Es muss irgendwann in den vergangenen zehn Jahren gewesen sein, dass Michael Dandl zur Zielperson wurde, so genau weiß er das auch nicht. Dandl, 43, betreibt einen Kopierladen in Heidelberg, vor fünf Jahren druckte er für sich selbst ein paar Flugblätter, um gegen einen Neonazi an der Uni zu protestieren. Er wurde auch mal kurz festgenommen, bei einer Demonstration gegen Neonazis. „Viel mehr Erkenntnisse kann es über mich nicht geben“, sagt er. Der Staatsschutz sah das wohl anders.
Denn natürlich hat Dandl mehr zu bieten: Seit vielen Jahren engagiert er sich in der Antifaschistischen Initiative, einem ziemlich bedeutungslosen Grüppchen von ein paar Dutzend Aktiven, die gegen Nazis sind. Anscheinend wurde er vor allem dadurch zur Zielperson eines Verdeckten Ermittlers, den die Polizeidirektion Heidelberg Ende 2009 in die Szene einschleuste. So geht es aus den Akten zum Einsatz hervor, die das baden-württembergische Innenministerium nun in Teilen freigegeben hat und die der Frankfurter Rundschau vorliegen.
Die Akten sind an vielen Stellen geschwärzt, wohl aus Geheimhaltungsgründen, aber was von ihnen übrig ist, reicht aus, ein fragwürdiges Bild von Behörden zu zeichnen, die nicht nur Linke im Bundestag sondern auch einfache Linke in der Provinz bespitzeln. Nach dem Polizeigesetz muss sich ein solcher Einsatz gegen konkrete Zielpersonen richten, von denen eine Bedrohung ausgeht.
Da das bei Michael Dandl anscheinend nicht wirklich der Fall war, begründete die Polizeidirektion den Einsatz mit dem bundesweiten Anstieg linksmotivierter Straftaten, der auch mit Zahlen belegt wird. Zu Heidelberg heißt es lapidar, auch dort sei „ein Anstieg zu verzeichnen“. Zahlen liefert die Behörde nicht. Dafür ein weiteres Bedrohungsszenario: Durch den Einsatz solle es möglich werden, „gegen sich bildende terroristische Vereinigungen rechtzeitig einzuschreiten“. Wenig später heißt es: „Insbesondere soll durch den Einsatz Verdeckter Ermittler das militante linksextremistische Spektrum im Bereich Heidelberg/Rhein-Neckar-Kreis weiter aufgehellt (…) werden.“ Von allgemeiner Aufhellung ist im Gesetz aber nirgends die Rede.
Die mit Dandl vier Zielpersonen gehen nun vor dem Karlsruher Verwaltungsgericht gegen den Spitzeleinsatz vor. Er war eher unfreiwillig beendet worden, als der junge Mann mit dem Decknamen „Simon Brenner“ im Dezember 2010 auf einer Party von einer Urlaubsbekanntschaft erkannt wurde, der er sich als Polizist vorgestellt hatte.
Im Verfahren wird es darum gehen, zu beweisen, dass ein Hauptpfeiler der Einsatzbegründung arg dünn ist. Dabei geht es um benzingefüllte Flaschen, die die Polizei 2009 in einem Keller im Kraichgau gefunden hatte. Ihr Besitzer wird in der Akte mit Dandl in Verbindung gebracht. Kurz nach dem Fund tauchte „Simon Brenner“ in Heidelberg auf.
„Die Verbindung fußt darauf, dass wir mal beide auf einer Demo waren“, sagt Dandl. „Das ist lächerlich.“ Für ihn bleibt der Einsatz „grundrechtswidrig“.
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