuss. Geklärt werden müsse, in welchem Umfang die Sicherheitsbehörden vergleichbare Überwachungssoftware verwenden. "Der Einsatz der fraglichen Software muss sofort gestoppt werden", forderte die Bundeschefin der Grünen, Claudia Roth. (mit dapd)
Die Vorwürfe sind ungeheuer: Der sogenannte „Bundestrojaner“, die von deutschen Behörden bei der Online-Durchsuchung verwendete Überwachungssoftware soll große Sicherheitslücken aufweisen und es den Sicherheitsdiensten ermöglichen, ihre Kompetenzen bedeutend zu überschreiten. Herausgefunden haben das die Hacker vom Chaos Computer Club (CCC). Ihnen sind Festplatten zugespielt worden, die offensichtlich mit der Spionage-Software infiziert waren. Am Sonntag veröffentlichte der Club seine Erkenntnisse in der Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung. Nachfolgend die wichtigsten Antworten zum Skandal um das Spitzelprogramm.
Der Ausdruck bezieht sich auf die Sage vom Trojanischen Krieg, als sich die Griechen in einem hölzernen Pferdestandbild versteckten, um so in das uneinnehmbare Troja zu gelangen. Heute wird der Begriff wird für Computerprogramme benutzt, die vom Nutzer unbemerkt unerwünschte Operationen auf seinem Rechner ausführen. Trojaner können den Datenverkehr eines PCs protokollieren, sensible Daten ausspähen und weitermelden, Antivirenprogramme neutralisieren und ermöglichen es, Rechner fernzusteuern.
Im August 2007 wurde bekannt, dass unter der Regie des Bundeskriminalamts ein Programm zur Überwachung von Computern und Mobilgeräten entwickelt wurde. Es sollte den Fahndern bessere Möglichkeiten geben, sogenannte Online-Durchsuchungen vorzunehmen. Eine klare gesetzliche Grundlage gab es aber nicht. Im Februar 2008 setzte das Bundesverfassungsgericht einen engen Rahmen für die Verwendung von Schnüffelprogrammen. Demnach müssen sich die Maßnahmen auf die sogenannte Quellen-Telekommunikationsüberwachung beschränken. So sollte es Fahndern ermöglicht werden, E-Mails vor der Verschlüsselung abzufangen – aber nicht mehr.
Das BKA hat ihn offiziell erst ein Mal zur Überwachung einer Terrorzelle eingesetzt. Außerdem verwendet ihn die Polizei in Rheinland-Pfalz und Bayern.
Die Hacker vom CCC haben in der Software mehrere Funktionen identifiziert, die sie für bedenklich halten. Zum einen ermöglicht es das Programm, Momentaufnahmen vom Bildschirm des Rechners zu machen, einen „Screenshot“. Das wäre ein Verstoß gegen die Vorgaben des Verfassungsgerichts, das nur die Überwachung laufender Telekommunikationsvorgänge erlaubte. Zweitens können mittels des Bundestrojaners weitere Programme auf dem Rechner eingeschleust werden – was durch den Spruch der Verfassungsrichter ebenfalls nicht gedeckt ist. Darüber hinaus bietet das Programm keinen Schutz gegen eine fremde Übernahme – es ist problemlos möglich, dass Dritte den Trojaner kapern und den Rechner manipulieren.
Zum einen ermöglicht es die vom CCC analysierte Software, permanent mitzulesen. Beispielsweise kann man mit der Screenshot-Funktion E-Mails oder andere Mitteilungen auch dann lesen, wenn diese gar nicht oder mit anderem Wortlaut verschickt werden. Außerdem schafft der Trojaner die Voraussetzungen für den großen Lauschangriff: Das Programm kann das im Computer eingebaute Mikrofon oder die Webcam aktivieren. Schließlich können Dritte falsches Beweismaterial auf dem Rechnerdeponieren. Das ist möglich, weil der Bundestrojaner eine Sicherheitslücke aufweist: Zwar benutzt das Programm eine Verschlüsselung, wenn es Informationen vom infiltrierten Rechner überträgt. Befehle an den Trojaner müssen aber nicht verschlüsselt werden. Wer weiß, dass der Trojaner auf einem bestimmten Rechner installiert ist, kann ihn für seine Zwecke nutzen.
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