Was muss ich tun, wenn ich nach einer Erkrankung nicht bis zum Lebensende an Maschinen hängen möchte?
Eine Patientenverfügung gibt mir die Möglichkeiten, festzuschreiben, was Ärzte tun sollen, falls ich mich einmal selbst nicht äußern kann. Eine solche Verfügung muss sehr konkret sein. Ich muss genau sagen, was ich in welcher Situation will und was nicht. Eine vorherige Beratung beim Hausarzt oder der Deutschen Hospiz Stiftung ist daher sehr sinnvoll. "Oft kommen Menschen zu uns, die sagen: Wenn mir ein Leben in Würde nicht mehr möglich sein sollte, dann will ich nicht mehr leben. Aber: Jeder hat einen anderen Würdebegriff", sagt Eugen Brysch, Vorsitzender der Deutschen Hospiz Stiftung. "Erst wenn ich weiß, was eine Krankheit bewirkt, welche Chancen und Therapiemöglichkeiten es eventuell gibt, kann ich eine aufgeklärte Entscheidung treffen."
Wie kann ich vermeiden, dass ein anderer gegen meinen Willen über mein Leben entscheidet?
Die einzige Möglichkeit ist, eine konkrete Patientenverfügung zu verfassen. Liegt keine vor, müssen Bevollmächtigte und Ärzte den mutmaßlichen Willen des Patienten ermitteln. Das kann nach dem Urteil des Bundesgerichtshofes gefährlich einfach geschehen, warnt Eugen Brysch. "Wenn ein Betreuer sagt: Der Patient habe in einem Gespräch unter vier Augen ohne Zeugen geäußert, dass er nicht mehr leben will, wenn er an Schläuchen hängt, dann reicht das dem Urteil gemäß aus, um passive Sterbehilfe auszuüben."
Denkt nicht ein gesunder Mensch anders über lebenserhaltende Maßnahmen als ein schwerkranker?
Natürlich. Zusätzlich zur Patientenverfügung ist deshalb eine Vorsorgevollmacht sinnvoll. In ihr kann festgelegt werden, wer entscheiden darf, wenn ich nicht mehr in der Lage bin. "Dadurch wird vermieden, dass im Notfall stur einer Verfügung entsprochen wird. Manchen Menschen ist es lieber, wenn Angehörige, denen sie vertrauen, nochmal über die genaue Situation nachdenken. Vielleicht kündigt sich beispielsweise ein Enkelkind an, von dem der Patient noch nicht weiß, und die Angehörigen sind der Ansicht, der Patient sollte die Möglichkeit haben, die Geburt noch mitzuerleben", sagt Claudia Kaminski vom Malteser Hilfsdienst.
Kann ich überhaupt alle Szenarien in einer Verfügung durchspielen?
Nach einer Beratung ist das durchaus möglich. Die Anzahl der Szenarien ist nach Aussagen von Brysch überschaubar. Es geht hauptsächlich um organische Schäden, Gehirnschäden, Demenzerkrankungen und Wachkoma. Zudem müssen die Fragen geklärt werden, ob Aussicht auf Besserung besteht und wie die jeweilige Lebenssituation genau aussehen könnte. Auch über die Sterbebegleitung kann man sich vorab Gedanken machen. "Manche Patienten haben große Angst davor zu verdursten. Dann kann schriftlich festgelegt werden, dass dies in jedem Fall zu vermeiden ist", sagt Hilke Buchholz von der Arbeiterwohlfahrt.
Darf ich bei Angehörigen die Maschinen abschalten lassen, wenn keine Patientenverfügung vorliegt?
Wenn Arzt und Angehörige sich über den mutmaßlichen Willen des Patienten einig sind, ja. Sollte der Arzt gegen passive Sterbehilfe stimmen, muss das Betreuungsgericht eingeschaltet werden. Dort wird der Fall geprüft und entschieden, was zu tun ist. Liegt eine eindeutige Patientenverfügung vor, macht sich der behandelnde Arzt sogar strafbar, wenn er ihr nicht folgt. Weigert er sich gegen den Willen des Patienten, die Maschinen abzustellen, ist das Körperverletzung.
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