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Recht: Steuererklärung leicht gemacht

Die Koalition will Bürger und Ämter entlasten. Auch der Werbungskostenabzug für Arbeitnehmer soll vereinfacht werden.

Das Steuerrecht soll einfacher werden.
Das Steuerrecht soll einfacher werden.
Foto: dpa/dpaweb

Die schwarz-gelbe Koalition macht Ernst mit ihrem Versprechen, das Steuerrecht zu vereinfachen. Nach Informationen der Frankfurter Rundschau haben sich die Finanzpolitiker der Koalitionsfraktionen mit Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) abschließend auf eine Liste von 60 Vorschlägen geeinigt, die in die engere Wahl für ein geplantes Steuervereinfachungsgesetz kommen. Der Großteil der aufgelisteten Maßnahmen betrifft die Wirtschaft, aber auch für Arbeitnehmer sind eine Reihe von sinnvollen Erleichterungen geplant. Eine Entlastung der Steuerzahler steht für Union und FDP allerdings nicht im Vordergrund: Die Koalition ist sich einig, die Steuerausfälle auf einen eher bescheidenen Betrag in der Größenordnung von 500 Millionen Euro zu begrenzen. Einen entsprechenden Gesetzentwurf will Schäuble noch in diesem Herbst vorlegen.

Die Liste, die der FR vorliegt, besteht aus einer Auswahl von Anregungen aus den Ländern, der Wirtschaft, der Koalitionsfraktionen und aus den Fachreferaten des Bundesfinanzministeriums. Zudem sind Vereinbarungen aus dem Koalitionsvertrag aufgeführt. Allein die Wirtschaft hatte in den vergangenen Monaten mehr als 200 Vorschläge gemacht, wie das Steuerrecht entschlackt werden kann. Nach Angaben aus Koalitionskreisen wird das endgültige Gesetz weniger Maßnahmen als die genannten 60 Vorschläge enthalten. So hätten diejenigen Vorschläge, die zu hohen Steuerausfällen führten, kaum eine Chance auf Umsetzung.

Separate Pauschbeträge

Nach Einschätzung von Koalitionspolitikern werden vor allem die Änderungen Eingang in das Gesetz finden, die wenig kosten, aber hohen bürokratischen Aufwand bei Steuerzahlern und Finanzämtern verursachen. Dazu zählt eine Vereinfachung bei den Kinderbetreuungskosten. Diese werden je nach persönlicher Lebenslage wie Werbungskosten, Sonderausgaben oder Betriebsausgaben behandelt, was in der Steuererklärung eine Seite füllt. Für den Erstattungsbetrag ist es aber egal, unter welcher Rubrik der Betrag firmiert. Der Vorschlag lautet, den Abzug der Betreuungskosten ohne Prüfung der persönlichen Verhältnisse zuzulassen.

In dem Gesetz dürfte sich auch der Vorschlag aus Hessen finden, den Werbungskostenabzug für Arbeitnehmer deutlich zu vereinfachen. Bisher beträgt der sogenannte Arbeitnehmerpauschbetrag 920 Euro. Meist wird dieser Wert aber schon durch die Entfernungspauschale ausgeschöpft, so dass für weitere Werbungskosten Nachweise nötig sind. Künftig sollen separate Pauschbeträge für Fahrtkosten (520 Euro), für die berufliche Nutzung privater Computer (100 Euro) und für übrige Werbungskosten (300 Euro) den bisherigen Pauschbetrag in der Summe ersetzen.

Gute Chancen hat auch der Vorschlag der Länder, die Kindergeldzahlung für volljährige Kinder in Schulen oder Berufsausbildung zu vereinfachen. Geltende Rechtslage ist, dass das Kindergeld bei eigenen Einkünften der Kinder von mehr als 8004 Euro im Jahr entfällt. Da das aber nur ein Prozent der Fälle betrifft, soll diese Vorschrift abgeschafft werden.

Autor:  Timot Szent-Ivanyi
Datum:  1 | 9 | 2010
Kommentare:  3
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